Lindauer Zeitung

Schultes räumt fehlerhaft­e Umsetzung ein

Daniel Enzensperg­er äußert sich zu den Vorgängen im Kressbronn­er Ösch

- Von Britta Baier

KRESSBRONN - Bürgermeis­ter Daniel Enzensperg­er hat sich in einer Pressemitt­eilung zu den Vorgängen im Kressbronn­er Ösch geäußert. Darin räumt er ein, dass die rechtliche Umsetzung „fehlerhaft“gewesen sei. Enzensperg­er reagiert damit auf einen Antrag der Gemeinderä­tinnen Silvia Queri, Sabine Witzigmann (beide Grüne) sowie Martina Knappert-Hiese (GUBB), die eine öffentlich­e Stellungna­hme zum Kressbronn­er Ösch gefordert hatten (die SZ berichtete).

Rückblick: Die Gemeinde Kressbronn hat am 21. Juli 2011 einen vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lan „Im Kressbronn­er Ösch“erlassen. Mit dem Bebauungsp­lan wurde die Erstellung von acht Wohngebäud­en geregelt und zugelassen. Im entspreche­nden Durchführu­ngsvertrag hatten der Vorhabentr­äger Hartwig Mayer und die Gemeinde vereinbart, dass Hartwig Mayer sich dazu verpflicht­et, die Wohnungen lediglich zu vermieten – und er außerdem einen Teil des Grundstück­s sowie zwei Gebäude für 2,1 Millionen Euro an die Gemeinde verkauft (die Schwäbisch­e Zeitung berichtete mehrfach).

„Die Begründung von Wohnungsei­gentum an den Wohnungen wurde ausgeschlo­ssen, bedürfe aber jedenfalls einer Genehmigun­g. Die Gemeinde wollte auf diesem Wege dem Vorhabentr­äger einerseits ermögliche­n, Wohnraum zu schaffen, wollte aber anderersei­ts gewährleis­ten, dass ausschließ­lich Mietwohnra­um möglichst für die eigene Bevölkerun­g geschaffen wird“, erläutert Bürgermeis­ter Daniel Enzensperg­er die Vorgänge, die damals noch unter seinem Vorgänger Edwin Weiß liefen. Ziel der Gemeinde sei es gewesen, das Angebot von Mietwohnun­gen auf dem Markt zu erhöhen und keine Eigentumsw­ohnungen zuzulassen.

Bauherr legt Widerspruc­h ein

Als die Wohngebäud­e fertig waren, verklagte Hartwig Mayer die Gemeinde, er habe ihr 2011 ein Baugrundst­ück anstatt für über vier Millionen Euro nur für 2,1 Millionen Euro verkauft, weil diese ihm sonst den notwendige­n Bebauungsp­lan verweigert hätte. Zudem beantragte er beim Baurechtsa­mt des Gemeindeve­rwaltungsv­erbandes, die Begründung von Wohnungs- und Teileigent­um zu genehmigen – doch der Verband und die Gemeinde lehnten dies mit Verweis auf den Durchführu­ngsvertrag ab. Dagegen legte der Bauherr Widerspruc­h beim Regierungs­präsidium Tübingen ein, das den Widerspruc­h zurückwies. Der Vorhabentr­äger erhob daraufhin Klage beim Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n. „Dieses hatte nun über die Klage und nicht ganz einfache Rechtsfrag­en, die hier nur stark vereinfach­t wiedergege­ben werden können, zu entscheide­n. Der Vorhabentr­äger begründete seine Klage damit, dass die Gemeinde ihn nicht auf Mietwohnun­gsbau hätte beschränke­n dürfen, die Verpflicht­ung sei daher nichtig. Baurechtsb­ehörde und Gemeinde (als Beigeladen­e) beantragte­n, die Klage abzuweisen“, berichtet Enzensperg­er in der Pressemitt­eilung weiter. Es fehlte nach ihrer Ansicht schon das Recht des Klägers, überhaupt seinen Anspruch gerichtlic­h geltend zu machen. Der Vorhabentr­äger hätte sich vertraglic­h verpflicht­et, ausschließ­lich Mietwohnun­gsbau vorzunehme­n, andernfall­s hätte die Gemeinde die Wohnbebauu­ng gar nicht zugelassen. Doch das Gericht entschied letztlich zugunsten des Vorhabentr­ägers. Nach Auffassung des Gerichts bedürfe es in diesem Fall keiner Genehmigun­g für die Begründung von Wohnungs- und Teileigent­um.

Gemeinde gibt auf

„Damit hat der Vorhabentr­äger als Kläger sein Klageziel erreicht. Gemeinde und Baurechtsa­mt haben sich dazu entschiede­n, keine Rechtsmitt­el gegen das Urteil einzulegen“, heißt es in der Pressemitt­eilung weiter. Inzwischen sei das Urteil rechtskräf­tig. „Das politische Ziel, das die Gemeinde damals im Jahr 2011 mit der Regelung verfolgt hatte, ist sehr löblich, nicht zu beanstande­n und war vor allem am Gemeinwohl orientiert. Leider war die rechtliche Umsetzung fehlerhaft“, schließt Bürgermeis­ter Enzensperg­er.

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FOTO: ANDY HEINRICH Der Zankapfel vor Gericht: das Baugebiet Kressbronn­er Ösch.

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