Echt-Bodensee-Card bietet weiter Stoff für Diskussionen
Laut DBT-Geschäftsführer schätzen Urlauber die neue Gästekarte – VGH-Urteil moniert aber ihre Finanzierung
KREIS LINDAU - Für Enrico Heß ist die Echt-Bodensee-Card ein Erfolgsmodell. Zwei von drei Urlaubern hätten in einer Umfrage angegeben, diese neue Gästekarte zu schätzen. „Das ist ein hervorragender Wert für die Akzeptanz“, strahlte der Geschäftsführer der DBT am Montag in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses. Doch so ganz ungetrübt ist die Zukunft der EBC noch nicht. Denn seit Dienstag liegt die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vor. Und darin kritisieren die Richter die Finanzierung der Karte: Den Beitrag für die Organisation der EBC haben sie danach als „nicht kurtaxefähig“beanstandet.
Ab Januar gibt es die Echt-Bodensee-Card auch für Nonnenhorner und Wasserburger Feriengäste. Die erhalten damit nicht nur Ermäßigungen bei 130 Freizeitangeboten. Vor allem die freie Fahrt mit dem öffentlichen Nahverkehr im Rahmen des Verkehrsverbunds Bodo – zu dem ab Januar auch der Kreis Lindau gehört – werde von den Bodensee-Urlaubern sehr geschätzt, stellte Heß im Wirtschaftsausschuss fest. Um mehr über die Resonanz auf die Echt-Bodensee-Card zu erfahren, habe der Bodenseekreis 500 Feriengäste befragen lassen. Immerhin 89 Prozent von diesen hätten die Karte gekannt, wie Heß im Wirtschaftsausschuss sagte.
Dass es seit September ein Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim gibt, das die Finanzierung der EchtBodensee-Card in Langenargen über die Kurbeitragssatzung gekippt hat, ließ Kreisrat Walter Matzner allerdings im Wirtschaftsausschuss noch einmal nachfragen. Zu dem Zeitpunkt kannte im Landratsamt noch niemand die Urteilsbegründung. Deshalb vermutete Landrat Elmar Stegmann noch, dass die Richter vor allem auf den Punkt Datenschutz eingehen würden. Den sah er aber in Bayern als gesichert, da es im Freistaat bereits ein elektronisches Meldewesen im Tourismus gebe, im Gegensatz zu Baden-Württemberg.
Seit Dienstag liegt die Urteilsbegründung vor. Im Lindauer Landratsamt ist jetzt erst einmal genaues Prüfen angesagt. Grundsätzlich sei das Kommunalabgabenrecht in Bayern und Baden-Württemberg unterschiedlich – weshalb das Urteil nicht einfach auf bayerische Gemeinden übertragen werden könne, heißt es auf Nachfrage der LZ. „Die DBT wird sich intensiv mit den Auswirkungen des Urteils auf das EBC-System auseinandersetzen“, so Pressesprecherin Sibylle Ehreiser. Sollte die Ansicht der Mannheimer Richter auch auf Bayern übertragbar sein, dann „wäre in beiden Ländern der Landesgesetzgeber gefordert, eine vollziehbare Rechtsgrundlage für sinnvolle und – auch aus Gästesicht notwendige – überörtliche Kooperationen im Gästekartenbereich zu erreichen“und auch die Finanzierung über das Kommunalabgabenrecht zu sichern.
Tourismus bringt Gemeinde keinen Gewinn
Genau lesen und juristisch prüfen lassen will auch Nonnenhorns Bürgermeister Rainer Krauß die Urteilsbegründung. Seine Gemeinde hat den Kurbeitrag in diesem Jahr von 1,40 auf 2,80 Euro angehoben – um den sogenannten Solidarbeitrag für die Echt-Bodensee-Card über die Kurtaxe an die Urlauber weiterzugeben. Das höre sich zunächst nach einem immensen Anstieg an, gibt Krauß im Gespräch mit der LZ zu. „Aber bei uns zahlen dafür auch Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre keinen Kurbeitrag, obwohl auch sie die Vorteile der Gästekarte nutzen“, gibt der Nonnenhorner Bürgermeister zu bedenken. Er verweist beispielsweise darauf, dass Nonnenhorn für junge Feriengäste ab sechs Jahren einen Betrag an den Verkehrsverbund Bodo überweisen müsse.
Insgesamt bringe der Tourismus seiner Gemeinde ohnehin keinen Gewinn: Nonnenhorn zahle vier Kräfte für die Touristinfo, investiere auch an anderen Stellen für die Feriengäste. Auch deshalb will die Seegemeinde genau nachschauen, wie Nonnenhorns organisatorischer Anteil an der Echt-Bodensee-Card künftig finanziert werden kann.