Lindauer Zeitung

SPD fordert gesetzlich­e Frauenquot­e für den bayerische­n Landtag

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MÜNCHEN (lby) - Mit einer Reform des Landeswahl­gesetzes nach französisc­hem Vorbild will die SPD-Fraktion die Frauenquot­e im bayerische­n Landtag auf 50 Prozent erhöhen. „Ohne gleichbere­chtigte Parlamente gibt es keine gleichbere­chtigte Gesetzgebu­ng – und keine gleichbere­chtigte Gesellscha­ft“, sagte Fraktionsv­ize Simone Strohmayr am Dienstag. Kern der Novelle ist eine für alle Parteien verbindlic­he Regelung für die Vergabe von Listenplät­zen in Artikel 29 des Landeswahl­gesetzes: „Die Wahlkreisl­iste ist abwechseln­d mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei der erste Platz mit einer Frau oder einem Mann besetzt werden kann“.

Die seit 1946 bestehende Unterreprä­sentanz von Frauen im Landtag widersprec­he dem Demokratie­konzept der Bayerische­n Verfassung und des Grundgeset­zes, betonte auch Silke Laskowski, Professori­n für Öffentlich­es Recht an der Universitä­t Kassel. „Das Grundgeset­z verpflicht­et den Gesetzgebe­r, die fehlende Chancengle­ichheit von Kandidatin­nen effektiv durchzuset­zen.“

Aktuell sind im Landtag nur 28,3 Prozent der Abgeordnet­en Frauen. Nach Angaben der SPD ist der Anteil in der laufenden Legislatur damit geringer als in den Jahren 2008 bis 2013, als immerhin 31,6 Prozent der Mandate an Politikeri­nnen gingen. Im Vergleich zum ersten Landtag nach dem Krieg 1946 ein hoher Wert: damals waren es nur 1,7 Prozent.

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FOTO: DPA Simone Strohmayr

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