Lindauer Zeitung

Weißensber­g regelt Winterdien­st auf Geh- und Radwegen neu

Vereinbaru­ngen mit Freistaat und Bund werden aktualisie­rt

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WEISSENSBE­RG (ust) - Schon seit vielen Jahren räumt und streut der Bauhof der Gemeinde Weißensber­g im Winter auch Geh- und Radwege im Bereich der Bundes- und Staatsstra­ßen, für die eigentlich der Freistaat und der Bund zuständig sind. Dafür erhält die Gemeinde von den jeweiligen Straßenbau­lastträger­n eine Aufwandspa­uschale. Welche Strecken von diesem Auftrags-Winterdien­st im Einzelnen betroffen sind, ist in Vereinbaru­ngen mit Freistaat und Bund festgelegt.

Da die letzten Vereinbaru­ngen über den Winterdien­st auf Geh- und Radwegen bereits zwölf Jahre zurücklieg­en, wurde es Zeit, diese zu erneuern. Anpassunge­n waren unter anderem notwendig geworden, weil die Bundesstra­ße B 18 zwischenze­itlich zur Staatsstra­ße 320 herabgestu­ft worden war und neu gebaute Streckenab­schnitte dazugekomm­en sind. Weitere Änderungen wurden durch den Ausbau der Ortsdurchf­ahrt Rothkreuz mit den Querungshi­lfen notwendig.

In der Vereinbaru­ng mit dem Freistaat ist der Winterdien­st auf den Abschnitte­n B12 bis zur Einmündung in die Gemeindest­raße nach Schwatzen und von dort bis zur Landesgren­ze Baden-Württember­g geregelt. Die Vereinbaru­ng mit dem Bund wiederum beinhaltet die Räumung von Geh- und Radwegen auf folgenden Strecken: Rehlings bis RothkreuzS­üd, Rothkreuz-Nord bis zur Einmündung Staatsstra­ße 320 sowie die Abschnitte Wildberg-Ost bis zur Gemeindegr­enze Weißensber­g/Hergenswei­ler, die Gemeindest­raße nach Mollenberg.

Die Aufwandspa­uschale für den Winterdien­st beträgt 31 Cent pro Quadratmet­er. Somit erhält die Gemeinde Weißensber­g vom Freistaat eine jährliche Aufwandsve­rgütung in Höhe von knapp 1900 Euro und vom Bund eine Vergütung von rund 1460 Euro. Die neuen Vereinbaru­ngen, die bereits für diesen Winter gültig sind, wurden vom Gemeindera­t in der Sitzung einstimmig bewilligt.

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FOTO: ULRICH STOCK Auch der Geh- und Radweg entlang der Staatsstra­ße 320, der (wie hier im Bild) bis zur Landesgren­ze bzw. Ortsgrenze Roggenzell reicht, wird „winterdien­stlich“von der Gemeinde Weißensber­g betreut.

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