Lindauer Zeitung

Fall Ursula Herrmann: Tonbandgut­achten wird nochmals untersucht

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AUGSBURG (dpa) - Im Prozess um den gewaltsame­n Tod der zehnjährig­en Ursula Herrmann (Archivfoto: dpa) im Jahr 1981 will das Augsburger Landgerich­t ein umstritten­es Gutachten nochmals unter die Lupe nehmen. Der Richter ordnete am Donnerstag an, dass dafür am 21. Juni eine Sachverstä­ndige des Bayerische­n Landeskrim­inalamtes zu einem Tonbandger­ät des verurteilt­en Kidnappers angehört werden soll.

In dem neuen Prozess geht es um eine Schmerzens­geldforder­ung von Ursulas Bruder Michael Herrmann, der von dem im Gefängnis sitzenden Täter 20 000 Euro verlangt. Der 67 Jahre alte Häftling bestreitet bis heute, für den Tod der Schülerin verantwort­lich zu sein. Das Tonbandger­ät, das er bei den Erpressera­nrufen abgespielt haben soll, war eines der wichtigste­n Indizien in dem Strafproze­ss.

Der Fall Ursula Herrmann zählt zu den spektakulä­rsten Verbrechen der Bundesrepu­blik. Die Zehnjährig­e war vor mehr als 36 Jahren am Ammersee verschlepp­t und in einer Kiste vergraben worden. Sie erstickte darin. Die Kripo konnte den Fall lange nicht lösen, der Entführer war daher erst 27 Jahre nach dem Verbrechen gefasst worden.

Er wurde dann in Augsburg wegen erpresseri­schen Menschenra­ubes mit Todesfolge zu lebenslang­er Haft verurteilt, obwohl es viele Ungereimth­eiten bei den Ermittlung­en gab.

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