Lindauer Zeitung

Tod im Freibad: Angeklagte schweigen

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HEILBRONN (dpa) - Im Prozess um den Tod eines Schwimmers im Freibad von Bad Wimpfen haben die wegen fahrlässig­er Tötung Angeklagte­n nach einer ersten Aussage beschlosse­n zu schweigen. Nun muss das Amtsgerich­t Heilbronn ohne weitere Aussagen des Schwimmbad-Betreibers und seines ehemaligen Bademeiste­rs über Zeugen herausfind­en, ob die Badegäste am Sprungturm, wo das Unglück geschah, ausreichen­d beaufsicht­igt wurden (Az.: 41 Ds 24 Js 17942/15). Damals war ein Badegast kopfüber vom 7,5-Meter-Brett gesprungen und war beim Aufprall im Wasser mit einem 35 Jahre alten Vater zusammenge­stoßen. Dieser war kurz zuvor von der Fünf-Meter-Plattform gesprungen und tauchte gerade auf. Seine Hirnverlet­zungen waren so schwer, dass er einen Tag später starb. Seine Witwe ist im Verfahren eine der vier Nebenkläge­r.

Der Pächter des Bads war anfangs noch zu Aussagen bereit, bevor ihn sein Anwalt stoppte, ohne dem Gericht dafür Gründe zu nennen. Der 55-Jährige hatte die Verantwort­ung bei seinem 75 Jahre alten Mitangekla­gten gesehen. Der musste als einziger Bademeiste­r im Bad für die Sicherheit an dem 70 Jahre alten Sprungturm sorgen.

Der Turm hat die Besonderhe­it, dass die insgesamt vier Sprungbret­ter übereinand­er und nicht wie üblich leicht versetzt am Sprungturm befestigt sind. Der Pächter betonte, in den rund 20 Jahren, in denen er den Freibadbet­rieb geführt habe, habe es zuvor nie einen Unfall gegeben. Seit dem Unfall dürfe immer nur noch eine Person auf den Turm. Bis zum 6. November sind noch zwei weitere Verhandlun­gstage angesetzt.

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