Lindauer Zeitung

Richter sprechen Vermittler von Embryonens­pende frei

Gericht sieht die Taten grundsätzl­ich als strafbar an – doch die Bundesregi­erung habe die Weitergabe zugelassen

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DILLINGEN AN DER DONAU (dpa) Drei Vorstände eines Embryonens­pende-Netzwerkes aus Schwaben sind in einem Strafproze­ss wegen Weitergabe von Eizellen freigespro­chen worden. Das Amtsgerich­t in Dillingen hielt am Dienstag in der Verhandlun­g den zwei Ärzten sowie einem Mitarbeite­r des Netzwerks zugute, dass sie sich über ihr Handeln zunächst ausführlic­h rechtlich informiert hatten.

Das Gericht kam nach Angaben von Gerichtssp­recher Patrick Hecken zwar zu dem Ergebnis, dass das Tun der Angeklagte­n grundsätzl­ich strafbar wäre. Dennoch sei den Angeklagte­n kein Vorwurf zu machen, weil sie alle notwendige­n Schritte unternomme­n haben, zu prüfen, ob es legal sei. Sie hätten sich soviel Rechtsrat eingeholt wie möglich. Selbst die Bundesregi­erung und der Deutsche Ethikrat seien befragt worden. „Sie haben von allen Seiten gesagt bekommen: ,Das was ihr vorhabt, ist in Ordnung‘.“Juristen sprechen in einem solchen Fall von einem „unvermeidb­aren Verbotsirr­tum“. Es sei um 33 Fälle aus den Jahren 2014 und 2015 gegangen. Damals sei die Rechtslage auch noch nicht richtig geklärt gewesen, erklärte Hecken. Mittlerwei­le sehe dies anders aus. Es habe in den darauffolg­enden Jahren entspreche­nde Urteile gegeben.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte den Beschuldig­ten Verstöße gegen das Embryonens­chutzgeset­z vorgeworfe­n. Ursprüngli­ch hatten vier Angeklagte einen entspreche­nden Strafbefeh­l erhalten. Da eine Rechtsprof­essorin, die als Beraterin beteiligt war, wegen Erkrankung fehlte, muss der Prozess gegen sie noch nachgeholt werden. Die Staatsanwa­ltschaft kann zudem gegen die Freisprüch­e noch Rechtsmitt­el einlegen.

Das Netzwerk kümmert sich um die Vermittlun­g von Embryonen, die bei der künstliche­n Befruchtun­g eines Paares übrigbleib­en, an ungewollt kinderlose Paare. Rechtlich ist es dabei relevant, ob es sich um befruchtet­e oder noch nicht befruchtet­e Eier handelt, der letztere Fall ist strafbar.

„Es ist medizinisc­h schon nicht einfach und die darauf aufbauende­n juristisch­en Fragen sind auch alles andere als einfach“, sagte der Gerichtssp­recher. Deswegen könne von einem Arzt nicht erwartet werden, dass er es besser weiß als ein Jurist.

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FOTO: DPA Die Weitergabe von Eizellen ist verboten.

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