Kurzzeitpflege ist schwabenweit ein brisantes Thema
Seniorenvertreter umfassend informiert – Angst, dass eingestreute Plätze noch längere Wartelisten bedeuten
KREIS LINDAU (isa) - Nicht nur im Landkreis Lindau ist das Thema Kurzzeitpflege höchst brisant. Auch in anderen Kreisen in Schwaben gibt es Probleme mit diesem Pflegebereich. Das zeigte sich in der Herbstbezirksversammlung der Landesseniorenvertretung Bayern (LSVB), zu der Seniorenbeauftragte aus ganz Schwaben nach Lindau angereist waren. Da war die Kurzzeitpflege das beherrschende Thema des Tages.
Wenn pflegende Angehörige selbst krank werden oder sie für eine kurze Zeit Entlastung brauchen, ist die stationäre Aufnahme eines pflegebedürftigen Angehörigen in Kurzzeitpflege wichtig. Aber auch, wer nach einem Krankenhausaufenthalt noch weitere Pflege braucht und direkt wieder nach zu Hause kann oder die Zeit zwischen Klinik und Reha überbrücken muss, ist auf solche Plätze angewiesen.
Der Münchner Pflegeberaterin Sylvia Mau-Löffler ist bewusst: „Es ist wahnsinnig schwer, einen Kurzzeitpflegeplatz zu bekommen.“Und das, obwohl die Finanzierung eigentlich gesichert sei. Zumindest sehe die Pflegekasse, wie die Referentin erklärte, für die Pflegegrade zwei bis fünf 1612 Euro pro Jahr als reinen Pflegeanteil für die Kurzzeitpflege vor. Theoretisch sei dieses Geld für 28 Tage vorgesehen, je nach Haus reiche das Geld zwischen 18 und 28 Tagen.
Kost, Logis sowie Investitionskostenanteil dagegen gehörten zum Eigenanteil, den der Pflegebedürftige selbst zahlen muss. Und das seien im Durchschnitt rund 2000 Euro. Sei das finanziell nicht möglich, springe der Sozialhilfeträger ein. Allerdings nur, wenn weder ein Vermögen vorhanden sei noch eventuelle Kinder zahlen könnten.
Geld für Kurzzeitpflege auch von den Krankenkassen
Was viele nicht wüssten: Auch die Krankenkassen sehen eine Betreuungsoder Entlastungsleistung vor. Monatlich 125 Euro für jeden Versicherten würden die Kassen seit 2015 auf einem virtuellen Konto ansparen. Dieses Geld könne auch für den Eigenanteil der Kurzzeitpflege abgerufen werden.
Wer mehr als 28 Tage Kurzzeitpflege im Jahr benötige, könne sie auch mit der Verhinderungspflege aufstocken. „Das heißt, man kann die Verhinderungspflege in Kurzzeitpflege umwandeln.“Dies sei auch umgekehrt möglich. Und wenn sich kein Kurzzeitpflegeplatz finden ließe, könne man sich auch jemanden ins Haus nehmen. Da Pflegedienste jedoch teuer seien, und auch kaum einer Nachtdienste anbiete, ist nach Mau-Löfflers Worten die sogenannte Laienpflege eine gute Alternative. Allerdings dürfe das niemand leisten, der ein Gewerbe angemeldet habe oder mit dem Pflegebedürftigen verwandt sei.
Für den Fall, dass für die Zeit zwischen einem Klinikaufenthalt und einer Reha Kurzzeitpflege benötigt werde, gab die Pflegeberaterin den Tipp, dass Betroffene bereits in der Klinik eine „Schnelleingradung“machen ließen. „Das lohnt sich aber erst ab Pflegegrad zwei“, machte sie klar und erklärte, dass ein solcher Schritt die Finanzierung des Kurzzeitpflegeplatzes durch die Pflegekasse sichere. „Schnelleingradung bedeutet Leistungsanspruch ab sofort auf Kurzzeitpflege oder Pflegedienst.“Neu sei seit zwei Jahren, dass auch die Krankenkassen Kurzzeitpflegeplätze oder Pflegedienst bezahlen. Und zwar für Pflegebedürftige, die keinen Pflegegrad haben.