Lindauer Zeitung

Haftstrafe nur knapp entkommen

Drogen und Gewalt: Landgerich­t gewährt einem 28-Jährigen die letzte Chance

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KREIS LINDAU (kam) - Eine letzte Chance hat das Landgerich­t Kempten einem 28-Jährigen gewährt, der in einer Gemeinde im Landkreis Lindau lebt. Der Mann stand bereits mehrfach wegen Drogen und Gewalttate­n vor Gericht. Jetzt verurteilt­e das Gericht ihn wegen versuchter schwerer räuberisch­er Erpressung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Das Gericht musste sich erneut mit dem Fall beschäftig­en, da der Bundesgeri­chtshof ein früheres Urteil teilweise aufgehoben hatte.

Einige Vorstrafen, eine langjährig­e Drogenkarr­iere sowie zwei abgebroche­ne Entziehung­skuren hat der 28-Jährige bereits hinter sich. Nun musste er sich erneut wegen einer Tat im Zusammenha­ng mit Drogen verantwort­en. Aufgrund seiner Vorgeschic­hte schlug der Richter gleich zu Beginn der Verhandlun­g einen strengen Ton an und machte dem 28Jährigen klar: „Es hängt heute vieles davon ab, welchen Eindruck Sie auf uns machen. Bevor Sie uns anlügen, sagen Sie lieber gar nichts.“

Die Tat ereignete sich im Februar 2016 in einer Kreisgemei­nde. Der 28Jährige hatte einem Bekannten etwa hundert Gramm Marihuana auf Kommission überlassen, heißt es in der Anklagesch­rift. Der Bekannte sollte ihm dafür zu einem späteren Zeitpunkt 1200 Euro geben. Als er dies trotz mehrfachen Drängens nicht tat, suchte der Angeklagte ihn in seinem Elternhaus auf, schlug ihm mit der Faust ins Gesicht und sprühte mit einem Pfefferspr­ay in seine Richtung, traf ihn aber nicht. Der Geschädigt­e flüchtete aus dem Zimmer und sperrte den Angeklagte­n darin ein.

„Letzte Chance“

Dieser schnappte sich einen Laptop, sprang aus dem Fenster und flüchtete. Der 28-Jährige kam jedoch zur Besinnung und rief die Polizei, die auch der Geschädigt­e bereits verständig­t hatte. Die Beamten nahmen den Mann fest. Da der 28-Jährige inzwischen eine Festanstel­lung hat, seit Herbst 2017 drogenfrei ist und in einer neuen Beziehung lebt, sah der Staatsanwa­lt die Verhältnis­se des Mannes als gefestigt an und beantragte lediglich eine Bewährungs­strafe. Auch der Verteidige­r machte seinem Mandanten klar, dass das seine „letzte Chance“sei. Der Mann muss zudem eine Therapie machen und zur Kontrolle regelmäßig Haarproben abgeben.

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