Pflegevermittler zu Haftstrafe verurteilt – Anwälte kündigen Revision an
AUGSBURG (lby) - Das Augsburger Landgericht hat am Donnerstag einen Vermittler von osteuropäischen Pflegekräften zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der 70-Jährige hat nachÜb erzeugung der Strafkammer einen Sozial versi ch erungs schaden von mehr als 2,7 Millionen Euro verursacht, weil er nicht für die ordnungsgemäße Anmeldung der Pflegerinnen sorgte.
Die betroffenen Familien müssen deswegen nun bis zu 55 000 Euro an die Sozialkassen nachzahlen. Die Verteidiger des Vermittlers kündigten Revision beim Bundesgerichtshof an. Sie empfinden das Urteil als zu hart, weil die Haftstrafe wegen der Höhe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Der Mann aus dem Kreis Günzburg hatte jahrelang Hilfskräfte aus Rumänien und Polen an Familien in mehreren Bundesländern vermittelt, die einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause versorgen lassen mussten und schnell Hilfe brauchten. Die Familien zahlten pro Monat für die 24-Stunden-Pflege durchschnittlich etwa 1000 Euro in bar direkt an die Frauen, der 70Jährige bekam zudem eine monatliche Provision von 88 Euro.
Rechtlich waren die Familien Arbeitgeber und somit auch Haupttäter. Die Verfahren wurden allerdings wegen geringer Schuld eingestellt. Der Vermittler wurde hingegen nun wegen Beihilfe verurteilt. In dem fast einjährigen Prozess beschränkte sich das Gericht letztlich auf die Beschäftigungsverhältnisse von 82 Familien, weitere Fälle wurden eingestellt. Die Richterin machte klar, dass sich in fast allen Fällen beide Seiten darüber klar waren, dass es sich um Schwarzarbeit handelte.