Freundin gewürgt und vergewaltigt
Amtsgericht verurteilt 25-Jährigen zu Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten
LINDAU/WESTALLGÄU (pem) - Das Schöffengericht hatte am Ende der mehr als vierstündigen Verhandlung keine Zweifel: Es verurteilte einen 25-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten. Der junge Mann hatte seine damalige Freundin mehrfach gewürgt und in einem Fall vergewaltigt. „Die Tat wiegt nicht weniger, nur weil sie in einer Beziehung sind“, sagte die Vorsitzende Richterin Ursula Brandt zu dem Angeklagten mit Blick auf die Vergewaltigung.
Der Angeklagte hatte ein halbes Jahr lang eine Beziehung zu der vier Jahre jüngeren Frau, die „nach und nach den Bach runterging“, wie es die Rechtsanwältin des Opfers formulierte. Die junge Frau hatte zuvor eineinhalb Stunden lang, immer wieder unterbrochen durch Weinanfälle, geschildert, was sich um den Jahreswechsel 2015/2016 abgespielt hat.
Das Paar hatte sich über eine Dating-App kennengelernt. „Zwei Monate war alles schön“, schilderte die 21-Jährige vor Gericht. Dann begann sie zunehmend unter der Eifersucht und dem Kontrollzwang ihres Freundes zu leiden. „Er hat mich beschuldigt, fremd zu gehen, obwohl ich nur allein sein wollte.“
Der erste Übergriff ereignete sich Anfang Dezember. Dabei brachte der 25-Jährige seine Freundin vor der Haustür zu Boden, setzte sich auf sie und würgte sie. Der Grund: Seine Freundin wollte an dem Abend nicht mit ihm zusammen sein. Wesentlich weiter ging der Angeklagte einige Tage später in seiner Wohnung, als er mit seiner Freundin auf dem Bett lag. Er würgte die junge Frau erst mit beiden Händen, dann vergewaltigte er sie. „Hab dich nicht so. Ich bin eh gleich fertig“, habe er zu ihr gesagt, schilderte die junge Frau. Anschließend sei ihr Freund in Tränen ausgebrochen, habe ihr Vorwürfe gemacht und eine Entschuldigung gefordert: Sie sei jetzt schuld, dass er ein Vergewaltiger sei, schilderte die 21-Jährige.
Der dritte Übergriff folgte ein paar Tage später: Da würgte der junge Mann seine Freundin erneut. Sie wehrte sich, kratzte ihn im Gesicht und drohte ihre Mutter zu rufen, die im gleichen Haus wohnt.
„Ich konnte einfach nicht raus“, antwortete die 21-Jährige auf die Frage des Oberstaatsanwaltes, warum sie sich nicht früher von ihrem Freund getrennt hatte. Er habe damit gedroht, sich umzubringen. Diesbezüglich nachhaltigen Eindruck beim Opfer hatte offenbar ein Vorfall im Bad hinterlassen. Ihr Freund habe sich den Kopf an die Badewanne geschlagen und anschließend unter Wasser gehalten, weil sie keinen Sex mit ihm haben wollte, beschrieb die junge Frau.
Zur Polizei ging sie erst Wochen nach der Vergewaltigung, nachdem sie sich einer Freundin und der Mutter offenbart hatte. Ihr Ex-Freund war zuvor in der Nähe des Geschäftes aufgetaucht, in dem die junge Frau arbeitete. „Ich habe Panik bekommen“, beschrieb sie ihre damalige Verfassung.
Für das „Böse“oder „Schlimme“entschuldigt
Dem Opfer blieb bei den Würgeattacken die Luft weg, sichtbare Verletzungen trug sie dabei nicht davon. Nach wie vor leidet die junge Frau aber unter den Folgen der Vergewaltigung. „Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich keine Beziehung mehr eingehen kann, ohne misstrauisch zu sein“, sagte sie.
Bei der Vernehmung durch die Kriminalpolizei hatte der Angeklagte die Vorwürfe noch bestritten. Vor Gericht schwieg er – auch nachdem der Oberstaatsanwalt zu Beginn der Verhandlung eine deutlich mildere Strafe im Falle eines Geständnisses in den Raum gestellt hatte. Die beiden Brüder und die Mutter des Opfers stützten die Aussage der jungen Frau. Bei einem der Brüder hatte sich der Angeklagte für das „Böse“oder „Schlimme“entschuldigt, was er seiner Freundin angetan hatte; bei der Mutter dafür, dass er der 21-Jährigen „an die Gurgel gegangen“sei.
Das Schöffengericht beurteilte die Aussage der jungen Frau nach allen Kriterien als „stimmig und schlüssig“, so Richterin Brandt. Zudem sei keinerlei Belastungseifer zu erkennen gewesen. „Wir haben nicht den geringsten Zweifel“, fasste die Vorsitzende Richterin zusammen. Das Würgen des Opfers wertete das Gericht als gefährliche Körperverletzung in einem minderschweren Fall. Zusammen mit der Vergewaltigung verhängte es eine Gesamtstrafe von drei Jahren und fünf Monaten. Damit blieb das Gericht drei Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Der Verteidiger hatte für seinen Mandanten einen Freispruch gefordert. Zwar bescheinige auch er der 21-Jährigen eine „stimmige Aussage“. Die Erinnerung spiele aber Menschen manchmal einen Streich. Manche Dinge bauten sich auf, je mehr man darüber nachdenke, sagte er. Damit bezog er sich auf schriftliche Aufzeichnungen, die die 21-Jährige auf Anraten einer Mitarbeiterin des Frauennotrufes zusammen mit ihrer Mutter gemacht hatte. Für so eine „Manipulation“sah das Gericht aber keinerlei Anhaltspunkte. Brandt: „Warum sollte sie sich in eine solche Situation hineinsteigern. Es ist nur eine Belastung für ihr Leben.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.