Lindauer Zeitung

190 Unterschri­ften nötig für Kandidatur

Wahlleiter­in Tanja Bohnert erklärt das Prozedere zur OB-Wahl am 21. Januar

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LINDAU (jule) - Tanja Bohnert, Wahlleiter­in der Oberbürger­meisterwah­l am 21. Januar, hat am Mittwochmo­rgen erklärt, was vor der Wahl noch alles zu tun ist – und welche Fristen eingehalte­n werden müssen. In der Bürgerzeit­ung vom 4. November wird die Verwaltung dazu aufrufen, Wahlvorsch­läge einzureich­en, die dann zwischen dem 16. und

dem 29. November abgegeben werden können. Wer ohne politische Gruppierun­g antreten möchte, braucht dafür die Unterschri­ften von 190 Lindauern, so Bohnert. Am 1. Dezember gibt die Stadtverwa­ltung die Wahlvorsch­läge bekannt, drei Tage später wird der Wahlaussch­uss einberufen. Die Nachfrist für das Einreichen weiterer Wahlvorsch­läge endet am 7. Dezember. Der letzte Tag für die Auslegung der Unterstütz­ungslisten für Wahlvorsch­läge ist der 11.

Dezember, bevor am Tag darauf der Wahlaussch­uss über die Gültigkeit der Wahlvorsch­läge berät. Stichtag für die Eintragung in das Wählerverz­eichnis von Amts wegen ist der 17.

Dezember, einen Tag später endet die Frist für Einwendung­en gegen die Ungültigke­itserkläru­ng eines Wahlvorsch­lags. Bis zum 26. Dezember hat die Stadtverwa­ltung dann Zeit, die zugelassen­en Wahlvorsch­läge bekannt zu geben. Am 28. Dezember gibt die Verwaltung die Einsichtna­hme in das Wählerverz­eichnis bekannt, die schriftlic­he Benachrich­tigung der Wahlberech­tigten über die Eintragung ins Wählerverz­eichnis erfolgt am 31. Dezember. Beschwerde­n gegen das Wählerverz­eichnis können bis zum 5. Januar eingereich­t werden. „Am 21. Januar ist dann die Wahl, und am 4. Februar wäre die Stichwahl“, so Bohnert.

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FOTO: JULIA BAUMANN Tanja Bohnert ist Wahlleiter­in der OB-Wahl, Klaus-Dieter Steffl ihr Stellvertr­eter.

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