ZU: Promotionsrecht ist nicht in Gefahr
Zeppelin-Universität und Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst erarbeiten das weitere Vorgehen
FRIEDRICHSHAFEN - „Keine Sorge“– das sagt ein Sprecher des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) zu den jüngst bekannt gewordenen Gerüchten und Spekulationen, das Promotionsrecht der Zeppelin-Universität sei in Gefahr. Die Verlängerung des Rechts der ZU, Doktortitel zu verleihen, werde im Ministerium derzeit vorbereitet.
Für Aufregung hatte gesorgt, dass das Ministerium zunächst den Wissenschaftsrat als Sachverständigengremium damit beauftragt hat, eine Empfehlung in dem Verfahren abzugeben, später aber die Arbeit des Gremiums gestoppt hat. „Darüber muss sich die Uni jedoch keine Sorgen machen. Wir befinden uns in sehr guten Gesprächen und haben das Ziel, eine langfristige Lösung realisieren zu können“, sagt Jochen Schönmann, Sprecher des Ministeriums in Stuttgart.
Dass der Antrag auf Re-Akkreditierung des Promotionsrechts beim Wissenschaftsrat jetzt gestoppt wurde, ist nach Aussage von Ralf Bläser, Sprecher des Gremiums, grundsätzlich möglich. Ein solcher Schritt finde zwar selten statt, aber sei nach den Richtlinien auch kein Problem. Über die Gründe für den Schritt habe man Vertraulichkeit vereinbart. Auch das Ministerium nennt keine konkreten Gründe, weswegen es das Verfahren gestoppt hat. Gemeinsam mit der ZU werde das Ministerium jetzt erörtern, wie ein erfolgreicher Weg zur Erneuerung des Promotionsrechts sichergestellt werden kann. „Das Verfahren soll dann umgehend und gemeinsam zu einem für alle Beteiligten guten Abschluss gebracht werden“, schreibt die ZU in einer Presseerklärung, die vom Ministerium in Stuttgart bestätigt wird.
Man sei über alle Schritte aus Stuttgart rechtzeitig informiert worden, so die ZU. Am Ende der jetzt anstehenden Gespräche steht erneut ein Votum des Wissenschaftsrats zum Thema Promotionsrecht. Der Wissenschaftsrat berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung.
Aktuell darf die ZU noch bis Juni 2018 Doktortitel verleihen. Dieses Recht ist so wichtig, weil viele Wissenschaftler sich nur dann auf eine Uni einlassen, wenn sie dort auch mit ihren Doktoranden arbeiten können. Hintergrund der Verzögerung im Re-Akkreditierungsverfahren sind möglicherweise die Probleme, die sich in der ZU rund um den Abgang von Ex-Präsident Stephan Jansen aufgetan haben: Finanzengpässe, eine Finanzierungslücke beim ZUNeubau im Fallenbrunnen, Organisationsdefizite. Die jetzige Unileitung um Präsidentin Insa Sjurts ist erst seit drei Jahren im Amt. Vorstellbar ist, dass in bestimmten wissenschaftlichen Feldern noch nicht alle Hausaufgaben erledigt sind.
Die Zeppelin-Universität war nach Gründung im Jahr 2003 von der Landesregierung befristet staatlich anerkannt worden als Zeppelin University, Friedrichshafen (ZU). Im Januar 2009 hat dann der Wissenschaftsrat die Uni mit einer Befristung auf fünf Jahre akkreditiert. Das Recht, Promotionen eigenständig an dieser Uni abzulegen, gab es damals noch nicht, weil die Voraussetzungen dafür aufgrund der „kurzen Aufbauzeit als noch nicht erfüllt betrachtet“wurde, schreibt der Wissenschaftsrat. Promotionen wurden in Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen abgelegt.
2011 erfolgte dann die neuerliche Akkreditierung und ein Jahr später die Vergabe des Promotionsrechtes. Dieses Recht wird bei privaten Hochschulen – und eine solche ist die ZU – immer wieder verlängert und nicht dauerhaft vergeben. Zuständig für die Vergabe ist das Ministerium.