Gericht lehnt vorzeitige Entlassung Krombachs ab
Die Richter entscheiden: Gesundheitlicher Zustand des Lindauer Arztes ist mit Haft vereinbar
LINDAU/PARIS (dpa/jule) - Der Lindauer Arzt Dieter Krombach kommt nicht aus dem Gefängnis. Die französische Justiz hat die vorzeitige Haftentlassung am Donnerstag abgelehnt.
Krombach sitzt wegen des Todes seiner Stieftochter Kalinka im Gefängnis in Frankreich. Das Pariser Berufungsgericht entschied am Donnerstag, die Strafe des 82-Jährigen nicht aus gesundheitlichen Gründen auszusetzen. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass sein Zustand mit der Haft vereinbar sei, sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Der Anwalt von KromUrteil bach hatte seit mehr als einem Jahr für die Haftaussetzung gekämpft und dies mit einem angeschlagenen Gesundheitszustand seines Mandanten begründet. Einem Gutachten zufolge leidet Krombach unter einer HerzKreislauf-Erkrankung, die lebensbedrohlich werden könnte. In erster Instanz gab ein Gericht im französischen Melun im vergangenen Dezember grünes Licht, die Strafe unter Auflagen auszusetzen. Die Staatsanwaltschaft ging dagegen in Berufung. Eigentlich sollte die Entscheidung des Berufungsgerichts bereits im Juni fallen, sie wurde aber vertagt. Nun hat das Berufungsgericht das erste aufgehoben. Gegen diese Entscheidung könnte nach Angaben eines Gerichtssprechers noch Revision eingelegt werden.
Vor fünf Jahren zu 15 Jahren Haft verurteilt
Krombach war im Dezember 2012 in einem Berufungsverfahren in Frankreich wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht machte ihn für den Tod seiner damals 14-jährigen Stieftochter Kalinka Bamberski verantwortlich. Kalinka war im Juli 1982 tot in ihrem Bett in Krombachs Haus in Lindau gefunden worden. Ihr leiblicher Vater André Bamberski ist überzeugt, dass der Stiefvater das Mädchen vergewaltigte und anschließend tötete, um die Tat zu vertuschen. Die genaue Todesursache ließ sich aber nie nachweisen, Krombach beteuerte stets seine Unschuld.
In Deutschland war Krombach wegen Kalinkas Tod nie vor Gericht gestellt worden. Bamberski ließ ihn deswegen im Herbst 2009 von Lindau in die elsässische Stadt Mülhausen verschleppen.
Krombach wurde in Frankreich der Prozess gemacht, er wurde verurteilt. Richter und Geschworene sahen es als erwiesen an, dass er das Mädchen sexuell missbrauchen wollte und ihr ein Beruhigungsmittel sowie eine tödliche Spritze verabreichte. Bamberski wurde wegen der Verschleppung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.
In Deutschland war Krombach wegen dieses Falls nie vor Gericht.