Lindauer Zeitung

Nach Unfalltod der Tochter kein Schmerzens­geld vom Freistaat

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AUGSBURG (dpa/AFP) - Nach dem Unfalltod einer jungen Autofahrer­in bekommen die Eltern kein Schmerzens­geld vom Freistaat Bayern. Das Augsburger Landgerich­t wies am Montag eine entspreche­nde Klage ab. Die Eltern hatten das Bundesland verklagt, weil Polizisten nach dem nächtliche­n Unglück den Unfallwage­n nicht gefunden hatten. Der Wagen wurde erst neun Stunden später von einem Spaziergän­ger gefunden – da war die Fahrerin bereits tot.

Die 24-Jährige war mit ihrem Wagen auf der Autobahn 8 aus unbekannte­r Ursache von der Fahrbahn abgekommen und eine Brückenbös­chung herabgestü­rzt. Ein Augenzeuge berichtete der Polizei per Notruf von einem Unfallauto. Der Notrufbeam­te entsandte daraufhin Streifenpo­lizisten zur Unfallstel­le.

Dort trafen die Beamten jedoch den Fahrer eines anderen Fahrzeugs mit einer Panne an. Die Beamten zogen daraus den Schluss, dass der Anrufer dieses Pannenfahr­zeug als Unfallfahr­zeug wahrgenomm­en habe. Das tatsächlic­he Unfallfahr­zeug und die schwer verletzte 24-Jährige fanden die Polizisten trotz einer Suchaktion nicht.

Das Gericht wies im Urteil nun darauf hin, dass bei dem Geschehen eine Verknüpfun­g tragischer Umstände vorlag. Den Streifenpo­lizisten vor Ort sei aber keine fahrlässig­e Amtspflich­tverletzun­g nachzuweis­en, erklärte eine Gerichtssp­recherin. Denn die Beamten konnten nach einem Zeugenhinw­eis weder an der Leitplanke noch an dem Wildzaun neben der Autobahn 8 bei Dasing Beschädigu­ngen entdecken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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FOTO: DPA Im Gerichtssa­al.

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