So ein Mist
Neue Düngeverordnung zwingt Bauern zum Dokumentieren – Sperrfrist für Gülle verlängert
KREIS LINDAU - „So ein Mist“– das mag sich mancher Bauer in Anbetracht der neuen Düngeverordnung denken. Sie soll bewirken, dass weniger Phosphat und Nitrat in die Gewässer gelangt. Für die Landwirte bedeutet sie in den meisten Fällen aber auch einen großen bürokratischen Mehraufwand, kritisiert der Bauernverband im Landkreis Lindau. Denn vor allem in der Region könne es kaum vorkommen, dass der Boden überdüngt wird, die Qualität des Grundwassers beeinflusst wird, erklärt Kreisobmann Elmar Karg.
Die neue Düngemittelverordnung betreffe geschätzt 98 Prozent der Landwirte im Allgäu, schildert Erich Krug, Geschäftsführer des Bayerischen Bauernverbands (BBV) in Kempten. Sie gelte für landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 15 Hektar Fläche – aber auch für Betriebe mit mehr als 750 Kilogramm Stickstoffausstoß pro Jahr. „Das entspricht sechs bis sieben Kühen“, erklärt Krug. In Kraft getreten ist die Verordnung bereits Mitte 2017. Was sich in der Grünlandwirtschaft im Vergleich zu früher ändert, erklärt Erwin Mayer vom Amt für Landwirtschaft in Krumbach. Auf ihn als Experten verweist auch das Landwirtschaftsamt in Kempten.
Düngeplanung:
Wie viel Dünger die Pflanzen und der Boden vertragen und verwendet wird, müssen Landwirte bisher auch schon ermitteln. Neu ist, dass sie das nun auch schriftlich dokumentieren müssen. Das werde vom Landwirtschaftsamt auch kontrolliert, sagt Mayer.
Sperrfrist:
Weil der Boden im Winter keine Düngemittel aufnehmen kann, gibt es schon lange eine Sperrfrist, während der nicht bschüttet werden darf. Sie ist jetzt verlängert worden. Das heißt, von 1. November bis 31. Januar bleiben die Wiesen sauber – außer die Bauern beantragen eine Verschiebung. Das ist laut Mayer vergangenen Herbst geschehen. Weil der Herbst so mild war, habe der BBV darauf hingewirkt, die Sperrfrist um vier Wochen zu verschieben. „Das macht Sinn, um die Vegetationsperiode besser auszunutzen“, erklärt Mayer. Deshalb galt das Gülleverbot vergangenen Winter in ganz Schwaben von 29. November bis 28. Februar. Das heißt, jetzt darf der Mist wieder auf die Wiese – sofern diese nicht überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder von Schnee bedeckt ist. Für Festmist von Rind, Schaf, Pferd, Ziege, Schwein und anderen Huf- und Klauentieren gilt eine kürzere Sperrzeit von 15. Dezember bis 15. Januar.
Einarbeitungsfrist:
Noch ist alles beim Alten, aber ab 2025 brauchen viele Bauern neue Güllefässer. Dann ist die sogenannte Breitverteilung mit alten Fässern verboten. Der Schwemmmist darf ab 2025 nur noch streifenförmig auf den Wiesen landen. „Die neuen Fässer haben Schläuche nach unten“, erklärt Mayer. Das soll das Ausgasen von Ammoniak einschränken.
Gewässerabstand:
Wer mit alter Technik bschüttet, musste bisher drei Meter Abstand zu Bächen und Seen einhalten. Jetzt sind es vier Meter. Wird mit neuer, genauerer Technik gegüllt, beträgt der neue Mindestabstand einen Meter.
Obergrenze:
Nicht mehr als 170 Kilogramm Stickstoff dürfen pro Hektar und Jahr auf die Wiese. Das ist alt. Neu ist, dass das nicht nur für tierischen, sondern für jeglichen organischen Dünger gilt, also auch für Gärreste und Ähnliches.