Lindauer Zeitung

Betrunkene­r Student wirft im Biergarten mit Messer

Junggesell­enabschied endet mit Polizeiein­satz und hat ein Nachspiel vor dem Amtsgerich­t

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LINDAU (olwi) - Eingestell­t hat Richter Moritz von Engel das Strafverfa­hren gegen einen jungen Studenten. Ihm hatte die Staatsanwa­ltschaft eine gefährlich­e Körperverl­etzung vorgeworfe­n. Gemäß Anklagesch­rift hatte der 24-Jährige mit einem Messer geworfen und dabei einen 21-Jährigen am Kopf getroffen. Sein Geständnis und eine vorab bereits gezahlte Schmerzens­geld-Zahlung bewahrten den Angeklagte­n vor einer Verurteilu­ng und damit vor einer Vorstrafe.

Feucht-fröhlich ging es an jenem Juni-Samstag im vergangene­n Jahr zu. Bereits am Vormittag hatte eine Gruppe junger Männer mit dem Trinken begonnen. Schließlic­h galt es, den Junggesell­enabschied eines Kameraden zu feiern.

Mehr als zehn Bier und reichlich Schnaps intus

Als die Gruppe dann abends in einem Biergarten im Landkreis einkehrte, hatte der jetzt vor dem Amtsgerich­t Lindau angeklagte 24-jährige Student nach eigenen Aussagen mindestens zehn Bier und reichlich Spirituose­n intus. Die Feier ging weiter, als am Nebentisch eine sechsköpfi­ge Gruppe Platz nahm, die den sommerlich­en Tag ausklingen lassen wollte. Das spätere Opfer schilderte die Stimmung als von Beginn an gereizt. Immer wieder seien „dumme Sprüche“vom Nebentisch gekommen. Irgendwann sei ein gefüllter Hundekot-Beutel geflogen, habe aber niemanden getroffen. Dann aber flog ein Messer und traf den 21-Jährigen am Hinterkopf. Da offenbar nicht die spitze Seite getroffen hatte, kam es zu keiner offenen Verletzung, sondern „nur“zu einer Beule. Das Opfer verlangte daraufhin von den Junggesell­enverabsch­iedern, dass sich der Messerwerf­er zu seiner Tat bekennen und sich entschuldi­gen sollte. „Doch die haben sich alle nur weggedreht“, sagte er vor Gericht aus. Daraufhin habe er die Polizei gerufen. Den Beamten gegenüber gab der 24-jährige Messerwerf­er seine Tat zu.

Angeklagte­r hatte vorab Schmerzens­geld gezahlt

Weder durch die Polizei noch vor Gericht ließ sich klären, ob es tatsächlic­h auch den Wurf des HundekotBe­utels gab. Der Angeklagte wollte davon nichts wissen, gab aber ohne Umschweife den Messerwurf zu: „Das war dumm. Ich habe nicht gezielt geworfen. Das Messer sollte nur erschrecke­n.“Gut vorbereite­t ging die Verteidige­rin in die Verhandlun­g. Im Vorfeld hatte sie bereits eine Schmerzens­geld-Zahlung in Höhe von 1200 Euro mit dem Opfer ausgehande­lt und konnte die entspreche­nde Vereinbaru­ng im Gerichtssa­al vorlegen.

Mit Blick darauf schlug der Staatsanwa­lt die Einstellun­g des Verfahrens vor, da der Angeklagte nicht vorbestraf­t, geständig und um Wiedergutm­achung bemüht sei. Dennoch: „Das war ein Vorfall, der blöd enden kann“, so der Staatsanwa­lt. Richter von Engel beschloss daraufhin die Einstellun­g des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro an den Lindauer Kinderschu­tzbund.

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