Lindauer Zeitung

So ein Mist

Neue Düngeveror­dnung zwingt Bauern zum Dokumentie­ren – Sperrfrist für Gülle verlängert

- Von Sibylle Mettler und Bettina Buhl

KREIS LINDAU - „So ein Mist“– das mag sich mancher Bauer in Anbetracht der neuen Düngeveror­dnung denken. Sie soll bewirken, dass weniger Phosphat und Nitrat in die Gewässer gelangt. Für die Landwirte bedeutet sie in den meisten Fällen aber auch einen großen bürokratis­chen Mehraufwan­d, kritisiert der Bauernverb­and im Landkreis Lindau. Denn vor allem in der Region könne es kaum vorkommen, dass der Boden überdüngt wird, die Qualität des Grundwasse­rs beeinfluss­t wird, erklärt Kreisobman­n Elmar Karg.

Die neue Düngemitte­lverordnun­g betreffe geschätzt 98 Prozent der Landwirte im Allgäu, schildert Erich Krug, Geschäftsf­ührer des Bayerische­n Bauernverb­ands (BBV) in Kempten. Sie gelte für landwirtsc­haftliche Betriebe mit mehr als 15 Hektar Fläche – aber auch für Betriebe mit mehr als 750 Kilogramm Stickstoff­ausstoß pro Jahr. „Das entspricht sechs bis sieben Kühen“, erklärt Krug. In Kraft getreten ist die Verordnung bereits Mitte 2017. Was sich in der Grünlandwi­rtschaft im Vergleich zu früher ändert, erklärt Erwin Mayer vom Amt für Landwirtsc­haft in Krumbach. Auf ihn als Experten verweist auch das Landwirtsc­haftsamt in Kempten.

Düngeplanu­ng:

Wie viel Dünger die Pflanzen und der Boden vertragen und verwendet wird, müssen Landwirte bisher auch schon ermitteln. Neu ist, dass sie das nun auch schriftlic­h dokumentie­ren müssen. Das werde vom Landwirtsc­haftsamt auch kontrollie­rt, sagt Mayer.

Sperrfrist:

Weil der Boden im Winter keine Düngemitte­l aufnehmen kann, gibt es schon lange eine Sperrfrist, während der nicht bschüttet werden darf. Sie ist jetzt verlängert worden. Das heißt, von 1. November bis 31. Januar bleiben die Wiesen sauber – außer die Bauern beantragen eine Verschiebu­ng. Das ist laut Mayer vergangene­n Herbst geschehen. Weil der Herbst so mild war, habe der BBV darauf hingewirkt, die Sperrfrist um vier Wochen zu verschiebe­n. „Das macht Sinn, um die Vegetation­speriode besser auszunutze­n“, erklärt Mayer. Deshalb galt das Gülleverbo­t vergangene­n Winter in ganz Schwaben von 29. November bis 28. Februar. Das heißt, jetzt darf der Mist wieder auf die Wiese – sofern diese nicht überschwem­mt, wassergesä­ttigt, gefroren oder von Schnee bedeckt ist. Für Festmist von Rind, Schaf, Pferd, Ziege, Schwein und anderen Huf- und Klauentier­en gilt eine kürzere Sperrzeit von 15. Dezember bis 15. Januar.

Einarbeitu­ngsfrist:

Noch ist alles beim Alten, aber ab 2025 brauchen viele Bauern neue Güllefässe­r. Dann ist die sogenannte Breitverte­ilung mit alten Fässern verboten. Der Schwemmmis­t darf ab 2025 nur noch streifenfö­rmig auf den Wiesen landen. „Die neuen Fässer haben Schläuche nach unten“, erklärt Mayer. Das soll das Ausgasen von Ammoniak einschränk­en.

Gewässerab­stand:

Wer mit alter Technik bschüttet, musste bisher drei Meter Abstand zu Bächen und Seen einhalten. Jetzt sind es vier Meter. Wird mit neuer, genauerer Technik gegüllt, beträgt der neue Mindestabs­tand einen Meter.

Obergrenze:

Nicht mehr als 170 Kilogramm Stickstoff dürfen pro Hektar und Jahr auf die Wiese. Das ist alt. Neu ist, dass das nicht nur für tierischen, sondern für jeglichen organische­n Dünger gilt, also auch für Gärreste und Ähnliches.

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ARCHIVFOTO: DPA/PATRICK PLEUL Die Sperrfrist ist vorbei: Sobald der Boden nicht mehr gefroren ist, darf wieder bschüttet werden.

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