Stiftung Liebenau sucht Gastfamilien für Behinderte
Gastgeber können Familien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen sein
LINDAU (lz) - Seit Herbst 2017 bietet die Stiftung Liebenau Teilhabe im Landkreis Lindau Betreutes Wohnen in Familien (BWF) für Menschen mit Unterstützungsbedarf an. Hierfür werden Gastfamilien gesucht, die bereit sind, mit persönlichem Engagement, Zeit und Platz Menschen mit Einschränkungen zu unterstützen.
Viele Menschen mit Behinderung sehnen sich nach der Möglichkeit, in einem familiären Umfeld zu wohnen. Mit einer Familie gemeinsam essen, reden, spazieren gehen, einen ganz normalen Alltag erleben. Oftmals können sie sich diesen Wunsch jedoch nicht in ihrem eigenen Umfeld erfüllen. Dann stehen ihnen nur ein Wohnheim oder eine ambulante Betreuung in einer eigenen Wohnung zur Verfügung.
Das Betreute Wohnen in Familien ist eine Alternative zu diesen klassischen Wohnformen. Die Stiftung Liebenau bietet diese schon seit über 20 Jahren erfolgreich an. Nun soll das Angebot, mit Hilfe einer finanziellen Förderung durch den Bezirk Schwaben, auch an dem Standort Lindau einschließlich der Landkreise Lindau und Oberallgäu sowie in der Stadt Kempten weiter ausgebaut werden.
Gastfamilien werden unterstützt
Die Stiftung Liebenau Teilhabe sucht deswegen Familien, die sich ein Zusammenleben mit einem Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung vorstellen können. Gastfamilien können Familien mit und ohne Kinder sein, Lebensgemeinschaften oder auch Einzelpersonen. Eine fachliche Ausbildung ist hierfür nicht nötig, sondern nur die Bereitschaft, einen Menschen mit Behinderung bei sich in der Familie aufzunehmen. Die Familie sowie der Gast werden von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zur Beendigung des Betreuungsverhältnisses regelmäßig von Fachkräften begleitet und unterstützt, die auch als Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen dienen. Die Auswahl der Gastfamilien erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche und Vorstellungen aller Beteiligten. Die Familie selbst erhält bei Aufnahme eines Gastes ein Betreuungsgeld sowie eine Kostenpauschale für Verpflegung und Unterkunft.
Verschiedene Wohnformen sind möglich
Dem Gast wird ein geeigneter, möblierter Wohnraum zur Verfügung gestellt. Das Betreute Wohnen in Familien bietet hierbei ein weites Feld an möglichen Formen des Zusammenwohnens. Ist beispielsweise das eigene Kind ausgezogen und steht das Zimmer leer, so kann der neue Gast dort einziehen. Aber auch ein Zimmer auf einem Bauernhof, eine Einliegerwohnung in der Stadt oder auf dem Land sind Möglichkeiten für das BWF.
Enges Zusammenleben
Von einer engen Integration in die Familie mit gemeinsamen Mahlzeiten bis hin zu einem offenen nachbarschaftlichen Zusammenleben wird alles individuell vereinbart. Im Idealfall unterstützen sich die Familie sowie die Person mit Behinderung gegenseitig im alltäglichen Zusammenleben