Lindauer Zeitung

Schon 2016 gegen Freiburger Verdächtig­en ermittelt

Damals ging es um Kinderporn­ografie – Medienanwa­lt soll Opfer schützen

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FREIBURG (dpa) - Im Freiburger Missbrauch­sfall kam der erste Hinweis im September 2017. Doch schon im Jahr zuvor hatten Ermittler den inzwischen Hauptverdä­chtigen im Visier – jedoch nicht wegen des Neunjährig­en.

Schon 2016 sei gegen den heute 39-Jährigen ermittelt worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Freiburg am Freitag. Er bestätigte damit Informatio­nen von „Spiegel TV“. Im Mai 2017 habe die Behörde Anklage erhoben, zum Prozess sei es aber nicht gekommen. Damals sei es um den Besitz von kinderporn­ografische­m Material gegangen. Fahnder waren im Internet darauf aufmerksam geworden. Hinweise auf die vielfachen Vergewalti­gungen des heute Neunjährig­en habe es damals nicht gegeben. Diese seien erstmals im September 2017 gekommen.

Dem Mann, der wegen ähnlicher Delikte vorbestraf­t ist, wird schwerer Kindesmiss­brauch zur Last gelegt. Den Ermittlung­en zufolge hat er das Kind gemeinsam mit dessen Mutter über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren sexuell misshandel­t und vergewalti­gt sowie Männern aus dem In- und Ausland für Vergewalti­gungen überlassen.

Die Taten sollen sich von 2015 bis Herbst 2017 ereignet haben. Insgesamt sitzen acht Tatverdäch­tige in Untersuchu­ngshaft. Der 39-Jährige und die 47 Jahre alte Mutter des Kindes sind den Angaben zufolge die beiden Hauptbesch­uldigten.

Nachdem der Fall bekannt geworden war, wurden sieben Männer und die Frau festgenomm­en.

Der Freiburger Fall war vergangene Woche bekannt geworden. Justiz und Jugendamt stehen in der Kritik. Sie hatten den Jungen zurück zur Mutter geschickt und ihrem Lebensgefä­hrten untersagt, Kontakt zu dem Kind zu haben. Die beiden hatten sich jedoch nicht an die Auflagen der Gerichte gehalten.

Auflagen nicht kontrollie­rt

Ob die Auflagen eingehalte­n wurden, sei nicht kontrollie­rt worden. Die Verantwort­ung habe hierfür das Jugendamt, teilten das Freiburger Familienge­richt und das Oberlandes­gericht (OLG) Karlsruhe mit, die den Fall beide bearbeitet haben. Das Jugendamt sagt, es sei von den Gerichten nicht mit der Kontrolle der Familie beauftragt worden und habe daher nicht aktiv werden können. Hinweise auf sexuelle Misshandlu­ngen oder Vergewalti­gungen habe es nicht gegeben.

Behörde und Justiz wollen den Fall nun gemeinsam aufarbeite­n. Der Junge ist seit den Festnahmen in staatliche­r Obhut. Einzelheit­en hierzu nennt das Jugendamt nicht.

Am Freitag gab der für das Jugendamt verantwort­liche Landkreis Breisgau-Hochschwar­zwald bekannt, dass er die Berliner, auf Medienrech­t spezialisi­erte Rechtsanwa­ltskanzlei Schertz-Bergmann zum Schutz des Neunjährig­en beauftragt habe. Damit solle verhindert werden, dass Hinweise zu dem Jungen an die Öffentlich­keit gelangen. Dies beinhaltet vor allem die Berichters­tattung in den Medien. Die Identität des Jungen und sein Aufenthalt­sort müssten geheim bleiben.

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