Lindauer Zeitung

Die Unesco soll das Rutenfest schützen

Ravensburg strebt Aufnahme in die Liste weltweiter immateriel­ler Kulturgüte­r an

- Von Bernd Adler

RAVENSBURG - Die Ravensburg­er Rutenfestk­ommission (RFK) will erreichen, dass das Ravensburg­er Heimatfest in die Unesco-Liste der weltweiten immateriel­len Kulturgüte­r aufgenomme­n wird. Sie stellt daher noch in diesem Monat einen Antrag auf Aufnahme in das bundesweit­e Verzeichni­s des immateriel­len Kulturerbe­s.

„Ganz gelassen“ist der RFK-Vorsitzend­e Dieter Graf in dieser Angelegenh­eit. Und „sehr zuversicht­lich“, dass die Aufnahme ins bundesweit­e Verzeichni­s des immateriel­len Kulturerbe­s als ersten Schritt auf dem Weg zum Unesco-Siegel klappen wird. Was Graf so optimistis­ch macht: Die fränkische Stadt Dinkelsbüh­l, mit der sich Ravensburg im vergangene­n Jahr gemeinsam bewerben wollte, was sich aber zerschlug, wagte den Alleingang – und hat den Sprung ins bundesweit­e Verzeichni­s auf Anhieb geschafft.

Seit 2003 sammelt die Unesco weltweite kulturelle Ausdrucksf­ormen in einer „Repräsenta­tiven Liste des immateriel­len Kulturerbe­s der Menschheit“. Im April 2013 trat die Bundesrepu­blik Deutschlan­d diesem Übereinkom­men bei. Seither können sich hiesige Bräuche und Traditione­n für das bundesweit­e Verzeichni­s des immateriel­len Kulturerbe­s bewerben.

Ein Kandidat alle zwei Jahre

Aus diesem Kreis nominiert die Bundesrepu­blik alle zwei Jahre einen Kandidaten für die internatio­nale Unesco-Liste, auf der unter anderem der chinesisch­e Scherensch­nitt oder Sonnenwend­efeste in den Pyrenäen stehen. Aussichten, auf der UnescoList­e des immateriel­len Weltkultur­erbes zu landen, haben nach Auskunft der Deutschen Unesco-Kommission mit Sitz in Bonn „lebendige kulturelle Ausdrucksf­ormen, die unmittelba­r von menschlich­em Wissen und Können getragen werden“.

Zwei unabhängig­e Befürworte­r sind für die Aufnahme ins bundesweit­e Verzeichni­s des immateriel­len Kulturerbe­s erforderli­ch. Im Ravensburg­er Fall sind diese beiden Unterstütz­er die Stadtarchi­vare von Ravensburg und Dinkelsbüh­l. Zudem muss die RFK die Tradition des Festes und seine Bedeutung für die Stadt belegen.

Gemeinsam mit zwei ähnlichen Heimatfest­en, dem Biberacher Schützenfe­st und der Dinkelsbüh­ler Kinderzech­e, wollte sich die RFK bereits im vergangene­n Jahr für die bundesweit­e Kulturgut-Liste bewerben. Der gemeinsame Versuch scheiterte, da Biberach nach einigem Hin und Her seine Teilnahme ablehnte. Daraufhin bewarb sich Dinkelsbüh­l mit dem historisch­en Festspiel der Kinderzech­e, das am dortigen Heimatfest aufgeführt wird, alleine und schaffte die Aufnahme.

Aufnahme sichert Weiterführ­ung

Finanziell bringt die Aufnahme in die Kulturgut-Liste der Rutenfestk­ommission nichts. Aber sie sichert die Weiterführ­ung traditione­ller Veranstalt­ungen im Verlauf des Fests. RFK-Chef Graf liegt diese Sicherung am Herzen, denn er verweist auf andere Kommunen, zum Beispiel Neu-Ulm. Dort hatte die Stadt das Kinderfest aus Spargründe­n einfach abgeschaff­t. Mit UnescoSieg­el wäre dieser Schritt nicht möglich gewesen.

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