Angeklagter beklagt Demütigungen
Konträre Plädoyers im Prozess wegen Kinderpornografie am Landgericht in Rottweil
(här) - Ein 45jähriger Tuttlinger soll in Friedrichshafener Bädern zwei Bilderserien von Mädchen unter 14 Jahren mit nacktem Unterleib geschossen und für sich genutzt haben. Außerdem wurden auf seinem Computer mehr als 50 000 pornografische Fotos gefunden. Am vierten Verhandlungstag am Landgericht Rottweil ging es darum, ob der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Staatsanwalt und Verteidigerin kamen am Mittwoch zu völlig konträren Ergebnissen.
Staatsanwalt Christoph Berg meint Ja: Er forderte zwei Jahre und zehn Monate Haft mit weiterer Unterbringung in einem geschlossenen Krankenhaus. Verteidigern Amely Schweizer meint Nein: Sie beantragte ihrerseits eine Haftstrafe mit Sozialtherapie, ohne ein Höhe zu nennen.
Der Angeklagte betonte in seinem Schlusswort vor dem Landgericht: „Es tut mir unendlich leid, was passiert ist. Aufgrund der Unterbringung in der Psychiatrie wird sich das mit Sicherheit nicht mehr wiederholen. Es war das Demütigendste, was ich bisher erlebt habe.“
Beide Plädoyers bezogen sich vor allem auf den psychiatrischen Sachverständigen, der sein Gutachten unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgegeben hatte. Der Staatsanwalt attestiert dem Angeklagten verminderte Schuldfähigkeit, weil er unter zwei Störungen leide: eine „schwere seelische Abartigkeit“mit einer Störung der Sexualpräferenz, konkret Pädophilie und Hang zu kleinen Mädchen und eine „ängstlich vermeidende Persönlichkeitsstörung“.
„Massiver Missbrauch von jungen Mädchen und Säuglingen“
Der Ankläger zählte die einzelnen Vorwürfe auf. So hatte der Vater zweier Kinder unter anderem nackte Mädchen heimlich im Schwimmbad fotografiert und mehr als 50 000 kinderpornografische Dateien gespeichert, darunter auch „massiver Missbrauch von jungen Mädchen und Säuglingen“. Das umfassende Geständnis sei strafmildernd.
Allerdings hätten die Beweisaufnahme und der Gutachter gezeigt, dass „der Angeklagte unter dem dauernden Eindruck steht, seinen Neigungen nachzugehen“. Laut dem Sachverständigen bestehe auch ein Risiko, dass es zu körperlichen Übergriffen auf Kinder kommen könne.
Dem widersprach die Verteidigerin. Sie erklärte, ihr Mandat sei in der Lage, sein Verhalten zu steuern und seine Neigungen zu kontrollieren. Deshalb stelle er keine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Es gebe in der Haft mildere Möglichkeiten der Überwachung und der Therapie als in einem psychiatrischen Krankenhaus. Angemessen wäre eine Freiheitsstrafe von etwas mehr als zwei Jahren.