Falsche Polizisten stoppen Autofahrerin
Schnapsidee nach Geburtstagsfeier bringt zwei Männern im Oberallgäu eine Anklage wegen Amtsanmaßung ein
OBERALLGÄU - Zwei Männer stürmen auf ein Auto zu, reißen beide Vordertüren auf und halten der Fahrerin Ausweise vors Gesicht. Die filmreife Szene, die sich im Mai 2017 mitten im Oberallgäu abspielte, hatte jetzt ein Nachspiel vor Gericht. Denn es handelte sich nicht um einen Polizeieinsatz oder Dreharbeiten für einen Fernsehkrimi, sondern um eine Schnapsidee zweier Freunde nach einer durchzechten Geburtstagsfeier.
Die beiden 40 und 42 Jahre alten Männer, die den ganzen Tag mit Bekannten gefeiert und dann beschlossen hatten, ein Auto anzuhalten, saßen jetzt auf der Anklagebank des Amtsgerichts Sonthofen. Weil sie sich bei dem Vorfall vor acht Monaten als Polizisten ausgegeben hatten, waren sie wegen Amtsanmaßung angeklagt.
Vor Gericht räumten die Angeklagten den Vorfall im Mai ohne Ausflüchte ein und zeigten sich beeindruckt von den Konsequenzen ihres Handelns. „Damals haben wir es lustig gefunden, heute nicht mehr“, erzählte ein Angeklagter. „Wir wollten zu einer Party am Alpsee.“Dann sei plötzlich diese Idee da gewesen, ein kurzer Moment der Unüberlegtheit.
Nachdem die Männer die Fahrerin angehalten hatten, rissen sie die Türen auf, beugten sich in das Auto hinein und hielten der Frau ihre Personalausweise vors Gesicht. Sie gaben sich als Polizisten aus und erzählten, dass sie den Wagen für die Verfolgung eines Flüchtigen benötigen würden. Die Angeklagten sollen sogar die Frau am Arm gepackt haben. „Es war einfach nur blöd“, fügte der 40-jährige Angeklagte hinzu. „Uns ist erst im Nachhinein klar geworden, dass wir der Frau einen richtigen Schrecken eingejagt haben.“
Angeklagte legen Geständnis ab
Weil beide Angeklagten ein Geständnis ablegten, blieb der Frau eine Aussage vor Gericht erspart. „Sie fühlte Panik und sah sich hilflos der Situation ausgesetzt“, sagte der Staatsanwalt. Er stellte sich zunächst gegen eine Einstellung des Verfahrens: „Dafür ist einfach zu viel passiert.“Der Verteidiger argumentierte, dass es bei dem Vorfall nicht zu Gewalt oder Drohungen gekommen sei.
Am Ende kam den Angeklagten zugute, dass das Opfer sie nicht als Polizisten wahrgenommen hatte, obwohl
„Damals haben wir es lustig gefunden, heute nicht mehr.“ Einer der Angeklagten vor Gericht.
sie sich als solche ausgegeben hatten. Die Fahrerin hatte bei der Polizei ausgesagt, dass sie fürchtete, die Männer wollten ihr Auto klauen. Schließlich drückte sie aufs Gaspedal und fuhr davon.
Einspruch gegen Strafbefehl
Zudem hatten sich beide Männer bereits im Vorfeld der Verhandlung schriftlich bei der Autofahrerin entschuldigt, der sie mit ihrer Tat einen gehörigen Schrecken eingejagt hatten. „Ich bin zutiefst erschrocken über die Auswirkungen unseres Verhaltens“, sagte ein Angeklagter. Sie hatten Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, der je eine Geldstrafe von 7000 Euro (70 Tagessätze) vorsah.
Weil die beiden Männer nicht vorbestraft sind und Reue zeigten, stimmte der Staatsanwalt am Ende der Verhandlung doch noch zu, dass das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage von jeweils 3000 Euro an eine wohltätige Einrichtung eingestellt wurde.