Weißensberg regelt Winterdienst auf Geh- und Radwegen neu
Vereinbarungen mit Freistaat und Bund werden aktualisiert
WEISSENSBERG (ust) - Schon seit vielen Jahren räumt und streut der Bauhof der Gemeinde Weißensberg im Winter auch Geh- und Radwege im Bereich der Bundes- und Staatsstraßen, für die eigentlich der Freistaat und der Bund zuständig sind. Dafür erhält die Gemeinde von den jeweiligen Straßenbaulastträgern eine Aufwandspauschale. Welche Strecken von diesem Auftrags-Winterdienst im Einzelnen betroffen sind, ist in Vereinbarungen mit Freistaat und Bund festgelegt.
Da die letzten Vereinbarungen über den Winterdienst auf Geh- und Radwegen bereits zwölf Jahre zurückliegen, wurde es Zeit, diese zu erneuern. Anpassungen waren unter anderem notwendig geworden, weil die Bundesstraße B 18 zwischenzeitlich zur Staatsstraße 320 herabgestuft worden war und neu gebaute Streckenabschnitte dazugekommen sind. Weitere Änderungen wurden durch den Ausbau der Ortsdurchfahrt Rothkreuz mit den Querungshilfen notwendig.
In der Vereinbarung mit dem Freistaat ist der Winterdienst auf den Abschnitten B12 bis zur Einmündung in die Gemeindestraße nach Schwatzen und von dort bis zur Landesgrenze Baden-Württemberg geregelt. Die Vereinbarung mit dem Bund wiederum beinhaltet die Räumung von Geh- und Radwegen auf folgenden Strecken: Rehlings bis RothkreuzSüd, Rothkreuz-Nord bis zur Einmündung Staatsstraße 320 sowie die Abschnitte Wildberg-Ost bis zur Gemeindegrenze Weißensberg/Hergensweiler, die Gemeindestraße nach Mollenberg.
Die Aufwandspauschale für den Winterdienst beträgt 31 Cent pro Quadratmeter. Somit erhält die Gemeinde Weißensberg vom Freistaat eine jährliche Aufwandsvergütung in Höhe von knapp 1900 Euro und vom Bund eine Vergütung von rund 1460 Euro. Die neuen Vereinbarungen, die bereits für diesen Winter gültig sind, wurden vom Gemeinderat in der Sitzung einstimmig bewilligt.