Aushilfslehrer wegen Körperverletzung verurteilt
Amtsgericht Ravensburg verhängt Geldstrafe gegen 63-Jährigen Weingartener
WEINGARTEN - Wegen Körperverletzung hat das Amtsgericht Ravensburg am Dienstag einen 63-Jährigen Aushilfslehrer aus Weingarten am Dienstag zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 9. Februar 2017 während des Unterrichts an der Schule am Martinsberg mit dem Fuß unter einen Tisch getreten hat und damit einem achtjährigen Schüler Schmerzen am Kinn zugefügt hat.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem ausgebildeten Grund- und Hauptschullehrer, der seit September 2016 in der Grundschule am Martinsberg mit einem 14-Stunden-Deputat beschäftigt war, weitere Vergehen vorgeworfen. So soll er in insgesamt acht Fällen, die meisten ereigneten sich am 9. Februar, Schüler der dritten Klasse an den Schultern geschüttelt, vom Stuhl gezerrt, in den Hintern getreten und ihnen gedroht haben.
Vorwürfe zurückgewiesen
Zu Prozessbeginn wies der 63-Jährige alle Vorwürfe gegen ihn zurück. Er habe Schüler weder getreten noch an den Haaren gezogen oder geschüttelt. Weshalb die Situation an diesem Tag derart eskalierte, dass die Vorwürfe aufkamen, erklärte er mit seiner angeschlagenen Gesundheit und der schwierigen Konstellation der Klasse, die er unterrichtete. Viele Schüler kannte er nicht, hatte sie zum ersten Mal.
Er räumte ein, dass sein Umgangsstil mit den Kindern generell „vielleicht etwas zu kumpelhaft“sei. Den vermeintlichen Tritt erklärte er damit, zwei Schüler seien um ihn herumgejagt, einer hätte ihn gestreift. Da habe er sein Bein etwas nach vorne gestellt und damit den Schüler an der Hüfte berührt.
Zu dem Vorwurf, er habe von unten gegen einen Tisch getreten, um einen weiteren Schüler zum arbeiten zu bewegen, sagte er, er habe lediglich auf den Tisch geklopft. Auch den Vorwurf, er habe einen Schüler vom Stuhl gerissen und ihn am Arm durch das Klassenzimmer geschleift, wies er entschieden zurück. Vielmehr habe dieser sich an seinem Arm festgehalten, etwa 20 Zentimeter ziehen lassen und dann auf allen Vieren in die Lesecke gekrabbelt. Eine Drohung, er werde einen Schüler zum Fenster hinauswerfen, habe es ebenfalls gegeben. Er habe gesagt, „was soll ich denn mit dir machen? Ich kann dich ja nicht zum Fenster hinaus schmeißen.“Das sei nicht klug gewesen. Dafür entschuldigte sich der Weingartener bei seinen Schülern.
Keine Verschwörung
Staatsanwalt Guido Lauber reagierte auf die Aussagen des 63-Jährigen mit Verwunderung und Skepsis. „War das so ruhig, wie Sie das geschildert haben? Mann könnte meinen die Schüler hätten sich flächendeckend abgesprochen.“Denn um eine Schülerverschwörung, wie sie Verteidiger Berthold Traub in seinem Plädoyer erkannt haben will, handele es sich keineswegs, wie das Gericht in seiner Urteilsbegründung feststellte. Auch eine Verschwörung der Eltern sei nicht erkennbar.
Die Staatsanwaltschaft sah eine strafbare Handlung hingegen nicht nur in einem Fall als erfüllt an. Sie forderte, den Angeklagten in fünf Fällen zu verurteilen und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Euro zu verhängen.
Diesem Antrag folgte das Gericht nicht, da, wie Richter Höhn in seiner Urteilsbegründung ausführte, die Aussagen der Kinder nur in einem Fall wesentlich übereinstimmten. Gerade weil sie bei den anderen Fällen unterschiedliche Versionen erzählten, sei die Übereinstimmung in diesen Vorwurf ein schwerwiegendes Indiz.
Gerücht nicht bestätigt
Der Prozess hatte im Vorfeld (die SZ berichtete) für einigen Wirbel gesorgt, da Gerüchte kursierten, der Aushilfslehrer habe ein Kind zur Strafe an den Armen umklammert aus dem Fenster gehalten. Dieses Gerücht hielt sich jedoch nicht und tauchte auch in den Akten nicht auf. Nachdem die Vorwürfe bekannt wurden, wurde der 63-Jährige vom Unterricht suspendiert. Wie er vor Gericht aussagte, habe er die Stelle aus Gesundheitsgründen gekündigt.