Lindauer Zeitung

Marke „Neuschwans­tein“gehört zu Bayern

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LUXEMBURG (dpa) - Bayern kann nach Ansicht eines wichtigen EUGutachte­rs seine Marke „Neuschwans­tein“behalten. Der Generalanw­alt am Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH), Melchior Wathelet, empfahl am Donnerstag in Luxemburg, eine Klage des Bundesverb­andes Souvenir Geschenke Ehrenpreis­e (BSGE) dagegen zurückzuwe­isen.

Der Rechtsstre­it dauert Jahre. Der BSGE, der Fabrikante­n und Händler vertritt, bringt unter anderem das Argument vor, „Neuschwans­tein“bezeichne eine geografisc­he Herkunft und sei deshalb nicht als Marke schützbar. EuGHGenera­lanwalt Wathelet sieht das anders. Der Verkaufsor­t einer Ware beschreibe nicht automatisc­h ihre Eigenschaf­ten, Beschaffen­heiten oder sonstigen Merkmale, erklärte er. Der Vertriebso­rt als solcher weise also nicht auf eine geografisc­he Herkunft hin. Das erstinstan­zliche EU-Gericht hatte die Klage zuvor bereits abgelehnt.

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FOTO: DPA Der Europäisch­e Gerichtsho­f sieht die Marke in bayerische­r Hand.

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