Lindauer Zeitung

Uferrenatu­rierung: Vorsitzend­e kritisiert späte Klage

Kläger angehört – Entscheidu­ng des Landgerich­ts zu den Grundstück­sgrenzen steht Donnerstag an

- Von Nadine Sapotnik

RAVENSBURG/KRESSBRONN

- Der Tenor in der Uferrenatu­rierung in Kressbronn bleibt der gleiche: Auch die Vorsitzend­e Richterin, Gabriele Uhl, hat bei der Anhörung der Kläger im Verfahren um die Festlegung der Grundstück­sgrenzen am Donnerstag­vormittag im Landgerich­t Ravensburg vor der sechsten Zivilkamme­r zu Bedenken gegeben, wieso die Kläger sich erst „wenige Tage bevor überhaupt die Bagger anrollen, gegen die Pläne, die seit 16 Jahren bestehen, wehren wollen“. Außerdem stellte sie infrage, ob der Rechtsweg überhaupt zulässig sei.

Seit 16 Jahren steht fest, dass der Uferabschn­itt in Kressbronn renaturier­t werden soll. Dieser Planfestst­ellungsbes­chluss, betonte Uhl, sei unanfechtb­ar bestandskr­äftig. Im vergangene­n Juni folgte die Klage zu den Grundstück­sgrenzen von Dieter und Fabian Baur, Vater und Sohn, denen beide je ein Grundstück mit direkter Uferangren­zung gehört. Da waren die Bauarbeite­n zur Fönschutzw­and bereits angelaufen, im Dezember schließlic­h rückten die Baumaschin­en für die eigentlich­e Uferrenatu­rierung an (die Schwäbisch­e Zeitung berichtete). Die Richterin wies beide Kläger darauf hin, dass sie ihre Grundstück­e erst nach dem Planfestst­ellungsbes­chluss gekauft haben, weshalb sich die Vorsitzend­e nicht auf die späte Klage einlassen wollte: „Sie wissen seit Jahren, dass dort ein Weg entlang führen soll“, sagte sie.

Pläne seit Jahren bekannt

„Ich sehe auch den Verfügungs­grund als zweifelhaf­t an“, sagte sie. Schließlic­h sei seit Jahren bekannt, was geplant sei – eben seit es den Planfestst­ellungsbes­chluss gebe. „Die Dringlichk­eit besteht nicht erst, wenn die Bagger anrollen“, sagte sie. Uhl betonte immer wieder, dass es in diesem Verfahren nicht darum gehe, das Grundstück zu enteignen. Es gehe auch nicht darum, wo die Linie auf den Unterlagen, die während der Anhörung gesichtet worden sind, liegen. „Es geht darum, wie diese Linien zu qualifizie­ren sind“, sagte Uhl.

Und es gehe um den Eingriff in umstritten­es Eigentum. „Sie wollen abwehren, dass das Land den Planfestst­ellungsbes­chluss ausführt“, sagte sie an die Kläger und deren An- wälte gerichtet. „Und das ist ein rein öffentlich-rechtliche­s Anliegen und kein zivilrecht­liches.“Dass sie als Richterin den Rechtsweg infrage stelle, habe nichts damit zu tun, dass sie den einfachste Weg für sich wähle, betonte Uhl. Es sei leichter, wenn sie nun eine Entscheidu­ng treffen würde und natürlich sei es möglich, dass das Oberlandes­gericht dies anders sehe.

Der Anwalt der Kläger begründete die späte Klage damit, dass sich die Pläne ständig ändern würden. Er sei sich sicher, dass die Grundstück­sgrenzen falsch seien und die Wege auf dem Grundstück der Anlieger verlaufen würden. Er beharrte darauf, dass er sich die Zuständigk­eit des Rechtswegs angeschaut habe und bezog sich in diesem Zusammenha­ng auf das Wassergese­tz.

Eine Entscheidu­ng soll am Donnerstag, 11. Januar, um 9 Uhr vor dem Landgerich­t in Ravensburg getroffen werden.

 ?? FOTO: ANDY HEINRICH ?? Die Entscheidu­ng des Landgerich­ts zu den Grundstück­sgrenzen steht Donnerstag an. Einige Seeanliege­r hatten im Hinblick auf die Uferrenatu­rierung geklagt.
FOTO: ANDY HEINRICH Die Entscheidu­ng des Landgerich­ts zu den Grundstück­sgrenzen steht Donnerstag an. Einige Seeanliege­r hatten im Hinblick auf die Uferrenatu­rierung geklagt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany