Drogendealer bekommt ein Jahr und drei Monate
23-jähriger Mann aus Gambia hat Marihuana an Jugendliche in Leutkirch verkauft
WANGEN/LEUTKIRCH (vs) - Alles Leugnen hat nichts genützt. Die Schöffensitzung des Amtsgerichts Wangen sah es als erwiesen an, dass ein 23-jähriger Mann aus Gambia, der in einer Leutkircher Flüchtlingsunterkunft wohnt, „unerlaubten gewerblichen Handel mit Betäubungsmitteln“betrieben und diese in sechs Fällen an einen Minderjährigen abgegeben hat. Die Einzelstrafen wurden zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und drei Monaten zusammengefasst.
Während der 17-jährige Zeuge, der in der Zeit zwischen Mai und September 2016 kleine Mengen Marihuana im Wert von jeweils zehn Euro bezogen hatte, den Angeklagten eindeutig identifizierte, reichten die Aussagen von drei weiteren Jugendlichen nicht aus, um für deren „Einkäufe“den Mann aus Afrika verantwortlich zu machen.
„Ich habe das nicht gemacht und weiß gar nicht, wie man auf mich kommt“, ließ der seit 2014 in Deutschland lebende Angeklagte den Dolmetscher übersetzen. Um dann bereitwillig einzugestehen, etwa zwei- bis dreimal in der Woche selbst Marihuana zu konsumieren. Auf die Nachfrage, ob er sich das denn leisten könne, kam die Antwort: „Ich rauche zusammen mit Freunden.“In der Folge war von dem Angeklagten zu erfahren, dass er mit drei anderen Männern das Zimmer teilt und die dort aufgefundenen Plastikfetzen „Überbleibsel von Einkaufstüten“nennt. Er wisse nichts vom Drogenhandel in der Unterkunft, so die weitere Einlassung.
Die Benennung seines Spitznamens diente etwas später dazu, diesen mit dem Tatvorwurf in Verbindung zu bringen. Konnte sich der Hauptzeuge doch an den Namen ebenso erinnern wie er auch die Lage des betreffenden Zimmers beschreiben konnte.
Am aufschlussreichsten war dann allerdings die Aussage: „Ja, bei dem Mann, der dort auf der Anklagebank sitzt, habe ich hin und wieder Marihuana gekauft.“Nach dem Klopfen an der Tür habe die Frage „Hast Du was?“ausgereicht, um in den Besitz des Gewünschten zu kommen. Es wäre alles so schnell gegangen, dass die Frage nach seinem Alter kein Thema gewesen sei, sagte der Zeuge. Der 17Jährige ließ keinen Zweifel daran, dass man in Leutkirch sehr wohl wisse, „wo man Gras bekommen kann“.
Drei weitere Zeugen können keine präzisen Angaben machen
Dass das nicht nur in der Stadt selber, sondern weit darüber hinaus bekannt sei, bestätigten die drei anderen Zeugen. Wobei die Information sie selber zunächst nur über Dritte erreicht habe. Zu dritt sei man dann zu der Flüchtlingsunterkunft gegangen und habe sich dort eingedeckt. Und das nur ein einziges Mal.
„Es war sehr dunkel und ich konnte nur Umrisse erkennen“, war dann ebenso zu hören wie „Der Dunkelhäutige war größer und stämmiger als der Angeklagte“oder „Es ist schon so lange her, ich kann mich nicht mehr genau erinnern.“Die letzte Aussage wollte der Oberstaatsanwalt nicht gelten lassen. „Wenn Sie sich an nichts mehr erinnern können, dann können Sie auch nicht sagen, dass es der Angeklagte nicht war“, hielt er dem jungen Mann vor.
Der Vertreter der Anklage beantragte eine Haftstrafe von zwei Jahren. Richter und Schöffen sahen mit Blick auf die kleinen Abgabemengen und der Tatsache, dass es sich hier um eine „weiche Droge“gehandelt habe, einen „minderschweren Fall“als gegeben an. Das Urteil fiel dann mit einem Jahr und drei Monaten Haft auch geringer als beantragt aus. Allerdings war man nicht bereit, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Daran konnte auch die vom Verteidiger ins Spiel gebrachte „baldige Hochzeit“des Angeklagten nichts ändern. Der Richter kam zu dem Schluss: „Er hat keinen Schulabschluss und keinen Beruf erlernt, er spricht auch nach längerem Aufenthalt noch immer kein deutsch und ist schwer bis gar nicht zu integrieren – ich kann keine günstige Sozialprognose erkennen.“