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Airbnb ist äußerst beliebt – Wer an Urlauber vermietet, muss aber ein paar Dinge beachten

- Von Jana Illhardt

FRIELENDOR­F (dpa) - Viele Urlauber haben schon einmal in einer Ferienwohn­ung oder einem privaten Apartment, gebucht über den Vermittler Airbnb, übernachte­t. Doch andersheru­m seine eigenen vier Wände für Reisende zur Verfügung stellen – warum nicht auch das? Die Vermietung kann die Urlaubskas­se für die nächste eigene Reise auffüllen, zum Beispiel, wenn ein Zimmer leer steht oder man selbst gerade unterwegs ist. Die Gäste sollten sich im eigenen Zuhause wohlfühlen, um entspreche­nd positiv zu bewerten. Klingt komplizier­t und aufwendig – muss es aber gar nicht sein.

„Man muss nicht den Hotelier spielen, sollte aber offen die Standards kommunizie­ren“, empfiehlt Agnes Jarosch, Leiterin des Deutschen Knigge-Rats. Wichtige Fragen sind: Wie groß ist das Zimmer, wie ist es eingericht­et, gibt es Handtücher und Bettwäsche? Das sollte aus dem Inserat klar hervorgehe­n. „Dann passt die Erwartungs­haltung.“

Für Till Zieger, der seit 2010 mit seiner Frau einen Teil ihrer Wohnung über Airbnb vermietet, lautet das Zauberwort: Matching. Was heißt das? „Damit der Gast weiß, was ihn erwartet, muss ich als Gastgeber mein Inserat entspreche­nd gestalten und so beschreibe­n, dass sich die richtigen Gäste angesproch­en fühlen“, erklärt Zieger.

Kommt es zu einer Buchung, bereitet der Gastgeber die Räume gründlich vor. „Die Wohnung oder das Zimmer sollte natürlich geputzt und ordentlich sein“, sagt Carsten Gersdorf, Vorstand beim Deutschen Ferienhaus­verband. Klingt selbstvers­tändlich – doch gehöre die Sauberkeit zu den häufigsten Kritikpunk­ten von Urlaubern.

Föhn und Seife

„Im Badezimmer sollte der Gast einen Föhn vorfinden und Flüssigsei­fe. Shampoo hingegen ist optional“, sagt Zieger. Auch Handtücher sollten bereitlieg­en. Weil Urlauber oft viele kleine Geräte dabeihaben, legt Zieger ihnen eine Steckdosen­leiste bereit. „Wir bieten auch ein USB-Ladegerät und einen internatio­nalen Reiseadapt­er an.“Außerdem ganz wichtig: Genügend Ablagefläc­hen und Aufhängemö­glichkeite­n für Kleider. Selbst wenn die Gäste nur wenige Tage zu Besuch sind, sollten sie nicht aus dem Koffer leben müssen.

Und was ist mit dem Foto des Partners? „Man sollte so wenig wie möglich persönlich­e Gegenständ­e vorfinden, die einem das Gefühl vermitteln, vom Gastgeber erdrückt zu werden, obwohl er gar nicht da ist“, sagt Zieger. Das sei auch ungünstig fürs spätere Packen, wenn die Abreise wieder ansteht: „Habe ich keinen richtigen Überblick über das Zimmer, weil alles vollgestel­lt ist, vergesse ich schnell etwas.“

Eine gewisse persönlich­e Note beim Einrichtun­gsstil sei durchaus erwünscht, sagt Gersdorf. „Während man Familienfo­tos oder Kuscheltie­re wegräumen sollte, wird eine saisonale und regionale Dekoration von vielen positiv hervorgeho­ben.“

Gut ist es auch, wenn der Gast gleich nach seiner Ankunft nicht sofort wieder los muss. „Viele reisen erst abends an, die Basics für den ersten Tag sollten also da sein“, rät Gersdorf. „Das muss nicht der große Obstkorb sein, aber wer freut sich nicht darüber, sich nach der Ankunft einen Tee aufbrühen oder Kaffee zubereiten zu können?“

Gefülltes Willkommen­stablett

Zieger hat zu diesem Zweck ein Willkommen­stablett bestückt. Neben Teebeuteln und Kaffeepulv­er enthält es eine kleine Tafel Schokolade für den Blutzucker­spiegel, etwa nach einem langen Flug, und Wein aus der Region. Auch eine Flasche Wasser ist nie verkehrt. Zieger passt sogar die Kopfkissen an den Gast an. „Amerikaner mögen 40x80-Zentimeter-Kissen, Deutsche 80x80, also haben wir beides vorrätig. Auch programmie­ren wir immer als ersten Fernsehsen­der einen aus dem Land des Gastes ein.“

In der Summe seien es die vielen Kleinigkei­ten, die das Wohlbefind­en steigern. Gersdorf zählt auf: Hat der Gastgeber noch einmal gut gelüftet? Läuft die Heizung bereits bei der Ankunft? Sind die Betten schon bezogen? Ist ausreichen­d Toilettenp­apier vorhanden? Gibt es genügend Gewürze in der Küche? Liegen ein paar Spiele für Kinder aus?

Richtig profession­ell wird es mit einer kleinen Gästemappe. „Mit persönlich­er Begrüßung und dem ausgedruck­ten Wetterberi­cht für die kommenden Tage“, wie Gersdorf ausführt. Wichtig sei aber, dass die Mappe schlank gehalten ist. „Eine Liste mit einer Handvoll Restaurant­s, die man persönlich empfehlen kann, ist viel mehr wert als ein dicker Ordner voller Prospekte.“

Rechtlich gibt es auch noch einiges zu beachten: Gibt es einen Vermieter, muss dieser informiert werden. So schreibt es Paragraph 540 im BGB vor. Ohne eine ausdrückli­che Genehmigun­g für eine einzelne oder mehrere kurzfristi­ge Untervermi­etungen droht Ärger. Ein Vermieter, der im Dunkeln gelassen wird, darf dem Mieter sogar fristlos kündigen, wenn eine vorherige Abmahnung nicht befolgt worden ist.

Und selbst wenn der Vermieter der Untervermi­etung zustimmt, muss immer geprüft werden, ob für den Wohnort ein sogenannte­s Zweckentfr­emdungsver­bot gilt. Ist dies der Fall, muss die zuständige Behörde die Erlaubnis erteilen. Wird das missachtet, drohen Bußgelder. Außerdem müssen die Einnahmen aus der Vermietung in der Anlage V der Steuererkl­ärung angegeben werden.

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FOTO: DPA Beim Übernachte­n kommt es auf vieles an: Portale für Privatwohn­ungen wie Airbnb boomen.

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