Norma-Räuber reicht Antrag auf Revision ein
BGH entscheidet wieder über Lindauer Fall
LINDAU (jule) - Der Anwalt des „Norma-Räubers“hat Revision eingelegt. Das bestätigt Franz Bernhard, Vorsitzender Richter am Landgericht in Ravensburg, auf Anfrage der LZ. Somit wird sich der Bundesgerichtshof schon wieder mit einem Fall aus Lindau beschäftigen müssen.
Wie berichtet hatte das Ravensburger Landgericht den „NormaRäuber“kürzlich zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt – und die anschließende Sicherheitsverwahrung angeordnet. Damit kommt er nie mehr frei. Der 57-Jährige hat am 10. April vergangenen Jahres den NormaMarkt in der Bregenzer Straße überfallen. Kurz vor Ladenschluss hatte er die Angestellten, die gerade ihre Abrechnung machten, mit einer Pistole bedroht und die Tageseinnahmen von etwa 10 000 Euro geklaut. Nur wenige Tage vorher hatte er einen Norma-Markt in Leutkirch überfallen. Für weitere Raubüberfälle ist er in Österreich zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach Ansicht der Kammer am Ravensburger Landgericht waren alle Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung gegeben. Unter anderem, weil er die Verkäuferinnen in Todesangst versetzt habe.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe muss nun prüfen, ob das Urteil aus Ravensburg Rechtsfehler enthält – zum Beispiel, ob die Richter die Gefährlichkeit des Norma-Räubers falsch gewertet haben. Sollten sie die Revision zulassen, dann muss der Fall noch einmal komplett aufgerollt werden und vor einer neuen Kammer neu verhandelt werden.
Erst im Mai hatte sich der Bundesgerichtshof mit einem anderen Fall aus Lindau beschäftigt: Mit dem Brandstifter vom Berliner Platz. Damals hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, weil das Gericht für den psychisch kranken Mann keine Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet hatte. Der BGH hatte die Revision zugelassen, und die neue Kammer entschied letztendlich anders als die erste: Der Mann ist mittlerweile in der Psychiatrie.