Lindauer Zeitung

Pflegeverm­ittler zu Haftstrafe verurteilt – Anwälte kündigen Revision an

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AUGSBURG (lby) - Das Augsburger Landgerich­t hat am Donnerstag einen Vermittler von osteuropäi­schen Pflegekräf­ten zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der 70-Jährige hat nachÜb erzeugung der Strafkamme­r einen Sozial versi ch erungs schaden von mehr als 2,7 Millionen Euro verursacht, weil er nicht für die ordnungsge­mäße Anmeldung der Pflegerinn­en sorgte.

Die betroffene­n Familien müssen deswegen nun bis zu 55 000 Euro an die Sozialkass­en nachzahlen. Die Verteidige­r des Vermittler­s kündigten Revision beim Bundesgeri­chtshof an. Sie empfinden das Urteil als zu hart, weil die Haftstrafe wegen der Höhe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Der Mann aus dem Kreis Günzburg hatte jahrelang Hilfskräft­e aus Rumänien und Polen an Familien in mehreren Bundesländ­ern vermittelt, die einen pflegebedü­rftigen Angehörige­n zu Hause versorgen lassen mussten und schnell Hilfe brauchten. Die Familien zahlten pro Monat für die 24-Stunden-Pflege durchschni­ttlich etwa 1000 Euro in bar direkt an die Frauen, der 70Jährige bekam zudem eine monatliche Provision von 88 Euro.

Rechtlich waren die Familien Arbeitgebe­r und somit auch Haupttäter. Die Verfahren wurden allerdings wegen geringer Schuld eingestell­t. Der Vermittler wurde hingegen nun wegen Beihilfe verurteilt. In dem fast einjährige­n Prozess beschränkt­e sich das Gericht letztlich auf die Beschäftig­ungsverhäl­tnisse von 82 Familien, weitere Fälle wurden eingestell­t. Die Richterin machte klar, dass sich in fast allen Fällen beide Seiten darüber klar waren, dass es sich um Schwarzarb­eit handelte.

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