Schultes räumt fehlerhafte Umsetzung ein
Daniel Enzensperger äußert sich zu den Vorgängen im Kressbronner Ösch
KRESSBRONN - Bürgermeister Daniel Enzensperger hat sich in einer Pressemitteilung zu den Vorgängen im Kressbronner Ösch geäußert. Darin räumt er ein, dass die rechtliche Umsetzung „fehlerhaft“gewesen sei. Enzensperger reagiert damit auf einen Antrag der Gemeinderätinnen Silvia Queri, Sabine Witzigmann (beide Grüne) sowie Martina Knappert-Hiese (GUBB), die eine öffentliche Stellungnahme zum Kressbronner Ösch gefordert hatten (die SZ berichtete).
Rückblick: Die Gemeinde Kressbronn hat am 21. Juli 2011 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Im Kressbronner Ösch“erlassen. Mit dem Bebauungsplan wurde die Erstellung von acht Wohngebäuden geregelt und zugelassen. Im entsprechenden Durchführungsvertrag hatten der Vorhabenträger Hartwig Mayer und die Gemeinde vereinbart, dass Hartwig Mayer sich dazu verpflichtet, die Wohnungen lediglich zu vermieten – und er außerdem einen Teil des Grundstücks sowie zwei Gebäude für 2,1 Millionen Euro an die Gemeinde verkauft (die Schwäbische Zeitung berichtete mehrfach).
„Die Begründung von Wohnungseigentum an den Wohnungen wurde ausgeschlossen, bedürfe aber jedenfalls einer Genehmigung. Die Gemeinde wollte auf diesem Wege dem Vorhabenträger einerseits ermöglichen, Wohnraum zu schaffen, wollte aber andererseits gewährleisten, dass ausschließlich Mietwohnraum möglichst für die eigene Bevölkerung geschaffen wird“, erläutert Bürgermeister Daniel Enzensperger die Vorgänge, die damals noch unter seinem Vorgänger Edwin Weiß liefen. Ziel der Gemeinde sei es gewesen, das Angebot von Mietwohnungen auf dem Markt zu erhöhen und keine Eigentumswohnungen zuzulassen.
Bauherr legt Widerspruch ein
Als die Wohngebäude fertig waren, verklagte Hartwig Mayer die Gemeinde, er habe ihr 2011 ein Baugrundstück anstatt für über vier Millionen Euro nur für 2,1 Millionen Euro verkauft, weil diese ihm sonst den notwendigen Bebauungsplan verweigert hätte. Zudem beantragte er beim Baurechtsamt des Gemeindeverwaltungsverbandes, die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum zu genehmigen – doch der Verband und die Gemeinde lehnten dies mit Verweis auf den Durchführungsvertrag ab. Dagegen legte der Bauherr Widerspruch beim Regierungspräsidium Tübingen ein, das den Widerspruch zurückwies. Der Vorhabenträger erhob daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen. „Dieses hatte nun über die Klage und nicht ganz einfache Rechtsfragen, die hier nur stark vereinfacht wiedergegeben werden können, zu entscheiden. Der Vorhabenträger begründete seine Klage damit, dass die Gemeinde ihn nicht auf Mietwohnungsbau hätte beschränken dürfen, die Verpflichtung sei daher nichtig. Baurechtsbehörde und Gemeinde (als Beigeladene) beantragten, die Klage abzuweisen“, berichtet Enzensperger in der Pressemitteilung weiter. Es fehlte nach ihrer Ansicht schon das Recht des Klägers, überhaupt seinen Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Der Vorhabenträger hätte sich vertraglich verpflichtet, ausschließlich Mietwohnungsbau vorzunehmen, andernfalls hätte die Gemeinde die Wohnbebauung gar nicht zugelassen. Doch das Gericht entschied letztlich zugunsten des Vorhabenträgers. Nach Auffassung des Gerichts bedürfe es in diesem Fall keiner Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum.
Gemeinde gibt auf
„Damit hat der Vorhabenträger als Kläger sein Klageziel erreicht. Gemeinde und Baurechtsamt haben sich dazu entschieden, keine Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Inzwischen sei das Urteil rechtskräftig. „Das politische Ziel, das die Gemeinde damals im Jahr 2011 mit der Regelung verfolgt hatte, ist sehr löblich, nicht zu beanstanden und war vor allem am Gemeinwohl orientiert. Leider war die rechtliche Umsetzung fehlerhaft“, schließt Bürgermeister Enzensperger.