190 Unterschriften nötig für Kandidatur
Wahlleiterin Tanja Bohnert erklärt das Prozedere zur OB-Wahl am 21. Januar
LINDAU (jule) - Tanja Bohnert, Wahlleiterin der Oberbürgermeisterwahl am 21. Januar, hat am Mittwochmorgen erklärt, was vor der Wahl noch alles zu tun ist – und welche Fristen eingehalten werden müssen. In der Bürgerzeitung vom 4. November wird die Verwaltung dazu aufrufen, Wahlvorschläge einzureichen, die dann zwischen dem 16. und
dem 29. November abgegeben werden können. Wer ohne politische Gruppierung antreten möchte, braucht dafür die Unterschriften von 190 Lindauern, so Bohnert. Am 1. Dezember gibt die Stadtverwaltung die Wahlvorschläge bekannt, drei Tage später wird der Wahlausschuss einberufen. Die Nachfrist für das Einreichen weiterer Wahlvorschläge endet am 7. Dezember. Der letzte Tag für die Auslegung der Unterstützungslisten für Wahlvorschläge ist der 11.
Dezember, bevor am Tag darauf der Wahlausschuss über die Gültigkeit der Wahlvorschläge berät. Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis von Amts wegen ist der 17.
Dezember, einen Tag später endet die Frist für Einwendungen gegen die Ungültigkeitserklärung eines Wahlvorschlags. Bis zum 26. Dezember hat die Stadtverwaltung dann Zeit, die zugelassenen Wahlvorschläge bekannt zu geben. Am 28. Dezember gibt die Verwaltung die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis bekannt, die schriftliche Benachrichtigung der Wahlberechtigten über die Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt am 31. Dezember. Beschwerden gegen das Wählerverzeichnis können bis zum 5. Januar eingereicht werden. „Am 21. Januar ist dann die Wahl, und am 4. Februar wäre die Stichwahl“, so Bohnert.