Experten raten von Reform des Kommunalwahlrechts ab
MÜNCHEN (lby) - Eine Reform des Kommunalwahlrechts in Bayern ist nach Ansicht mehrerer Experten nicht notwendig oder empfehlenswert. Die zur Diskussion stehenden Verfahren zur Umrechnung von Stimmen in Mandate seien allesamt verfassungsrechtlich bestätigt und bewegten sich in einem angemessenen Spielraum, sagte der Jurist Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg am Mittwoch im Landtag in München.
In den Gutachten der Experten wurde aber deutlich, dass das von der CSU ins Gespräch gebrachte Verfahren nach d’Hondt die Wählerstimmen am ungenauesten in Sitze in den kommunalen Gremien umsetzt. „D’Hondt ist nicht mehr demokratisch zu verantworten“, sagte der Mathematiker Johannes Grabmeier von der Technischen Hochschule Deggendorf.
Damit unterstützten die Wissenschaftler in einer Sachverständigenanhörung im Innenausschuss die Position von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU), der im März einen umstrittenen Reformvorschlag der CSU-Fraktion einkassiert hatte. Die Fraktion hatte sich dafür ausgesprochen, die Sitze nach Kommunalwahlen wieder nach dem sogenannten d’Hondt-Verfahren zuzuteilen. Das Verfahren steht aber in der Kritik, größere Parteien zu bevorzugen. Seehofer hatte der CSU-Fraktion daher Arroganz der Macht vorgeworfen. Das sogenannte Hare-Niemeyer-Verfahren, das teilweise die kleinen Parteien überproportional begünstigt, wird seit der Kommunalwahl 2013 in Bayern angewandt.
Hintergrund ist, dass sich Wahlergebnisse nie exakt in Mandate umrechnen lassen und einfache Auf- oder Abrundungen das Ergebnis zu stark verfälschen würden.
Jürgen Mistol (Grüne) sah nach der Anhörung keine sachlichen Gründe, um zu einem anderen Zählverfahren zu wechseln. SPDPolitiker Peter Paul Gantzer betonte, dass durch eine Reform kleine Bürgerlisten und Bürgerinitiativen nicht benachteiligt werden dürften. „Auch die haben ihre Berechtigung, dabei zu sein und ihre Meinung zu sagen“, sagte Gantzer.