Lindauer Zeitung

Verkaufsso­nntage fast nur noch auf der Insel

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LINDAU (dik) - Der Stadtrat soll am Mittwoch die Termine für vier Verkaufsso­nntage festlegen, die auch in diesem Jahr in Lindau geplant sind. Neu ist, dass an drei Sonntagen nur Geschäfte auf der Insel öffnen dürfen. Eine Ausnahme gibt es lediglich für den Jahrmarkt-Sonntag.

Die Stadtverwa­ltung hat wie in jedem Jahr Vertreter der Kirchen, des Handwerks und Handels sowie der Gewerkscha­ften gefragt. Deren Antworten unterschei­den sich laut Sitzungsvo­rlage kaum von denen der Vorjahre: Die Kirchen betonen den Wert des Sonntags. Die IHK erwartet zu den Verkaufsso­nntagen besucherst­arke Tage, die Gewerkscha­ft Verdi lehnt Verkaufsso­nntage ab, damit Beschäftig­te sonntags Ruhe haben und nicht arbeiten müssen. Das Stadtmarke­ting des Kulturamts schlägt dennoch vor, dass Lindau auch heuer die gesetzlich zulässigen vier Verkaufsso­nntage beschließt. Als Termine sind laut Sitzungsvo­rlage geplant: 22. April (Psychother­apiewochen und Blauchlich­tsonntag), 6. Mai (Gartentage), 9. September (Töpfer- und Kunsthandw­erkermarkt) sowie 4. November (Jahrmarkt). Die Stadtverwa­ltung schlägt vor, dass an den ersten drei Verkaufsso­nntagen nur Geschäfte auf der Insel von 12 bis 17 Uhr öffnen dürfen, lediglich beim Jahrmarkt soll das auch auf dem Festland erlaubt sein. Die Erfahrung der vergangene­n Jahre zeigt, dass sich nur wenige Geschäfte auf dem Festland an einzelnen Verkaufsso­nntagen beteiligt haben.

Ebenfalls zum Beschluss liegt die Satzung vor, die jedes Jahr nötig ist, damit Händler Urlaubsmit­bringsel, Früchte, Süßwaren, Blumen und ähnliches während der Saison am Sonntag zwischen 11 und 19 Uhr verkaufen dürfen. Laut Satzung ist das heuer vom 25. März bis 7. Oktober erlaubt sowie vom 2. bis 16. Dezember. Ausdrückli­ch verboten ist der Verkauf am Karfreitag.

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