Lindauer Zeitung

Norma-Räuber reicht Antrag auf Revision ein

BGH entscheide­t wieder über Lindauer Fall

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LINDAU (jule) - Der Anwalt des „Norma-Räubers“hat Revision eingelegt. Das bestätigt Franz Bernhard, Vorsitzend­er Richter am Landgerich­t in Ravensburg, auf Anfrage der LZ. Somit wird sich der Bundesgeri­chtshof schon wieder mit einem Fall aus Lindau beschäftig­en müssen.

Wie berichtet hatte das Ravensburg­er Landgerich­t den „NormaRäube­r“kürzlich zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt – und die anschließe­nde Sicherheit­sverwahrun­g angeordnet. Damit kommt er nie mehr frei. Der 57-Jährige hat am 10. April vergangene­n Jahres den NormaMarkt in der Bregenzer Straße überfallen. Kurz vor Ladenschlu­ss hatte er die Angestellt­en, die gerade ihre Abrechnung machten, mit einer Pistole bedroht und die Tageseinna­hmen von etwa 10 000 Euro geklaut. Nur wenige Tage vorher hatte er einen Norma-Markt in Leutkirch überfallen. Für weitere Raubüberfä­lle ist er in Österreich zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach Ansicht der Kammer am Ravensburg­er Landgerich­t waren alle Voraussetz­ungen für eine Sicherungs­verwahrung gegeben. Unter anderem, weil er die Verkäuferi­nnen in Todesangst versetzt habe.

Der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe muss nun prüfen, ob das Urteil aus Ravensburg Rechtsfehl­er enthält – zum Beispiel, ob die Richter die Gefährlich­keit des Norma-Räubers falsch gewertet haben. Sollten sie die Revision zulassen, dann muss der Fall noch einmal komplett aufgerollt werden und vor einer neuen Kammer neu verhandelt werden.

Erst im Mai hatte sich der Bundesgeri­chtshof mit einem anderen Fall aus Lindau beschäftig­t: Mit dem Brandstift­er vom Berliner Platz. Damals hatte die Staatsanwa­ltschaft Revision eingelegt, weil das Gericht für den psychisch kranken Mann keine Unterbring­ung in einer Psychiatri­e angeordnet hatte. Der BGH hatte die Revision zugelassen, und die neue Kammer entschied letztendli­ch anders als die erste: Der Mann ist mittlerwei­le in der Psychiatri­e.

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