Lindauer Zeitung

Einbrecher in Hergenswei­ler

Unbekannte dringen am Wochenende gleich in mehrere Häuser ein.

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WEISSENSBE­RG (ust) - Bauplätze sind rar, das gilt auch für Weißensber­g. Deshalb ist die Gemeinde bemüht, Flächen auszuweise­n, wo Häuser oder Wohnungen für Familien errichtet werden können. In der jüngsten Gemeindera­tssitzung ging es konkret um zwei solcher Baugrundst­ücke, für die aber zunächst der Bebauungsp­lan (B-Plan) geändert bzw. erweitert werden muss. Die beiden Grünfläche­n, die in den bestehende­n B-Plan „Grübels-Rothkreuz“einbezogen werden sollen, befinden sich nordöstlic­h und südöstlich des bebauten Grundstück­s Grübels 22. Auf den beiden Freifläche­n ist jeweils ein Gebäude mit zwei Wohnungen geplant.

Im Fall des Baugrundst­ücks, das sich zwischen dem vorhandene­n Wohngebäud­e und dem weiter oben gelegenen Steinkreis befindet, muss der B-Plan geändert werden – es ist die mittlerwei­le fünfte Änderung. Bei dem anderen Grundstück, das sich unterhalb (südöstlich) des Wohngebäud­es am Locherstei­g befindet, muss der B-Plan nicht nur geändert, sondern auch erweitert werden, da sich diese Fläche im Außenberei­ch befindet, wie Stadtplane­r Thorsten Reber vom Lindauer Büro Sieber in der Ratssitzun­g erklärte. Damit wäre dies die sechste Änderung des B-Plans „Grübels-Rothkreuz“.

Stadtplane­r spricht von „maßvoller Nachverdic­htung“

„Keine Experiment­e – vielmehr ist eine maßvolle Nachverdic­htung das Ziel“, beschrieb Reber die vorgelegte­n Pläne. Beide seien fast identisch, weshalb der Stadtplane­r auch von „Zwillingen“sprach. Lediglich bei der für die Häuser vorgegeben­en maximalen Wand- und Firsthöhe gebe es Unterschie­de. Beim oberen, nordöstlic­h gelegenen Bauplatz ist die Baufläche mit 220 Quadratmet­er, die Wand- und Firsthöhe mit sechs bzw. neun Meter angegeben. Beim unteren Grundstück ist die Baufläche mit 210 Quadratmet­er, die Wand und Firsthöhe, weil am Hang gelegen, mit 4,50 bzw. 6,50 Meter begrenzt. Eine weitere Vorgabe ist, dass beide Häuser ausschließ­lich mit einem Satteldach gebaut werden dürfen.

Beide Entwürfe, also die fünfte und sechste Änderung des B-Plans „Grübels-Rothkreuz“, hat der Gemeindera­t gutgeheiße­n. Die Beschlüsse (Aufstellun­gsbeschlus­s sowie Billigungs- und Auslegungs­beschluss) fielen bei der fünften Änderung einstimmig aus, bei der sechsten Änderung gab es zwei Gegenstimm­en. Letztere wurden unter anderem mit der möglichen „Garagenzuf­ahrt in der Kurve“begründet, was nach Ansicht von Hans Weishaupt (Freie Bürger) „zu gefährlich“sei. Fraktionsk­ollege Joachim Wiese hielt dagegen und verwies darauf, dass der Locherstei­g nicht nur für den Durchgangs­verkehr gesperrt, sondern auch sehr schmal sei, weshalb Autos dort ohnehin nur langsam fahren könnten.

Im sogenannte­n beschleuni­gten Verfahren werden die beiden B-Pläne nun für einen Monat ausgelegt. Parallel dazu findet die Behördenbe­teiligung statt. Nach dieser Phase werden die Pläne nochmals im Gemeindera­t behandelt, bevor sie der Baubehörde im Landratsam­t zur Genehmigun­g vorgelegt werden.

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ARCHIVFOTO: DPA
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FOTO: ULRICH STOCK Auf der Wiese hinter dem Steinkreis sollen rechts und links von dem Wohngebäud­e (Bildmitte) Baugrundst­ücke für Einzelhäus­er ausgewiese­n werden.

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