Vererben muss gut vorbereitet werden
Wer ein Testament aufstellt, muss einige Regeln beachten, damit der Letzte Wille auch hieb- und stichfest ist
BERLIN - Tausende Euro für die Schwester, die sich nie gemeldet hat? Dann doch lieber den Tierschutzverein als Erben einsetzen? Es gibt Schöneres, als sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen. Doch was ist, wenn man plötzlich nicht mehr da ist?
Die Deutschen hinterlassen mehr als lange Zeit angenommen. Derzeit würden jedes Jahr bis zu 400 Milliarden Euro vererbt, rechneten die Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung vor Kurzem vor. Die Ökonomen schauten auf das aktuelle Vermögen und bezogen Auswirkungen von Wertsteigerungen und regelmäßigem Sparen mit ein.
Schätzungsweise sorgt nur jeder Vierte mit einem Testament oder einem Erbvertrag vor. In den meisten Fällen greift die gesetzliche Erbfolge. Nur: In Zeiten, in denen Familien auseinanderbrechen, Ehen geschieden werden und viele überzeugt als Single leben, riskieren die Menschen, „dass ihr Geld in die falschen Hände gerät“, sagt Eugénie ZobelKowalski. Sie ist Expertin fürs Erben bei der Stiftung Warentest und meint: „Eigentlich ist das Testament schnell gemacht.“
Sie spielt das an einem Beispiel durch. Die Ausgangslage: Mann, nicht verheiratet, keine Kinder, verkracht mit seinem Vater, eine Katze.
Tipp 1: Form wahren
„Schreiben Sie „Testament“oder „Mein letzter Wille“oben auf das Papier. Vor allem müssen Sie das Testament von vorn bis hinten handschriftlich verfassen, mit Datum, Ort und Ihrer Unterschrift auf jedem Blatt. “Denn im Fall eines Streits über die Echtheit des Testaments, wird ein Schriftgutachter hinzugezogen. Zobel-Kowalski: „Das Erbe des unverheirateten Mannes ohne Kinder ginge dann an seine Eltern, auch an den ungeliebten Vater.“Wer seine Handschrift für nicht leserlich genug hält, legt eine ausgedruckte Leseabschrift dazu.
Tipp 2: Streit vermeiden
Formulieren Sie eindeutig. Etwa so, sagt Zobel-Kowalski: „Meine alte Schulfreundin Leonie Mustermann soll sich um meine Katze Freddy bis zu deren Ableben kümmern. Dafür bekommt sie im Wege eines Vermächtnisses 5000 Euro.“Dann habe die Freundin einen Anspruch, von den Erben 5000 Euro zu verlangen. Das Vermächtnis ist ein bestimmter, aus dem Gesamterbe herausgelöster Gegenstand, wie Bargeld oder eine Immobilie. Mit einer Auflage lässt sich nicht nur die Betreuung eines Haustieres regeln, sondern auch die Pflege des Grabes.
Tipp 3: Erben bestimmen
Schreiben Sie zum Beispiel, so Zobel-Kowalski: „Mein Bruder Karl wird Alleinerbe meines Vermögens.“Allerdings hat auch der ungeliebte Vater einen Anspruch auf einen bestimmten Anteil des Vermögens. Das Gesetz sieht ein Anrecht für einen Anteil bei Eltern genauso wie bei Kindern, auch bei Ehepartnern, vor. Der Pflichtanteil macht immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils aus. Leben noch beide Eltern des Verstorbenen, müsste das Erbe also eigentlich halbiert werden. Dann hat der enterbte Vater Anspruch auf ein Viertel des Nachlasses. Ausgezahlt wird immer in Geld. Selbst dann, wenn zum gesamten Vermögen zum Beispiel Porzellan oder ein Boot gehören. Der Erbe übernimmt im Übrigen auch die Schulden. Beim Mietvertrag gibt es ein Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Tipp 4: Stiften
Das Erbe lässt sich für einen wohltätigen Zweck sozusagen auch spenden. Dann setzt man einen Verein ein, der sich für die Rechte von Kindern, den Schutz der Umwelt oder der Tiere engagiert. Allerdings sollte man sich gut informieren, bei welcher Organisation das Geld in die richtigen Hände kommt.
Tipp 5: Raus aus dem Netz
Regeln Sie auch Ihren digitalen Nachlass. Legen Sie am besten zu Lebzeiten in sozialen Netzwerken wie Facebook fest, ob ein Gedenkstatus eingerichtet werden oder das Profil nach Ihrem Tod gelöscht werden soll. Und verfügen Sie, wer sich kümmern soll: der Erbe oder doch ein Unternehmen? Wichtig: Dieser Bevollmächtigte muss an die Passwörter kommen, um Zugriff auf die entsprechenden Internetseiten zu haben. Darum sollte man Passwörter in eine Liste eintragen und diese für seine Angehörigen sicher aufbewahren.
Tipp 6: Profis fragen
Sollten Ihre Familienverhältnisse sehr kompliziert sein, ist es besser, einen Notar oder Anwalt für Erbrecht einzubeziehen. Die Kosten seien „überschaubar“, sagt Zobel-Kowalski: „Sie richten sich nach dem Nachlasswert. Ein notarielles Einzeltestament kostet bei einem Nachlasswert von 50 000 Euro 165 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen.“
Tipp 7: Alles erneuern
Sie können ihr Testament jederzeit ändern, immer handschriftlich, immer mit Datum, Ort und Unterschrift. Streichen Sie aber nichts durch. Am einfachsten schreiben Sie ein neues Testament und werfen das alte weg. Das Testament bewahren Sie zu Hause auf, doch sollte eine Vertrauensperson wissen, wo es zu finden ist. Sie können es auch beim zuständigen Nachlassgericht, beziehungsweise Notariat hinterlegen.