Fußgängerzone: Freie Fahrt für Radler
Neue Regel gilt zwischen 21 und 9 Uhr – Memminger Stadtrat Voigt freut das besonders
MEMMINGEN - Wir schreiben das Jahr 1993. Es ist kurz nach 22.30 Uhr. Gottfried Voigt ist mit dem Fahrrad unterwegs – und zwar verkehrswidrig. Denn der heutige Stadtrat steuert seinen Drahtesel doch glatt durch die Fußgängerzone. Die Memminger Flaniermeile ist zu dieser späten Stunde zwar so gut wie menschenleer – aber eben nur so gut wie. Das Auge des Gesetzes hat den Missetäter bereits erfasst. Mit einem Streifenwagen schneiden zwei Beamte dem nächtlichen Radler den Weg ab und halten ihn kurz vor dem Weinmarkt an. Gnadenlos fordern die Ordnungshüter das fällige Bußgeld ein. Voigt bezahlt und darf – das Fahrrad nun brav schiebend – von dannen ziehen.
„Das ärgert mich noch heute“, sagt Voigt 25 Jahre später in der jüngsten Sitzung des städtischen Finanzsenats, nachdem er seine nächtlichen Eskapaden gebeichtet hat. Und mit einem verschmitzten Lächeln schickt er hinterher: „Deshalb begrüße ich diese Empfehlung des Verkehrsbeirats außerordentlich und freue mich sehr, dass mein Anliegen endlich Gehör findet.“Gemeint ist der Vorschlag, dass Radler künftig zwischen 21 und 9 Uhr durch die Fußgängerzone fahren dürfen. So wie Voigt geht es offenbar auch den restlichen Senatsmitgliedern. Einstimmig segnen sie die neue Verkehrsregel ab. Sie soll voraussichtlich ab April gelten. Entsprechende Verkehrsschilder werden demnächst ausgestellt.
Allerdings ist das kein Freifahrtschein für Raser. Denn wie Thomas Schuhmaier gegenüber den Stadträten erläutert, dürfen Radler in der Fußgängerzone nur Schrittgeschwindigkeit fahren. „Und wer kontrolliert das?“, möchte CRB-Fraktionschef Wolfgang Courage vom Leiter des Referats für Öffentliche Sicherheit und Ordnung wissen. „Wir planen keine Radarmessungen oder Ähnliches“, antwortet Schuhmaier. Zudem hätten Erfahrungen in anderen Städten gezeigt, dass es keine „nennenswerten Beeinträchtigungen“für Fußgänger gebe. Schließlich sei zwischen 21 und 9 Uhr nicht viel los in einer Fußgängerzone.
Regelung soll morgendliche Fahrt zur Arbeit erleichtern
Nach Schuhmaiers Worten soll die neue Regelung vor allem die morgendliche Fahrt mit dem Rad zur Arbeit erleichtern. Das sei auch aus ökologischer Sicht wünschenswert. Darüber hinaus könnten Radler über die Fußgängerzone die Memminger Altstadt einfacher und sicherer in Nord-Süd-Richtung durchqueren.
Was das Miteinander von Fußgängern und Radfahrern in der Einkaufsmeile angeht, unterstreicht Schuhmaier: „Fußgänger haben uneingeschränkten Vorrang. Und Radfahrer müssen immer ausreichend Abstand halten sowie ihre Geschwindigkeit gegebenenfalls reduzieren.“Ähnliche Regelungen gibt es etwa in Kaufbeuren (20.30 bis 9 Uhr) sowie in München (21 bis 9 Uhr) und Nürnberg (18.30 bis 10.30 Uhr und samstags bis 10 Uhr).