Justizministerium sieht keine Pflicht für Tempolimits auf der A 81
STUTTGART (kab) - Das Justizministerium ist der Auffassung, dass Tempolimits auf der A 81 zwischen dem Dreieck Bad Dürrheim und dem Kreuz Hegau nicht zwingend nötig sind. So lautet das Ergebnis einer juristischen Prüfung eines Gutachtens des emeritierten Mannheimer Professors für Öffentliches Recht, Wolf-Rüdiger Schenke, das das Haus von Justizminister Guido Wolf (CDU) am Montag vorgelegt hat. In dem Papier, das der „Schwäbischen Zeitung“vorliegt, heißt es, es gebe „grundsätzlich keine Rechtspflicht, gerade diese Maßnahme zu ergreifen“. Das erklärt auch ein Ministeriumssprecher auf Nachfrage. „Aus Sicht des Justizministeriums ist das eine rein politische Frage. Wir können keine Rechtspflicht zum Handeln erkennen.“
Damit widerspricht das Justizministerium der Auffassung von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). Er beruft sich unter anderem auf das Schenke-Gutachten, wenn er für Tempo 130 auf den beiden rund 25 Kilometer langen Strecken plädiert. Zuletzt hat Hermanns Amtschef Uwe Lahl das zuständige Regierungspräsidium in Tübingen damit beauftragt, alle Vorbereitungen für die Tempolimits zu treffen. Daraufhin ist der seit Monaten andauernde Koalitionskrach zwischen Grünen und CDU eskaliert. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und sein Vize Thomas Strobl (CDU) erklärten daraufhin, dass die Landtagsfraktionen eine Lösung finden sollen. „Solange werden einseitig keine Fakten geschaffen“, so die Regierungschefs.
Am späten Montagabend trafen sich die Verantwortlichen zu einer gemeinsamen Sitzung der Arbeitskreise Verkehr.