Nach Unfalltod der Tochter kein Schmerzensgeld vom Freistaat
AUGSBURG (dpa/AFP) - Nach dem Unfalltod einer jungen Autofahrerin bekommen die Eltern kein Schmerzensgeld vom Freistaat Bayern. Das Augsburger Landgericht wies am Montag eine entsprechende Klage ab. Die Eltern hatten das Bundesland verklagt, weil Polizisten nach dem nächtlichen Unglück den Unfallwagen nicht gefunden hatten. Der Wagen wurde erst neun Stunden später von einem Spaziergänger gefunden – da war die Fahrerin bereits tot.
Die 24-Jährige war mit ihrem Wagen auf der Autobahn 8 aus unbekannter Ursache von der Fahrbahn abgekommen und eine Brückenböschung herabgestürzt. Ein Augenzeuge berichtete der Polizei per Notruf von einem Unfallauto. Der Notrufbeamte entsandte daraufhin Streifenpolizisten zur Unfallstelle.
Dort trafen die Beamten jedoch den Fahrer eines anderen Fahrzeugs mit einer Panne an. Die Beamten zogen daraus den Schluss, dass der Anrufer dieses Pannenfahrzeug als Unfallfahrzeug wahrgenommen habe. Das tatsächliche Unfallfahrzeug und die schwer verletzte 24-Jährige fanden die Polizisten trotz einer Suchaktion nicht.
Das Gericht wies im Urteil nun darauf hin, dass bei dem Geschehen eine Verknüpfung tragischer Umstände vorlag. Den Streifenpolizisten vor Ort sei aber keine fahrlässige Amtspflichtverletzung nachzuweisen, erklärte eine Gerichtssprecherin. Denn die Beamten konnten nach einem Zeugenhinweis weder an der Leitplanke noch an dem Wildzaun neben der Autobahn 8 bei Dasing Beschädigungen entdecken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.