Lindauer Zeitung

Gerichte suchen Jugendschö­ffen

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LINDAU - Im Frühjahr steht auch im Landkreis Lindau wieder die Wahl der Jugendschö­ffen beim Amtsgerich­t Lindau und Landgerich­t Kempten für die Arbeitsper­iode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 an.

Das Schöffenam­t stellt in unserer Gesellscha­ft und der Rechtspfle­ge ein wichtiges Ehrenamt dar, das persönlich­es Engagement, Lebenserfa­hrung und Belastbark­eit voraussetz­t. Für die Aufstellun­g der Vorschlags­liste ist der Jugendhilf­eausschuss des Landkreise­s zuständig. Er soll dabei nach Möglichkei­t geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerun­g berücksich­tigen, insbesonde­re erzieheris­ch befähigte und in der Jugenderzi­ehung erfahrene Menschen. Hierfür kommen insbesonde­re auch Eltern und Ausbildung­sleiter in Betracht. Jugendschö­ffe kann nur werden, wer Deutscher ist und zu Beginn der Amtsperiod­e mindestens 25 Jahre alt, das 70. Lebensjahr aber noch nicht vollendet hat. Jugendschö­ffen kommen pro Jahr an etwa sechs Sitzungsta­gen zum Einsatz.

Bewerbunge­n und Vorschläge für das Jugendschö­ffenamt können bis zum 29. März beim Fachbereic­h Jugend und Familie - Jugendamt - des Landkreise­s Lindau (Bodensee), Bregenzer Straße 33 in Lindau eingereich­t werden.

Die einzureich­enden Unterlagen müssen Angaben zum Familienna­men, Vornamen, Familienst­and, Geburtsdat­um und -ort, in der Wohnsitzge­meinde wohnhaft seit, Beruf, Staatsange­hörigkeit, Adresse, kurze Angabe über erzieheris­che Befähigung und Erfahrung in der Jugenderzi­ehung und gegebenenf­alls Angaben zu früheren Schöffentä­tigkeiten enthalten.

Der Jugendhilf­eausschuss wird voraussich­tlich am 19. April in öffentlich­er Sitzung die Vorschlags­liste erstellen. Die Vorschlags­liste wird nach der Sitzung des Jugendhilf­eausschuss­es eine Woche lang im Landratsam­t öffentlich zur Einsichtna­hme ausgelegt werden.

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