Gerichte suchen Jugendschöffen
LINDAU - Im Frühjahr steht auch im Landkreis Lindau wieder die Wahl der Jugendschöffen beim Amtsgericht Lindau und Landgericht Kempten für die Arbeitsperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 an.
Das Schöffenamt stellt in unserer Gesellschaft und der Rechtspflege ein wichtiges Ehrenamt dar, das persönliches Engagement, Lebenserfahrung und Belastbarkeit voraussetzt. Für die Aufstellung der Vorschlagsliste ist der Jugendhilfeausschuss des Landkreises zuständig. Er soll dabei nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung berücksichtigen, insbesondere erzieherisch befähigte und in der Jugenderziehung erfahrene Menschen. Hierfür kommen insbesondere auch Eltern und Ausbildungsleiter in Betracht. Jugendschöffe kann nur werden, wer Deutscher ist und zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre alt, das 70. Lebensjahr aber noch nicht vollendet hat. Jugendschöffen kommen pro Jahr an etwa sechs Sitzungstagen zum Einsatz.
Bewerbungen und Vorschläge für das Jugendschöffenamt können bis zum 29. März beim Fachbereich Jugend und Familie - Jugendamt - des Landkreises Lindau (Bodensee), Bregenzer Straße 33 in Lindau eingereicht werden.
Die einzureichenden Unterlagen müssen Angaben zum Familiennamen, Vornamen, Familienstand, Geburtsdatum und -ort, in der Wohnsitzgemeinde wohnhaft seit, Beruf, Staatsangehörigkeit, Adresse, kurze Angabe über erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung und gegebenenfalls Angaben zu früheren Schöffentätigkeiten enthalten.
Der Jugendhilfeausschuss wird voraussichtlich am 19. April in öffentlicher Sitzung die Vorschlagsliste erstellen. Die Vorschlagsliste wird nach der Sitzung des Jugendhilfeausschusses eine Woche lang im Landratsamt öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt werden.