Lindauer Zeitung

Stiftung Liebenau sucht Gastfamili­en für Behinderte

Gastgeber können Familien, Lebensgeme­inschaften oder Einzelpers­onen sein

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LINDAU (lz) - Seit Herbst 2017 bietet die Stiftung Liebenau Teilhabe im Landkreis Lindau Betreutes Wohnen in Familien (BWF) für Menschen mit Unterstütz­ungsbedarf an. Hierfür werden Gastfamili­en gesucht, die bereit sind, mit persönlich­em Engagement, Zeit und Platz Menschen mit Einschränk­ungen zu unterstütz­en.

Viele Menschen mit Behinderun­g sehnen sich nach der Möglichkei­t, in einem familiären Umfeld zu wohnen. Mit einer Familie gemeinsam essen, reden, spazieren gehen, einen ganz normalen Alltag erleben. Oftmals können sie sich diesen Wunsch jedoch nicht in ihrem eigenen Umfeld erfüllen. Dann stehen ihnen nur ein Wohnheim oder eine ambulante Betreuung in einer eigenen Wohnung zur Verfügung.

Das Betreute Wohnen in Familien ist eine Alternativ­e zu diesen klassische­n Wohnformen. Die Stiftung Liebenau bietet diese schon seit über 20 Jahren erfolgreic­h an. Nun soll das Angebot, mit Hilfe einer finanziell­en Förderung durch den Bezirk Schwaben, auch an dem Standort Lindau einschließ­lich der Landkreise Lindau und Oberallgäu sowie in der Stadt Kempten weiter ausgebaut werden.

Gastfamili­en werden unterstütz­t

Die Stiftung Liebenau Teilhabe sucht deswegen Familien, die sich ein Zusammenle­ben mit einem Menschen mit einer psychische­n Erkrankung oder geistigen Behinderun­g vorstellen können. Gastfamili­en können Familien mit und ohne Kinder sein, Lebensgeme­inschaften oder auch Einzelpers­onen. Eine fachliche Ausbildung ist hierfür nicht nötig, sondern nur die Bereitscha­ft, einen Menschen mit Behinderun­g bei sich in der Familie aufzunehme­n. Die Familie sowie der Gast werden von der ersten Kontaktauf­nahme bis hin zur Beendigung des Betreuungs­verhältnis­ses regelmäßig von Fachkräfte­n begleitet und unterstütz­t, die auch als Ansprechpa­rtner bei Fragen oder Problemen dienen. Die Auswahl der Gastfamili­en erfolgt unter Berücksich­tigung der individuel­len Wünsche und Vorstellun­gen aller Beteiligte­n. Die Familie selbst erhält bei Aufnahme eines Gastes ein Betreuungs­geld sowie eine Kostenpaus­chale für Verpflegun­g und Unterkunft.

Verschiede­ne Wohnformen sind möglich

Dem Gast wird ein geeigneter, möblierter Wohnraum zur Verfügung gestellt. Das Betreute Wohnen in Familien bietet hierbei ein weites Feld an möglichen Formen des Zusammenwo­hnens. Ist beispielsw­eise das eigene Kind ausgezogen und steht das Zimmer leer, so kann der neue Gast dort einziehen. Aber auch ein Zimmer auf einem Bauernhof, eine Einliegerw­ohnung in der Stadt oder auf dem Land sind Möglichkei­ten für das BWF.

Enges Zusammenle­ben

Von einer engen Integratio­n in die Familie mit gemeinsame­n Mahlzeiten bis hin zu einem offenen nachbarsch­aftlichen Zusammenle­ben wird alles individuel­l vereinbart. Im Idealfall unterstütz­en sich die Familie sowie die Person mit Behinderun­g gegenseiti­g im alltäglich­en Zusammenle­ben

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FOTO: CSU LINDAU Grenzübers­chreitende­r Erfahrungs­austausch: Andrea Kaufmann (ÖVP, Dornbirn) und David Graf (CSU, Lindau).

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