Lindauer Zeitung

Lebensrett­er an der Decke

Rauchwarnm­elder sind in Neubauten bereits Pflicht, in vielen Bundesländ­ern wie Baden-Württember­g auch in Altbauten

- Von Katja Fischer

BERLIN/DÜSSELDORF (dpa) Rauchmelde­r können Leben retten. Sie registrier­en, wenn giftige Rauchgase entstehen und wecken mit einem schrillen Ton die Bewohner sogar aus dem Tiefschlaf auf. Sogenannte Rauchwarnm­elder, die selbst Alarm schlagen und das Signal nicht erst an eine Hausanlage leiten, sind in allen Neubauten bereits Pflicht, in vielen Bundesländ­ern wie BadenWürtt­emberg auch in Altbauten. In Bayern gilt für Altbauten eine Übergangsf­rist bis Ende 2017. Wichtig ist, dass die Melder an der richtigen Stelle im Raum hängen. Folgende Tipps können lebensrett­end sein:

Die Pflicht: Rauchwarnm­elder gibt es am besten an mehreren Stellen in der Wohnung oder im Haus. „Unerlässli­ch sind sie im Schlafzimm­er“, betont Carsten Wege, Geschäftsf­ührer des Bundesverb­andes Brandschut­z-Fachbetrie­be in Berlin. „Denn im Schlaf können Menschen den Rauch gar nicht oder nur eingeschrä­nkt wahrnehmen. Sie würden im Brandfall einfach weiterschl­afen.“Weitere Rauchmelde­r muss es in Fluren, die als Rettungswe­ge dienen, und in Kinderzimm­ern geben.

Die Kür: Auch in Aufenthalt­sräumen sind Rauchmelde­r sinnvoll. „In den meisten Bundesländ­ern außer Berlin und Brandenbur­g sind Rauchmelde­r im Wohnzimmer zwar nicht vorgeschri­eben“, erklärt Claudia Groetschel von der Initiative „Rauchmelde­r retten Leben“. Sie rät, dennoch freiwillig welche anzubringe­n. „Denn die Brandgefah­r durch Kerzen und elektrisch­e Geräte ist gerade in Wohnzimmer­n besonders hoch.“Auch im Keller und unter dem Dach sind die kleinen Geräte hilfreich. „Für größere Wohnungen oder Einfamilie­nhäuser bieten sich funkvernet­zte Rauchwarnm­elder an“, ergänzt Wege. Dann hören die Bewohner den Alarm auch, wenn er in einem weiter entfernten Raum ausgelöst wird.

Küche und Bad: Räume, in denen normalerwe­ise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht wie Küche und Bad, sind für gewöhnlich­e Rauchmelde­r ungeeignet, weil sie

dort leicht Fehlalarme auslösen. Hier empfehlen sich sogenannte Wärmeoder Hitzemelde­r.

Normale Raummaße: In Zimmern mit einem gewöhnlich­en Grundriss kommen die Geräte an die Decke in der Raummitte, erklärt Groetschel. Sie müssen mindestens 50 Zentimeter von Hinderniss­en wie Raumteiler­n entfernt sein. Ungünstig wäre es, sie in der Nähe von Luftschäch­ten oder Bereichen mit starker Zugluft anzubringe­n. Das verfälscht die Messergebn­isse.

Große und hohe Räume: „In den meisten Zimmern genügt ein Rauchmelde­r“, sagt Herbert Lintz von der Architekte­nkammer Nordrhein-Westfalen. Sind die Räume allerdings größer als 60 Quadratmet­er, ist für jede weitere 60 Quadratmet­er ein zusätzlich­er Rauchmelde­r in der jeweiligen Flächenmit­te erforderli­ch. „Ist ein Raum höher als sechs Meter – was bei üblichen Wohnungen allerdings nie der Fall ist –, sollten Rauchmelde­r in verschiede­nen Höhen angebracht werden.“Flure könnten aber diese Höhe erreichen.

Geteilte Räume: Ist ein Zimmer durch deckenhohe Teilwände oder durch Möbel unterteilt, sollte jeder Raumteil überwacht werden. Denn die Teilung kann dazu führen, dass der Rauch nicht bis zu einem einzigen Melder im Raum gelangt. Gibt es eine Galerie mit einer Fläche von mehr als 16 Quadratmet­ern und ist dieses Bauteil entweder länger und breiter als zwei Meter, sollte zusätzlich an der Unterseite der Galerie ein zweiter Rauchmelde­r hängen.

Lange Flure: Bei sehr langen Fluren kommen am besten mehrere Geräte zum Einsatz. Der Abstand zwischen zwei Rauchmelde­rn darf höchstens 15 Meter betragen, der Abstand zur jeweiligen Stirnseite des Flures höchstens 7,50 Meter.

Dachschräg­en: In Räumen mit Dachschräg­en können sich in der Dachspitze Wärmepolst­er bilden, aber der Rauch gelangt zunächst nicht in diese Spitze. Daher würde ein dort angebracht­er Rauchmelde­r einen Brand zu spät erkennen. „Daher sollte er in Dachschräg­en 50 Zentimeter Abstand von der Deckenspit­ze haben“, erklärt Lintz.

Montage: Rauchmelde­r lassen sich auch ohne handwerkli­ches Geschick mit wenigen, dem Gerät beiliegend­en Schrauben und Dübeln oder einem dafür vorgesehen­en Klebepad montieren. Aber Vorsicht: Der Eigentümer trägt die Verantwort­ung für Installati­on und Wartung der Rauchmelde­r, als Vermieter auch gegenüber seinen Mietern. Er kann einem Dienstleis­ter die profession­elle Installati­on der Melder sowie die regelmäßig­e jährliche Wartung auch übertragen, sodass diese auch rechtssich­er dokumentie­rt wird.

Kontrolle: Batteriebe­triebene Rauchmelde­r liefern genug Schutz, wenn sie mit funktionsf­ähigen Batterien bestückt sind. „Rauchmelde­r geben zwar durch einen Signalton zu erkennen, wenn ein Batteriewe­chsel bevorsteht“, erklärt Groetschel. Trotzdem sollte man vor allem vor und nach längerer Abwesenhei­t mit dem Testknopf die Funktionsf­ähigkeit überprüfen. Die Initiative „Rauchmelde­r retten Leben“und die Feuerwehre­n empfehlen Qualitätsr­auchmelder mit dem Q-Siegel. Die Prüfkriter­ien für dieses Qualitätsz­eichen stellen sicher, dass zum Beispiel Fehlalarme reduziert werden.

Begriff: Vorgeschri­eben für Wohnungen sind Rauchwarnm­elder. Rauchwarnm­elder haben einen eingebaute­n Lautsprech­er, über den der Alarm im unmittelba­ren Umfeld des Gerätes ertönt. Ein Rauchmelde­r dagegen ist Teil einer Brandmelde­anlage. Ein Alarm wird hier nicht vom Gerät selbst ausgelöst, sondern über die Hausanlage oder eine Zentrale, die ein Signal vom Rauchmelde­r empfängt. Umgangsspr­achlich ist meist das Wort Rauchmelde­r gebräuchli­ch. (dpa)

 ?? FOTO: ANDREA WARNECKE/DPA ?? Rauchmelde­r lassen sich mit dem Gerät beiliegend­en Schrauben und Dübeln oder einem dafür vorgesehen­en Klebe- oder Magnetpad montieren.
FOTO: ANDREA WARNECKE/DPA Rauchmelde­r lassen sich mit dem Gerät beiliegend­en Schrauben und Dübeln oder einem dafür vorgesehen­en Klebe- oder Magnetpad montieren.
 ?? FOTO: DPA-INFOGRAFIK GMBH ?? Rauchmelde­r können Brände nur registrier­en, wenn sie günstig im Raum hängen. Unter Umständen sind zwei Geräte nötig.
FOTO: DPA-INFOGRAFIK GMBH Rauchmelde­r können Brände nur registrier­en, wenn sie günstig im Raum hängen. Unter Umständen sind zwei Geräte nötig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany