Kleinschmidt darf doch abstimmen
Wasserburger Gemeinderat diskutiert erneut über Umwidmung des Werftwegs
WASSERBURG - Eigentlich hatte der Wasserburger Gemeinderat bereits vergangenes Jahr beschlossen: Anlieger sollen den Fußgängerweg „Werftweg“befahren dürfen. Zur Umwidmung ist es bislang aber noch nicht gekommen. Ein Anwohner hatte das Landratsamt darauf hingewiesen, dass Bürgermeister Thomas Kleinschmidt von der Abstimmung damals womöglich zu Unrecht ausgeschlossen gewesen war. Das Landratsamt stimmte dem zu, weswegen das Thema am Dienstagabend erneut auf der Tagesordnung stand.
Konkret handelt es sich beim Werftweg um ein knapp 55 Meter langes Stück Weg. Kleinschmidt beteiligte sich an der Diskussion um dessen Umwidmung im vergangenen Oktober nicht. Denn er besitzt ein Grundstück, das direkt an den Weg grenzt. „Mit Eingangsstempel vom 06.12.2017 wurde die Verwaltung informiert, dass aufgrund des fehlerhaften Ausschlusses wegen persönlicher Beteiligung nochmals Beschluss gefasst werden muss, dabei müssen die Interessen der Allgemeinheit und der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit den Interessen privater Dritter bei der erneuten Beschlussfassung erörtert und pflichtgemäß abgewogen werden“, erklärt der Bürgermeister, warum der damals gefasste Beschluss nun nicht mehr gilt.
„Es ist eine langwierige Geschichte“brachte es Stefan Hanser (FB) auf den Punkt. Er beantragte, dass der Werftweg als Fußweg mit der Erweiterung „Anlieger frei“umgewidmet werde – so, wie es die Räte bereits im Oktober beschlossen hatten. Damit stellte Hanser sich gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Diese sah vor, die Widmung des Werftwegs als Fußgängerweg aufrechtzuerhalten.
„Ich sehe keinen Grund, warum das ein Fußweg sein soll“, stimmte Alexander Fundele (CSU) dem Antrag Hansers zu. Schließlich würde der Weg längst von den Anliegern dort befahren. Marco Liebermann (CSU) verwies zudem darauf, dass ein Anwohner sein Haus einzig über den Werftweg erreichen könne. Mit drei Gegenstimmen – darunter die des Bürgermeisters – beschlossen die Räte schließlich erneut die Umwidmung des Wegs in einen Fußweg mit der Erweiterung „Anlieger frei“.
Umwidmung ist für Werft nötig
Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass der neue Investor die Werft betreiben kann. Denn es ist die einzige Zufahrt zu dem Grundstück, auf dem künftig ein Bootsparkplatz entstehen soll. Wie lange es dauert, bis die Umwidmung tatsächlich erfolgt, ist allerdings unklar. Denn nun müssten erst die Vorgaben des bayerischen Straßen und Wegerechts angewendet werden, wie Kleinschmidt schreibt. „Erst wenn das Verfahren durchlaufen ist (keine Klage in dieser Zeit erhoben wird) muss der Werftweg noch nach den neuesten Regeln der Technik hergestellt werden“, so der Bürgermeister. „Bis also eventuell eine Freigabe erfolgt und vielleicht das Schild steht, dürfte es noch etwas dauern.“