Marke „Neuschwanstein“gehört zu Bayern
LUXEMBURG (dpa) - Bayern kann nach Ansicht eines wichtigen EUGutachters seine Marke „Neuschwanstein“behalten. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Melchior Wathelet, empfahl am Donnerstag in Luxemburg, eine Klage des Bundesverbandes Souvenir Geschenke Ehrenpreise (BSGE) dagegen zurückzuweisen.
Der Rechtsstreit dauert Jahre. Der BSGE, der Fabrikanten und Händler vertritt, bringt unter anderem das Argument vor, „Neuschwanstein“bezeichne eine geografische Herkunft und sei deshalb nicht als Marke schützbar. EuGHGeneralanwalt Wathelet sieht das anders. Der Verkaufsort einer Ware beschreibe nicht automatisch ihre Eigenschaften, Beschaffenheiten oder sonstigen Merkmale, erklärte er. Der Vertriebsort als solcher weise also nicht auf eine geografische Herkunft hin. Das erstinstanzliche EU-Gericht hatte die Klage zuvor bereits abgelehnt.