Polizei appelliert an Vernunft der Narren
LINDAU (lz) - Vor dem Höhepunkt der Fasnacht appelliert das Polizeipräsidium Kempten trotz aller Ausgelassenheit an die Vernunft der Narren, insbesondere im Hinblick auf „trinken“und „fahren“. Alkoholisierte Verkehrsteilnehmer gefährden nicht nur sich, sondern auch andere!
Im vergangenen Jahr hat die Polizei im Allgäu während dieser närrischen Tage 30 Verkehrsteilnehmer wegen Alkohol- und Drogendelikten im Straßenverkehr angezeigt. Mit einer Alkoholbeeinflussung von mehr als 0,5 Promille mussten 20 Verkehrsteilnehmer mindestens 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte im Fahreignungsregister und mindestens einen Monat Fahrverbot hinnehmen. Zehn weitere wurden wegen Trunkenheit im Verkehr angezeigt, da sie mit mehr als 1,1 Promille ein Kraftfahrzeug führten. Der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe waren die Folge.
Fahrradfahrer aufgepasst! Bei einem Alkoholwert von 1,6 Promille und mehr droht auch dem Radfahrer der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe.
Doch auch bereits eine geringe Alkoholbeeinflussung kann beim Führen eines Fahrzeugs zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Bei 0,3 Promille, in Verbindung mit der Gefährdung oder Schädigung anderer, kann der Führerschein in Gefahr sein.
Null Promille gelten für Führerscheinneulinge während der zweijährigen Probezeit und für alle Fahrer unter 21 Jahren.
Der dringende Rat der Polizei: Nur mit 0,0 Promille bewegen sich Autofahrer sicher im Straßenverkehr – damit es nach einer ausgelassenen Feier kein böses Erwachen gibt: Der Fahrer einer Gruppe bleibt nüchtern und bringt die anderen sicher nach Hause. Oder alle fahren mit Taxi, Bus oder Bahn oder lassen sich abholen.