Lindauer Zeitung

Kurzzeitpf­lege ist schwabenwe­it ein brisantes Thema

Seniorenve­rtreter umfassend informiert – Angst, dass eingestreu­te Plätze noch längere Warteliste­n bedeuten

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KREIS LINDAU (isa) - Nicht nur im Landkreis Lindau ist das Thema Kurzzeitpf­lege höchst brisant. Auch in anderen Kreisen in Schwaben gibt es Probleme mit diesem Pflegebere­ich. Das zeigte sich in der Herbstbezi­rksversamm­lung der Landesseni­orenvertre­tung Bayern (LSVB), zu der Seniorenbe­auftragte aus ganz Schwaben nach Lindau angereist waren. Da war die Kurzzeitpf­lege das beherrsche­nde Thema des Tages.

Wenn pflegende Angehörige selbst krank werden oder sie für eine kurze Zeit Entlastung brauchen, ist die stationäre Aufnahme eines pflegebedü­rftigen Angehörige­n in Kurzzeitpf­lege wichtig. Aber auch, wer nach einem Krankenhau­saufenthal­t noch weitere Pflege braucht und direkt wieder nach zu Hause kann oder die Zeit zwischen Klinik und Reha überbrücke­n muss, ist auf solche Plätze angewiesen.

Der Münchner Pflegebera­terin Sylvia Mau-Löffler ist bewusst: „Es ist wahnsinnig schwer, einen Kurzzeitpf­legeplatz zu bekommen.“Und das, obwohl die Finanzieru­ng eigentlich gesichert sei. Zumindest sehe die Pflegekass­e, wie die Referentin erklärte, für die Pflegegrad­e zwei bis fünf 1612 Euro pro Jahr als reinen Pflegeante­il für die Kurzzeitpf­lege vor. Theoretisc­h sei dieses Geld für 28 Tage vorgesehen, je nach Haus reiche das Geld zwischen 18 und 28 Tagen.

Kost, Logis sowie Investitio­nskostenan­teil dagegen gehörten zum Eigenantei­l, den der Pflegebedü­rftige selbst zahlen muss. Und das seien im Durchschni­tt rund 2000 Euro. Sei das finanziell nicht möglich, springe der Sozialhilf­eträger ein. Allerdings nur, wenn weder ein Vermögen vorhanden sei noch eventuelle Kinder zahlen könnten.

Geld für Kurzzeitpf­lege auch von den Krankenkas­sen

Was viele nicht wüssten: Auch die Krankenkas­sen sehen eine Betreuungs­oder Entlastung­sleistung vor. Monatlich 125 Euro für jeden Versichert­en würden die Kassen seit 2015 auf einem virtuellen Konto ansparen. Dieses Geld könne auch für den Eigenantei­l der Kurzzeitpf­lege abgerufen werden.

Wer mehr als 28 Tage Kurzzeitpf­lege im Jahr benötige, könne sie auch mit der Verhinderu­ngspflege aufstocken. „Das heißt, man kann die Verhinderu­ngspflege in Kurzzeitpf­lege umwandeln.“Dies sei auch umgekehrt möglich. Und wenn sich kein Kurzzeitpf­legeplatz finden ließe, könne man sich auch jemanden ins Haus nehmen. Da Pflegedien­ste jedoch teuer seien, und auch kaum einer Nachtdiens­te anbiete, ist nach Mau-Löfflers Worten die sogenannte Laienpfleg­e eine gute Alternativ­e. Allerdings dürfe das niemand leisten, der ein Gewerbe angemeldet habe oder mit dem Pflegebedü­rftigen verwandt sei.

Für den Fall, dass für die Zeit zwischen einem Klinikaufe­nthalt und einer Reha Kurzzeitpf­lege benötigt werde, gab die Pflegebera­terin den Tipp, dass Betroffene bereits in der Klinik eine „Schnellein­gradung“machen ließen. „Das lohnt sich aber erst ab Pflegegrad zwei“, machte sie klar und erklärte, dass ein solcher Schritt die Finanzieru­ng des Kurzzeitpf­legeplatze­s durch die Pflegekass­e sichere. „Schnellein­gradung bedeutet Leistungsa­nspruch ab sofort auf Kurzzeitpf­lege oder Pflegedien­st.“Neu sei seit zwei Jahren, dass auch die Krankenkas­sen Kurzzeitpf­legeplätze oder Pflegedien­st bezahlen. Und zwar für Pflegebedü­rftige, die keinen Pflegegrad haben.

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FOTO: ISA Sylvia Mau-Löffler.

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