Waffenladen: Landratsamt hat letztes Wort
„Western ist unsere Nische“: Gabriele Jöst und Michael Kienzle sehen im Haus in Liebenau das geeignete Objekt
MECKENBEUREN - Debatte um den Waffenladen: Zwischen den Baugesuchen in Liebenau und in Weissenau gibt es Parallelen. Beide zielten auf den Umbau bestehender Läden hin zu Waffenfachhandelsgeschäften ab, beide wurden gestellt von Gabriele Jöst und Lebenspartner Michael Kienzle. Sie betreiben bislang in Ravensburg-Höll das Geschäft „Western Guns & more“und haben der SZ Rede und Antwort gestanden. Im Folgenden sieben Aspekte rund um den vom Technischen Ausschuss abgelehnten Antrag:
Wer sind die Antragsteller?
Gabriele Jöst ist seit 20 Jahren „im Geschäft“, wie sie sagt. Seit vier Jahren betreibt sie in Ravensburg-Höll am Rand der Weststadt „Western Guns & more“. Vor allem Sportschützen und Jäger zählt sie zu ihrer Kundschaft, mit einem Schwerpunkt aufs Westernschießen und hierbei auch aufs Zubehör. Beim Westernschießen unter dem Alias „Hunting Lady“bekannt, hat Gabriele Jöst bei der EM 2016 in Ungarn bei der Eröffnung die deutsche Fahne getragen „ein ganz besonderer Moment“, wie sie sich erinnert. Michael Kienzle (wie Gabriele Jöst Mitglied in der Schützengesellschaft Friedrichshafen, Heiseloch) belegte 2016 bei der Deutschen Meisterschaft Platz 2 und bei der EM in Ungarn Rang 6.
Warum suchen sie einen neuen Standort?
Da der Vermieter in Höll Eigenbedarf angemeldet hat, mussten sich Jöst und Kienzle auf Standortsuche machen. Für ein Geschäft am Torplatz in Weißenau hatten sie im April den Antrag auf Umnutzung zu einem Waffenfachhandelsgeschäft gestellt. Proteste erhoben sich aufgrund der Nähe zum ZfP und zur Schule. Im August wurde bekannt, dass die Stadt Ravensburg als Angrenzer Einwände erhoben hat, da sie den Standort nicht für geeignet hielt. Die Entscheidung traf das Regierungspräsidium (RP), das dem Antrag eine Absage erteilte. Die Gründe: Sicherheitsbedenken sowie ein Mangel an notwendigen Stellplätzen.
Und in Liebenau?
Hat der Technische Ausschuss (TA) das Baugesuch für das Eckhaus an der Siggenweiler Straße mit acht Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt. Wie in Weissenau waren auch hier Einwendungen eingegangen, so von der Stiftung Liebenau und dem Ravensburger Spieleland.
In dem Haus in Liebenau sehen Jöst und Kienzle das geeignete Objekt. Was sowohl für die bauliche Eignung, die Größe (mehr als die bisherigen 60 Quadratmeter in Höll) als auch für den Standort gelte: Zwischen Friedrichshafen und Ravensburg gelegen, komme er ihrer Kundschaft entgegen, die zu 80 Prozent aus den beiden Landkreisen stammt. Zudem für sie von Belang: Im Gebäude gibt es keine andere gewerbliche Nutzung, die Lage an der B 467 lädt vor dem Geschäft nicht zum Verweilen ein, und die Fensterfronten sind nicht zu groß, da sonst ein Umbau teuer käme.
Welche Aspekte sind baurechtlich relevant?
„Die Vermieter und wir sind tief enttäuscht, weil wir baurechtlich alles getan haben, was zu tun war“, sagt Michael Kienzle. Da es keinen Bebauungsplan für das Gebiet gibt, wird im Innenbereich nach Paragraf 34 Baugesetzbuch beurteilt. Auf die Erschließung sowie Maß und Art der baulichen Nutzung kommt es an.
Die Ablehnung im TA begründete sich an der Art – dass sich ein Waffenfachhandel an dieser Stelle nicht einfügt. Ein Beschluss, den das Landratsamt Bodenseekreis als Baurechtsbehörde zu prüfen hat. In Weissenau hatte das Regierungspräsidium das Fehlen von Stellplätzen bemängelt. Deren vier seien in Liebenau gegeben, sagt Michael Kienzle der Schwäbischen Zeitung.
Gibt es spezielle Vorgaben, die ein Waffenfachhandelsgeschäft erfüllen muss?
Ja. Zu diesen Sicherheitsanforderungen gehören ein Tresorraum im Inneren sowie spezielle Fenster und Türen und eine Alarmanlage. Ob die Sicherheit damit wie vorgeschrieben gewährleistet ist, prüft nicht nur das Rechts- und Ordnungsamt als Fachbehörde im Landratsamt. Kienzle berichtet davon, dass auch ein Vertreter des Landeskriminalamts zur Vorbegutachtung und Abnahme der Räume kommt.
Was gehört zum Ladenkonzept?
Beibehalten wollen Jöst und Kienzle, dass es keine Werbung (außer der Anschrift „Western Guns & more“), keine Schaufenster (stattdessen Milchglas) und keine Auslage gibt. Wer ins Geschäft will, muss läuten. Im Verkaufsraum wird es nur DekoWaffen geben, alle scharfen Waffen befinden sich demzufolge im Tresor.
Wie stehen die potenziellen Betreiber zu den Sorgen, die sich in den Einwendungen und der Ablehnung im TA äußern?
„Wer Waffen hört, schreckt erst einmal auf“– darum wissen Jöst und Kienzle. Sie zeigen sich aber überzeugt, „dass eine friedliche Koexistenz möglich ist“. Kienzle ist sich sicher: „Außer unserer Kundschaft kommen die Leute gar nicht herein. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben keinen Zutritt.
Anders sieht dies die Stiftung Liebenau, die auf die in vieler Hinsicht besondere Bewohner- und Besucherstruktur hinweist: „Menschen, die wir begleiten und die in einer psychischen Ausnahmesituation sind, denken unter Umständen beim Betrachten eines Waffenfachhandelsgeschäfts mit Sicherheit nicht an eine Mitgliedschaft in einem örtlichen Sportschützenverein.“
Wie geht es nach dem TA-Votum weiter?
Innerhalb der nächsten vier Wochen hat sich das Landratsamt zu äußern eine Frist, die allerdings verlängert werden kann.