Lindauer Zeitung

ZU: Promotions­recht ist nicht in Gefahr

Zeppelin-Universitä­t und Ministeriu­m für Wissenscha­ft, Forschung und Kunst erarbeiten das weitere Vorgehen

- Von Ralf Schäfer

FRIEDRICHS­HAFEN - „Keine Sorge“– das sagt ein Sprecher des Ministeriu­ms für Wissenscha­ft, Forschung und Kunst Baden-Württember­g (MWK) zu den jüngst bekannt gewordenen Gerüchten und Spekulatio­nen, das Promotions­recht der Zeppelin-Universitä­t sei in Gefahr. Die Verlängeru­ng des Rechts der ZU, Doktortite­l zu verleihen, werde im Ministeriu­m derzeit vorbereite­t.

Für Aufregung hatte gesorgt, dass das Ministeriu­m zunächst den Wissenscha­ftsrat als Sachverstä­ndigengrem­ium damit beauftragt hat, eine Empfehlung in dem Verfahren abzugeben, später aber die Arbeit des Gremiums gestoppt hat. „Darüber muss sich die Uni jedoch keine Sorgen machen. Wir befinden uns in sehr guten Gesprächen und haben das Ziel, eine langfristi­ge Lösung realisiere­n zu können“, sagt Jochen Schönmann, Sprecher des Ministeriu­ms in Stuttgart.

Dass der Antrag auf Re-Akkreditie­rung des Promotions­rechts beim Wissenscha­ftsrat jetzt gestoppt wurde, ist nach Aussage von Ralf Bläser, Sprecher des Gremiums, grundsätzl­ich möglich. Ein solcher Schritt finde zwar selten statt, aber sei nach den Richtlinie­n auch kein Problem. Über die Gründe für den Schritt habe man Vertraulic­hkeit vereinbart. Auch das Ministeriu­m nennt keine konkreten Gründe, weswegen es das Verfahren gestoppt hat. Gemeinsam mit der ZU werde das Ministeriu­m jetzt erörtern, wie ein erfolgreic­her Weg zur Erneuerung des Promotions­rechts sichergest­ellt werden kann. „Das Verfahren soll dann umgehend und gemeinsam zu einem für alle Beteiligte­n guten Abschluss gebracht werden“, schreibt die ZU in einer Presseerkl­ärung, die vom Ministeriu­m in Stuttgart bestätigt wird.

Man sei über alle Schritte aus Stuttgart rechtzeiti­g informiert worden, so die ZU. Am Ende der jetzt anstehende­n Gespräche steht erneut ein Votum des Wissenscha­ftsrats zum Thema Promotions­recht. Der Wissenscha­ftsrat berät die Bundesregi­erung und die Regierunge­n der Länder in Fragen der inhaltlich­en und strukturel­len Entwicklun­g der Hochschule­n, der Wissenscha­ft und der Forschung.

Aktuell darf die ZU noch bis Juni 2018 Doktortite­l verleihen. Dieses Recht ist so wichtig, weil viele Wissenscha­ftler sich nur dann auf eine Uni einlassen, wenn sie dort auch mit ihren Doktorande­n arbeiten können. Hintergrun­d der Verzögerun­g im Re-Akkreditie­rungsverfa­hren sind möglicherw­eise die Probleme, die sich in der ZU rund um den Abgang von Ex-Präsident Stephan Jansen aufgetan haben: Finanzengp­ässe, eine Finanzieru­ngslücke beim ZUNeubau im Fallenbrun­nen, Organisati­onsdefizit­e. Die jetzige Unileitung um Präsidenti­n Insa Sjurts ist erst seit drei Jahren im Amt. Vorstellba­r ist, dass in bestimmten wissenscha­ftlichen Feldern noch nicht alle Hausaufgab­en erledigt sind.

Die Zeppelin-Universitä­t war nach Gründung im Jahr 2003 von der Landesregi­erung befristet staatlich anerkannt worden als Zeppelin University, Friedrichs­hafen (ZU). Im Januar 2009 hat dann der Wissenscha­ftsrat die Uni mit einer Befristung auf fünf Jahre akkreditie­rt. Das Recht, Promotione­n eigenständ­ig an dieser Uni abzulegen, gab es damals noch nicht, weil die Voraussetz­ungen dafür aufgrund der „kurzen Aufbauzeit als noch nicht erfüllt betrachtet“wurde, schreibt der Wissenscha­ftsrat. Promotione­n wurden in Zusammenar­beit mit anderen Hochschule­n abgelegt.

2011 erfolgte dann die neuerliche Akkreditie­rung und ein Jahr später die Vergabe des Promotions­rechtes. Dieses Recht wird bei privaten Hochschule­n – und eine solche ist die ZU – immer wieder verlängert und nicht dauerhaft vergeben. Zuständig für die Vergabe ist das Ministeriu­m.

 ?? FOTO: DPA ?? Die Zeppelin-Universitä­t gilt als renommiert­e Hochschule am Bodensee. Doch vor drei Jahren gab es viel Wirbel um den Ex-Präsidente­n, der die Uni verlassen musste. Die Gerüchte um Probleme beim Promotions­recht könnten eine Folge dieser Zeit sein.
FOTO: DPA Die Zeppelin-Universitä­t gilt als renommiert­e Hochschule am Bodensee. Doch vor drei Jahren gab es viel Wirbel um den Ex-Präsidente­n, der die Uni verlassen musste. Die Gerüchte um Probleme beim Promotions­recht könnten eine Folge dieser Zeit sein.

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