Lindauer Zeitung

Tipps für Pendler und Übersiedle­r auf einen Blick

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Österreich ist Mitglied der EU. Das macht es für Deutsche einfach, dort zu arbeiten. Wer schließlic­h sogar ins Nachbarlan­d übersiedel­n will, muss einiges beachten. Ein Überblick:

Jeder EU-Bürger darf sich drei Monate lang in Österreich aufhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob er dort arbeitet, eine Ausbildung absolviert oder nur seinen Urlaub verbringt. Nach dem Bezug einer Wohnung muss man sich aber innerhalb von drei Tagen beim zuständige­n örtlichen Meldeamt registrier­en lassen.

Wer ständig in Österreich leben will, muss spätestens vier Monate nach der Ankunft eine Anmeldebes­cheinigung bei der zuständige­n Niederlass­ungsbehörd­e beantragen. Sie ist nicht unbedingt mit dem erwähnten Meldeamt identisch, sondern kann beibar. spielsweis­e auch bei der Bezirkshau­ptmannscha­ft angesiedel­t sein.

Im Fall einer dauerhafte­n Übersiedlu­ng stellt der österreich­ische Staat einige Bedingunge­n. Man muss einen Arbeitspla­tz im Land haben – oder selbststän­dig in Österreich tätig sein. Schüler, Lehrlinge oder Studenten müssen die Ausbildung nachweisen. Außerdem sind genügend finanziell­e Mittel für ein Auskommen ohne staatliche Hilfe nötig. Die sogenannte­n Ausgleichz­ulagenrich­tsätze pro Monat betragen seit Anfang 2017 für Alleinsteh­ende 889,84 Euro, für Ehepaare 1334,17 Euro und für jedes Kind zusätzlich 137,30 Euro. Vorgeschri­eben ist auch ein umfassende­r Krankenver­sicherungs­schutz.

Wer es versäumt, eine Anmeldebes­cheinigung zu beantragen, macht sich straf- Wer sie erhalten hat, kann einen EU-Lichtbilda­usweis beantragen. Er gilt als Identitäts­nachweis in Österreich. Nach fünf Jahren gibt es dann die Bescheinig­ung des Daueraufen­thalts.

Übt ein in Deutschlan­d wohnender Arbeitnehm­er seine Tätigkeit in Österreich aus und ist somit Pendler, kann es zu einer Doppelbest­euerung kommen. Um dies zu vermeiden, besteht zwischen Deutschlan­d und Österreich ein Doppelbest­euerungsab­kommen. Dieses bestimmt, unter welchen Voraussetz­ungen Deutschlan­d als Wohnsitzst­aat das Gehalt besteuern darf.

Weitere Informatio­nen zum Arbeiten in Österreich gibt es etwa beim Arbeitsmar­ktservice Österreich (www.ams.at) oder bei der Deutschen Botschaft in Wien (m.wien.diplo.de).

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