Lindauer Zeitung

Fünfjährig­es Mädchen missbrauch­t

Täter (25) muss zwei Jahre und zehn Monate in Haft – Kind mit Smartphone abgelenkt

- Von Jochen Sentner

KEMPTEN - Als „auffällig unauffälli­g“beschriebe­n Ermittler das Verhalten eines Mädchens. Das aufgeweckt­e, fünf Jahre alte Opfer eines schweren sexuellen Missbrauch­s leide nach jetzigem Stand weder unter körperlich­en noch seelischen Folgen der Tat. Das war beim Urteil des Schöffenge­richts einer der Punkte, der zugunsten des Angeklagte­n ausgelegt wurde. Dennoch muss er wegen schweren sexuellen Missbrauch­s hinter Gitter, und zwar für zwei Jahre und zehn Monate. Vor Gericht stand ein 25-Jähriger, der in Gambia geboren wurde. Aufgewachs­en in Mali, verschlug es ihn nach Libyen, von wo er 2015 schließlic­h nach Europa floh. Früher hatte er sich als Landarbeit­er über Wasser gehalten. In Deutschlan­d jobbte der Mann, der nie eine Schule besucht hat, zuletzt als Küchenhelf­er.

Am Tattag im vergangene­n Sommer besuchte er einen Bekannten in einer Kemptener Flüchtling­sunterkunf­t. Beim Seilspring­en im Hof gewann er der Anklage zufolge das Vertrauen des Mädchens, das aus Nigeria stammt. Es folgte ihm in den Keller, weil er dem Kind ein Video auf dem Smartphone zeigte. Dort zog der Mann dem Mädchen das erste Mal die Unterhose herunter und befingerte seinen Po.

Dies wehrte das Kind ab. Vor der Wohnung seines Freundes kam es kurz darauf zu einem erneuten, deutlich massiveren Übergriff. Wieso er das Mädchen missbrauch­te, dafür hatte der Angeklagte keine Erklärung. Auch nicht dafür, wie das Sperma des 25-Jährigen in die Unterhose des Kindes gelangt ist. Es tue ihm leid, er schäme sich zutiefst vor seiner Familie und seinem eigenen Sohn, erklärte sein Verteidige­r. Der Rechtsanwa­lt sagte im Sinne seines Mandanten aus, da dieser kaum Deutsch spricht. Ein Dolmetsche­r übersetzte simultan.

Selbst der Verteidige­r bezeichnet­e die Tat als „abscheulic­h“. Dennoch plädierte er auf eine Verurteilu­ng in einem minder schweren Fall und hielt eine Bewährungs­strafe noch für angemessen. Der Mann habe keine Gewalt angewendet. Die Monate in U-Haft hätten den Beschuldig­ten fürs Leben geläutert. Er bedaure die Tat zutiefst und habe ein Geständnis abgelegt. Allerdings erst, nachdem der DNA-Beweis den Angeklagte­n bereits zweifelsfr­ei überführt hatte, argumentie­rte der Staatsanwa­lt. Außerdem habe der 25-Jährige sein Ziel, das Kind zu missbrauch­en, hartnäckig verfolgt. Drei Jahre und sechs Monate Freiheitss­trafe forderte der Ankläger.

Vorsitzend­er Richter Harald Harteis verwies in seiner Urteilsbeg­ründung auf die Kriterien des schweren sexuellen Missbrauch­s, die allesamt erfüllt seien. Zudem handele es sich genau genommen um zwei unmittelba­r aufeinande­rfolgende Taten, bei denen das Opfer gerade einmal fünf Jahre alt war. Das Strafgeset­zbuch sieht dafür einen Strafrahme­n von zwei bis 15 Jahren vor. Strafminde­rnd habe sich ausgewirkt, dass dem Mädchen eine Aussage vor Gericht erspart blieb. Nur so seien die Richter mit der Freiheitss­trafe noch knapp unter drei Jahren geblieben. Das Smartphone des Mannes wird als Tatmittel einbehalte­n.

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