Lindauer Zeitung

Justizmini­sterium sieht keine Pflicht für Tempolimit­s auf der A 81

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STUTTGART (kab) - Das Justizmini­sterium ist der Auffassung, dass Tempolimit­s auf der A 81 zwischen dem Dreieck Bad Dürrheim und dem Kreuz Hegau nicht zwingend nötig sind. So lautet das Ergebnis einer juristisch­en Prüfung eines Gutachtens des emeritiert­en Mannheimer Professors für Öffentlich­es Recht, Wolf-Rüdiger Schenke, das das Haus von Justizmini­ster Guido Wolf (CDU) am Montag vorgelegt hat. In dem Papier, das der „Schwäbisch­en Zeitung“vorliegt, heißt es, es gebe „grundsätzl­ich keine Rechtspfli­cht, gerade diese Maßnahme zu ergreifen“. Das erklärt auch ein Ministeriu­mssprecher auf Nachfrage. „Aus Sicht des Justizmini­steriums ist das eine rein politische Frage. Wir können keine Rechtspfli­cht zum Handeln erkennen.“

Damit widerspric­ht das Justizmini­sterium der Auffassung von Verkehrsmi­nister Winfried Hermann (Grüne). Er beruft sich unter anderem auf das Schenke-Gutachten, wenn er für Tempo 130 auf den beiden rund 25 Kilometer langen Strecken plädiert. Zuletzt hat Hermanns Amtschef Uwe Lahl das zuständige Regierungs­präsidium in Tübingen damit beauftragt, alle Vorbereitu­ngen für die Tempolimit­s zu treffen. Daraufhin ist der seit Monaten andauernde Koalitions­krach zwischen Grünen und CDU eskaliert. Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) und sein Vize Thomas Strobl (CDU) erklärten daraufhin, dass die Landtagsfr­aktionen eine Lösung finden sollen. „Solange werden einseitig keine Fakten geschaffen“, so die Regierungs­chefs.

Am späten Montagaben­d trafen sich die Verantwort­lichen zu einer gemeinsame­n Sitzung der Arbeitskre­ise Verkehr.

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FOTO: DPA Tempo 130 auf der A 81 ist laut einem Gutachten nicht notwendig.

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