Fünfjähriges Mädchen missbraucht
Täter (25) muss zwei Jahre und zehn Monate in Haft – Kind mit Smartphone abgelenkt
KEMPTEN - Als „auffällig unauffällig“beschrieben Ermittler das Verhalten eines Mädchens. Das aufgeweckte, fünf Jahre alte Opfer eines schweren sexuellen Missbrauchs leide nach jetzigem Stand weder unter körperlichen noch seelischen Folgen der Tat. Das war beim Urteil des Schöffengerichts einer der Punkte, der zugunsten des Angeklagten ausgelegt wurde. Dennoch muss er wegen schweren sexuellen Missbrauchs hinter Gitter, und zwar für zwei Jahre und zehn Monate. Vor Gericht stand ein 25-Jähriger, der in Gambia geboren wurde. Aufgewachsen in Mali, verschlug es ihn nach Libyen, von wo er 2015 schließlich nach Europa floh. Früher hatte er sich als Landarbeiter über Wasser gehalten. In Deutschland jobbte der Mann, der nie eine Schule besucht hat, zuletzt als Küchenhelfer.
Am Tattag im vergangenen Sommer besuchte er einen Bekannten in einer Kemptener Flüchtlingsunterkunft. Beim Seilspringen im Hof gewann er der Anklage zufolge das Vertrauen des Mädchens, das aus Nigeria stammt. Es folgte ihm in den Keller, weil er dem Kind ein Video auf dem Smartphone zeigte. Dort zog der Mann dem Mädchen das erste Mal die Unterhose herunter und befingerte seinen Po.
Dies wehrte das Kind ab. Vor der Wohnung seines Freundes kam es kurz darauf zu einem erneuten, deutlich massiveren Übergriff. Wieso er das Mädchen missbrauchte, dafür hatte der Angeklagte keine Erklärung. Auch nicht dafür, wie das Sperma des 25-Jährigen in die Unterhose des Kindes gelangt ist. Es tue ihm leid, er schäme sich zutiefst vor seiner Familie und seinem eigenen Sohn, erklärte sein Verteidiger. Der Rechtsanwalt sagte im Sinne seines Mandanten aus, da dieser kaum Deutsch spricht. Ein Dolmetscher übersetzte simultan.
Selbst der Verteidiger bezeichnete die Tat als „abscheulich“. Dennoch plädierte er auf eine Verurteilung in einem minder schweren Fall und hielt eine Bewährungsstrafe noch für angemessen. Der Mann habe keine Gewalt angewendet. Die Monate in U-Haft hätten den Beschuldigten fürs Leben geläutert. Er bedaure die Tat zutiefst und habe ein Geständnis abgelegt. Allerdings erst, nachdem der DNA-Beweis den Angeklagten bereits zweifelsfrei überführt hatte, argumentierte der Staatsanwalt. Außerdem habe der 25-Jährige sein Ziel, das Kind zu missbrauchen, hartnäckig verfolgt. Drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe forderte der Ankläger.
Vorsitzender Richter Harald Harteis verwies in seiner Urteilsbegründung auf die Kriterien des schweren sexuellen Missbrauchs, die allesamt erfüllt seien. Zudem handele es sich genau genommen um zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Taten, bei denen das Opfer gerade einmal fünf Jahre alt war. Das Strafgesetzbuch sieht dafür einen Strafrahmen von zwei bis 15 Jahren vor. Strafmindernd habe sich ausgewirkt, dass dem Mädchen eine Aussage vor Gericht erspart blieb. Nur so seien die Richter mit der Freiheitsstrafe noch knapp unter drei Jahren geblieben. Das Smartphone des Mannes wird als Tatmittel einbehalten.