Die Unesco soll das Rutenfest schützen
Ravensburg strebt Aufnahme in die Liste weltweiter immaterieller Kulturgüter an
RAVENSBURG - Die Ravensburger Rutenfestkommission (RFK) will erreichen, dass das Ravensburger Heimatfest in die Unesco-Liste der weltweiten immateriellen Kulturgüter aufgenommen wird. Sie stellt daher noch in diesem Monat einen Antrag auf Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes.
„Ganz gelassen“ist der RFK-Vorsitzende Dieter Graf in dieser Angelegenheit. Und „sehr zuversichtlich“, dass die Aufnahme ins bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes als ersten Schritt auf dem Weg zum Unesco-Siegel klappen wird. Was Graf so optimistisch macht: Die fränkische Stadt Dinkelsbühl, mit der sich Ravensburg im vergangenen Jahr gemeinsam bewerben wollte, was sich aber zerschlug, wagte den Alleingang – und hat den Sprung ins bundesweite Verzeichnis auf Anhieb geschafft.
Seit 2003 sammelt die Unesco weltweite kulturelle Ausdrucksformen in einer „Repräsentativen Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit“. Im April 2013 trat die Bundesrepublik Deutschland diesem Übereinkommen bei. Seither können sich hiesige Bräuche und Traditionen für das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes bewerben.
Ein Kandidat alle zwei Jahre
Aus diesem Kreis nominiert die Bundesrepublik alle zwei Jahre einen Kandidaten für die internationale Unesco-Liste, auf der unter anderem der chinesische Scherenschnitt oder Sonnenwendefeste in den Pyrenäen stehen. Aussichten, auf der UnescoListe des immateriellen Weltkulturerbes zu landen, haben nach Auskunft der Deutschen Unesco-Kommission mit Sitz in Bonn „lebendige kulturelle Ausdrucksformen, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen werden“.
Zwei unabhängige Befürworter sind für die Aufnahme ins bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes erforderlich. Im Ravensburger Fall sind diese beiden Unterstützer die Stadtarchivare von Ravensburg und Dinkelsbühl. Zudem muss die RFK die Tradition des Festes und seine Bedeutung für die Stadt belegen.
Gemeinsam mit zwei ähnlichen Heimatfesten, dem Biberacher Schützenfest und der Dinkelsbühler Kinderzeche, wollte sich die RFK bereits im vergangenen Jahr für die bundesweite Kulturgut-Liste bewerben. Der gemeinsame Versuch scheiterte, da Biberach nach einigem Hin und Her seine Teilnahme ablehnte. Daraufhin bewarb sich Dinkelsbühl mit dem historischen Festspiel der Kinderzeche, das am dortigen Heimatfest aufgeführt wird, alleine und schaffte die Aufnahme.
Aufnahme sichert Weiterführung
Finanziell bringt die Aufnahme in die Kulturgut-Liste der Rutenfestkommission nichts. Aber sie sichert die Weiterführung traditioneller Veranstaltungen im Verlauf des Fests. RFK-Chef Graf liegt diese Sicherung am Herzen, denn er verweist auf andere Kommunen, zum Beispiel Neu-Ulm. Dort hatte die Stadt das Kinderfest aus Spargründen einfach abgeschafft. Mit UnescoSiegel wäre dieser Schritt nicht möglich gewesen.