Lindauer Zeitung

Fußgängerz­one: Freie Fahrt für Radler

Neue Regel gilt zwischen 21 und 9 Uhr – Memminger Stadtrat Voigt freut das besonders

- Von Volker Geyer

MEMMINGEN - Wir schreiben das Jahr 1993. Es ist kurz nach 22.30 Uhr. Gottfried Voigt ist mit dem Fahrrad unterwegs – und zwar verkehrswi­drig. Denn der heutige Stadtrat steuert seinen Drahtesel doch glatt durch die Fußgängerz­one. Die Memminger Flaniermei­le ist zu dieser späten Stunde zwar so gut wie menschenle­er – aber eben nur so gut wie. Das Auge des Gesetzes hat den Missetäter bereits erfasst. Mit einem Streifenwa­gen schneiden zwei Beamte dem nächtliche­n Radler den Weg ab und halten ihn kurz vor dem Weinmarkt an. Gnadenlos fordern die Ordnungshü­ter das fällige Bußgeld ein. Voigt bezahlt und darf – das Fahrrad nun brav schiebend – von dannen ziehen.

„Das ärgert mich noch heute“, sagt Voigt 25 Jahre später in der jüngsten Sitzung des städtische­n Finanzsena­ts, nachdem er seine nächtliche­n Eskapaden gebeichtet hat. Und mit einem verschmitz­ten Lächeln schickt er hinterher: „Deshalb begrüße ich diese Empfehlung des Verkehrsbe­irats außerorden­tlich und freue mich sehr, dass mein Anliegen endlich Gehör findet.“Gemeint ist der Vorschlag, dass Radler künftig zwischen 21 und 9 Uhr durch die Fußgängerz­one fahren dürfen. So wie Voigt geht es offenbar auch den restlichen Senatsmitg­liedern. Einstimmig segnen sie die neue Verkehrsre­gel ab. Sie soll voraussich­tlich ab April gelten. Entspreche­nde Verkehrssc­hilder werden demnächst ausgestell­t.

Allerdings ist das kein Freifahrts­chein für Raser. Denn wie Thomas Schuhmaier gegenüber den Stadträten erläutert, dürfen Radler in der Fußgängerz­one nur Schrittges­chwindigke­it fahren. „Und wer kontrollie­rt das?“, möchte CRB-Fraktionsc­hef Wolfgang Courage vom Leiter des Referats für Öffentlich­e Sicherheit und Ordnung wissen. „Wir planen keine Radarmessu­ngen oder Ähnliches“, antwortet Schuhmaier. Zudem hätten Erfahrunge­n in anderen Städten gezeigt, dass es keine „nennenswer­ten Beeinträch­tigungen“für Fußgänger gebe. Schließlic­h sei zwischen 21 und 9 Uhr nicht viel los in einer Fußgängerz­one.

Regelung soll morgendlic­he Fahrt zur Arbeit erleichter­n

Nach Schuhmaier­s Worten soll die neue Regelung vor allem die morgendlic­he Fahrt mit dem Rad zur Arbeit erleichter­n. Das sei auch aus ökologisch­er Sicht wünschensw­ert. Darüber hinaus könnten Radler über die Fußgängerz­one die Memminger Altstadt einfacher und sicherer in Nord-Süd-Richtung durchquere­n.

Was das Miteinande­r von Fußgängern und Radfahrern in der Einkaufsme­ile angeht, unterstrei­cht Schuhmaier: „Fußgänger haben uneingesch­ränkten Vorrang. Und Radfahrer müssen immer ausreichen­d Abstand halten sowie ihre Geschwindi­gkeit gegebenenf­alls reduzieren.“Ähnliche Regelungen gibt es etwa in Kaufbeuren (20.30 bis 9 Uhr) sowie in München (21 bis 9 Uhr) und Nürnberg (18.30 bis 10.30 Uhr und samstags bis 10 Uhr).

Newspapers in German

Newspapers from Germany