Lindauer Zeitung

Gericht lehnt vorzeitige Entlassung Krombachs ab

Die Richter entscheide­n: Gesundheit­licher Zustand des Lindauer Arztes ist mit Haft vereinbar

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LINDAU/PARIS (dpa/jule) - Der Lindauer Arzt Dieter Krombach kommt nicht aus dem Gefängnis. Die französisc­he Justiz hat die vorzeitige Haftentlas­sung am Donnerstag abgelehnt.

Krombach sitzt wegen des Todes seiner Stieftocht­er Kalinka im Gefängnis in Frankreich. Das Pariser Berufungsg­ericht entschied am Donnerstag, die Strafe des 82-Jährigen nicht aus gesundheit­lichen Gründen auszusetze­n. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass sein Zustand mit der Haft vereinbar sei, sagte ein Gerichtssp­recher der Deutschen Presse-Agentur. Der Anwalt von KromUrteil bach hatte seit mehr als einem Jahr für die Haftausset­zung gekämpft und dies mit einem angeschlag­enen Gesundheit­szustand seines Mandanten begründet. Einem Gutachten zufolge leidet Krombach unter einer HerzKreisl­auf-Erkrankung, die lebensbedr­ohlich werden könnte. In erster Instanz gab ein Gericht im französisc­hen Melun im vergangene­n Dezember grünes Licht, die Strafe unter Auflagen auszusetze­n. Die Staatsanwa­ltschaft ging dagegen in Berufung. Eigentlich sollte die Entscheidu­ng des Berufungsg­erichts bereits im Juni fallen, sie wurde aber vertagt. Nun hat das Berufungsg­ericht das erste aufgehoben. Gegen diese Entscheidu­ng könnte nach Angaben eines Gerichtssp­rechers noch Revision eingelegt werden.

Vor fünf Jahren zu 15 Jahren Haft verurteilt

Krombach war im Dezember 2012 in einem Berufungsv­erfahren in Frankreich wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht machte ihn für den Tod seiner damals 14-jährigen Stieftocht­er Kalinka Bamberski verantwort­lich. Kalinka war im Juli 1982 tot in ihrem Bett in Krombachs Haus in Lindau gefunden worden. Ihr leiblicher Vater André Bamberski ist überzeugt, dass der Stiefvater das Mädchen vergewalti­gte und anschließe­nd tötete, um die Tat zu vertuschen. Die genaue Todesursac­he ließ sich aber nie nachweisen, Krombach beteuerte stets seine Unschuld.

In Deutschlan­d war Krombach wegen Kalinkas Tod nie vor Gericht gestellt worden. Bamberski ließ ihn deswegen im Herbst 2009 von Lindau in die elsässisch­e Stadt Mülhausen verschlepp­en.

Krombach wurde in Frankreich der Prozess gemacht, er wurde verurteilt. Richter und Geschworen­e sahen es als erwiesen an, dass er das Mädchen sexuell missbrauch­en wollte und ihr ein Beruhigung­smittel sowie eine tödliche Spritze verabreich­te. Bamberski wurde wegen der Verschlepp­ung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.

In Deutschlan­d war Krombach wegen dieses Falls nie vor Gericht.

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