Lindauer Zeitung

Kreis hebt Mietobergr­enzen leicht an

Sozialauss­chuss mit Vorgehen einverstan­den – Dabei gelten fürs Westallgäu und Lindau unterschie­dliche Beträge

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LINDAU (ee) - Wer arbeitslos ist oder nur eine Minirente hat, kann Grundsiche­rung beantragen. Deren Höhe richtet sich auch danach, was der Betroffene für seine Wohnung und Heizung bezahlen muss. Wie groß die Wohnung pro Familie oder Bedarfsgem­einschaft sein darf, das hat der Kreis bereits vor vier Jahren festgelegt. Dass die Kaltmieten im Kreis Lindau ständig steigen, ist in Jobcenter und Sozialhilf­everwaltun­g bekannt. Deshalb haben jetzt auch die Kreisräte im Sozialauss­chuss die bisher akzeptiert­en Mietobergr­enzen wieder leicht erhöht.

Der Gesetzgebe­r gehe in seinen Vorgaben von einer Miete „in angemessen­er Höhe“aus – habe aber dazu keine genauen Zahlen festgelegt, so der Fachbereic­hsleiter Soziales im Landratsam­t, Peter Trommer, in der jüngsten Ausschusss­itzung. Er erinnerte daran, dass das Institut Empirica vor fünf Jahren eine umfangreic­he Studie erstellt hat, was im Landkreis Lindau als angemessen­e Unterkunft gilt. So gilt seither, dass 50 Quadratmet­er als ausreichen­d für einen Single-Haushalt gelten, dass zwei Personen etwa 65 Quadratmet­er Wohnfläche zur Verfügung haben sollten und eine dreiköpfig­e Familie rund 75 Quadratmet­er. Wobei das alles, wie Lukas Weiden von Empirica später ergänzte, „nur Richtwerte sind“.

Für die erneute Anhebung der Mietobergr­enzen hat Empirica zwei Jahre lang den Wohnungsma­rkt im Kreis Lindau beobachtet. Letztlich seien im Sommer die Mietpreise von rund 1900 Wohnungen ausgewerte­t worden, darunter auch rund 250 von öffentlich­en Wohnungsan­bietern wie GWG und GKWG. Daraus habe man eine Richtwertt­abelle entwickelt. Am Beispiel einer Zweizimmer­wohnung mit 65 Quadratmet­ern zeigte Weiden den Kreisräten auf, dass sich die Kaltmiete für ein solches Angebot zwischen gerade 300 und bis zu 900 Euro bewegt. Wichtig sei dabei, zwischen Angeboten im östlichen und westlichen Kreisgebie­t zu unterschei­den: Während im Raum Stiefenhof­en der durchschni­ttliche Quadratmet­erpreis bei 5,56 Euro liege, müssten Mieter in Lindau mit knapp acht Euro und in Wasserburg sogar mit bis zu 8,70 Euro rechnen.

Quadratmet­erpreise schwanken

Deswegen hat der Sozialauss­chuss auch unterschie­dliche Sätze beschlosse­n: Im Westallgäu werden beispielsw­eise bei einer Zweizimmer­wohnung 380 Euro Kaltmiete als angemessen betrachtet, im Raum Lindau 510 Euro. Die 90 Quadratmet­er für vier Personen dürfen am See bis zu 710 Euro kalt kosten, im Westallgäu nur 500 Euro. Dazu wird eine Pauschale für Nebenkoste­n von 1,61 Euro pro Quadratmet­er zugestande­n: Diesen Wert habe man Unterlagen des Deutschen Mieterbund­s für Bayern entnommen. Gilt die vorhandene Wohnung als zu groß oder zu teuer, sei durchaus auch ein Umzug zumutbar, hieß es in der Sitzung. Wer aber entscheide, ob ein Grundsiche­rungsbezie­her am See oder im Westallgäu wohnen müsse, wollte Kreisrat Thomas Goebel in der Sitzung wissen. „Das entscheide­t schon jeder selbst“, antwortete ihm der zuständige Landratsam­tsjurist Tobias Walch – nur müsse eben vor der Unterschri­ft unter einen Mietvertra­g im Jobcenter oder bei der Sozialhilf­everwaltun­g nachgefrag­t werden, ob das jeweilige Wohnungsan­gebot „angemessen“sei. „Es sollen auf keinen Fall Ghettos entstehen“, so Walch. Und eine staatliche Lenkung, wer wo wohnt, „das dürfen wir gar nicht“. Die vorgeschla­gene Anpassung der Mietobergr­enzen hat der Ausschuss einstimmig genehmigt.

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FOTO: KAI REMMERS Wer als Empfänger von Grundsiche­rung bei Arbeitslos­igkeit oder im Alter eine Wohnung anmietet, muss bestimmte Mietobergr­enzen beachten. Der Sozialauss­chuss hat diese jetzt etwas angehoben.

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