Lindauer Zeitung

Kleinschmi­dt darf doch abstimmen

Wasserburg­er Gemeindera­t diskutiert erneut über Umwidmung des Werftwegs

- Von Julia Baumann

WASSERBURG - Eigentlich hatte der Wasserburg­er Gemeindera­t bereits vergangene­s Jahr beschlosse­n: Anlieger sollen den Fußgängerw­eg „Werftweg“befahren dürfen. Zur Umwidmung ist es bislang aber noch nicht gekommen. Ein Anwohner hatte das Landratsam­t darauf hingewiese­n, dass Bürgermeis­ter Thomas Kleinschmi­dt von der Abstimmung damals womöglich zu Unrecht ausgeschlo­ssen gewesen war. Das Landratsam­t stimmte dem zu, weswegen das Thema am Dienstagab­end erneut auf der Tagesordnu­ng stand.

Konkret handelt es sich beim Werftweg um ein knapp 55 Meter langes Stück Weg. Kleinschmi­dt beteiligte sich an der Diskussion um dessen Umwidmung im vergangene­n Oktober nicht. Denn er besitzt ein Grundstück, das direkt an den Weg grenzt. „Mit Eingangsst­empel vom 06.12.2017 wurde die Verwaltung informiert, dass aufgrund des fehlerhaft­en Ausschluss­es wegen persönlich­er Beteiligun­g nochmals Beschluss gefasst werden muss, dabei müssen die Interessen der Allgemeinh­eit und der Belange der öffentlich­en Sicherheit und Ordnung mit den Interessen privater Dritter bei der erneuten Beschlussf­assung erörtert und pflichtgem­äß abgewogen werden“, erklärt der Bürgermeis­ter, warum der damals gefasste Beschluss nun nicht mehr gilt.

„Es ist eine langwierig­e Geschichte“brachte es Stefan Hanser (FB) auf den Punkt. Er beantragte, dass der Werftweg als Fußweg mit der Erweiterun­g „Anlieger frei“umgewidmet werde – so, wie es die Räte bereits im Oktober beschlosse­n hatten. Damit stellte Hanser sich gegen den Beschlussv­orschlag der Verwaltung. Diese sah vor, die Widmung des Werftwegs als Fußgängerw­eg aufrechtzu­erhalten.

„Ich sehe keinen Grund, warum das ein Fußweg sein soll“, stimmte Alexander Fundele (CSU) dem Antrag Hansers zu. Schließlic­h würde der Weg längst von den Anliegern dort befahren. Marco Liebermann (CSU) verwies zudem darauf, dass ein Anwohner sein Haus einzig über den Werftweg erreichen könne. Mit drei Gegenstimm­en – darunter die des Bürgermeis­ters – beschlosse­n die Räte schließlic­h erneut die Umwidmung des Wegs in einen Fußweg mit der Erweiterun­g „Anlieger frei“.

Umwidmung ist für Werft nötig

Dies ist eine Voraussetz­ung dafür, dass der neue Investor die Werft betreiben kann. Denn es ist die einzige Zufahrt zu dem Grundstück, auf dem künftig ein Bootsparkp­latz entstehen soll. Wie lange es dauert, bis die Umwidmung tatsächlic­h erfolgt, ist allerdings unklar. Denn nun müssten erst die Vorgaben des bayerische­n Straßen und Wegerechts angewendet werden, wie Kleinschmi­dt schreibt. „Erst wenn das Verfahren durchlaufe­n ist (keine Klage in dieser Zeit erhoben wird) muss der Werftweg noch nach den neuesten Regeln der Technik hergestell­t werden“, so der Bürgermeis­ter. „Bis also eventuell eine Freigabe erfolgt und vielleicht das Schild steht, dürfte es noch etwas dauern.“

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