Darf der Mensch alles, was er kann?
Weihbischof Anton Losinger erklärt rund 70 Interessierten den neuesten Stand der Biomedizin und deren Kehrseite
LINDAU-REUTIN – Der medizinische und gentechnische Fortschritt der vergangenen Jahrzehnte hat der Menschheit eine Vielzahl ungeahnter Möglichkeiten eröffnet. Angesichts dessen stellen sich jede Menge ethische Fragen. In seinem Vortrag „Neue Herausforderungen der Bioethik – Lebensrecht und Würde von der Geburt bis zum Tod“stellte Anton Losinger, Weihbischof und Mitglied des Deutschen Ethikrates, gut 70 Interessierten nicht nur den aktuellen Stand der Biomedizin vor, sondern veranschaulichte auch jenes Dilemma, in dem sich die Menschheit heute befindet. Denn was Heilung und Therapie bedeuten kann, hat auch seine Schattenseiten.
„Was darf der Mensch tun, wenn er es tun könnte?“Mit dieser Frage führte Anton Losinger die rund 70 Interessierten, die der Einladung der Katholischen Erwachsenenbildung und der Pfarreiengemeinschaft Lindau-Insel gefolgt und nach St. Josef gekommen waren, in ein komplexes Thema ein, das gleichermaßen medizinische, rechtliche, christliche, ethische und gesellschaftliche Aspekte enthält. Das zumindest wurde in Losingers Vortrag „Neue Herausforderungen der Bioethik – Lebensrecht und Würde von der Geburt bis zum Tod“klar, in dem er die Besucher zwar auf den fachlichen Stand der Dinge brachte, dabei jedoch weitgehend auf Bewertungen, wie sie vielleicht von einem Mann der Kirche zu erwarten gewesen wären, verzichtete. Allerdings ist Losinger nicht nur Weihbischof im Bistum Augsburg, sondern auch Mitglied des Deutschen Ethikrates. Dabei macht er klar, dass der medizinische Fortschritt der letzten Jahrzehnte vom Beginn des menschlichen Lebens bis zum Ende des Lebens einschneidende Möglichkeiten zulasse.
Anton Losinger über moderne Reproduktionsmedizin
So ermögliche die Reproduktionsmedizin, mit der künstlichen Befruchtung außerhalb des menschlichen Leibes menschliches Leben zu erzeugen. „Damit ist ein Riesentor geöffnet worden“, sagte er und verdeutlichte: „Leben kann außerhalb eines Menschen generiert werden.“Für Paare, deren Kinderwunsch unerfüllt bliebe, ein großes Glück. Der positiven Seite dieser medizinischen Errungenschaft dürfe jedoch nicht die negative ausgeklammert werden, die da wäre, dass bei der künstlichen Befruchtung mehr Embryonen produziert, als eingepflanzt würden. Zwar genössen in Deutschland Embryonen durch das Embryonenschutzgesetz den weltweit höchsten Schutzstandart, doch für eine künstliche Befruchtung dürften drei Embryonen hergestellt und eingefroren werden. Dies habe zur Folge, dass in Deutschland zwischen 20 000 und 50 000 Embryonen „auf Halde“lägen. „Es handelt sich um Embryonen, die sämtliche Mediziner ratlos machen, was man mit ihnen machen soll“, sagte Losinger und erklärte, dass diese Embryonen trotz entsprechenden Schutzes keine Chance auf Leben haben. Und das, obwohl sich mittlerweile auch die Wissenschaft einig darüber sei, dass nach der Verbindung von Ei und Samenzelle ein embryonaler Mensch entstünde. Und dieser sei wiederum durch das Grundgesetz mit Lebensrecht und Menschenwürde ausgestattet.
Mit der Präimplantationsdiagnostik sei zudem eine weitere medizinische Möglichkeit und damit ein weiteres Dilemma hinzugekommen. Denn dadurch, dass sich genetische Defekte „punktgenau“messen ließen, böte sich zwar die Möglichkeit, manche Krankheiten schon im Mutterleib zu heilen. Sei dies nicht möglich, würden Embryonen „verworfen“. Was heute schon zur Folge habe, dass kaum noch Menschen mit Trisomie 21 geboren würden. „Die Frage, die sich daraus stellt, ist hochbrisant“, betonte Losinger und erläuterte die gesellschaftlich relevante Frage: „Wenn ich einen Gendefekt feststellen kann, welches Menschenbild generiere ich dann?“Denn abgesehen davon, dass es möglich sei „Designer-Babys“herzustellen, die nicht nur nach Augenfarbe, Haarfarbe und Intelligenz „selektiert“werden könnten, könnten auch menschliche Denkleistungen über Medikamente, wie etwa das bei ADS und ADHS verabreichte Retalin, optimiert werden.
„Damit ist ein Riesentor geöffnet worden.“
Drei Empfehlungen
„Über genetische Dopingmittel wird Macht ausgeübt“, gab Losinger zu bedenken und ließ im Laufe seines Vortrags weder die Stammzellenforschung mit ihren Möglichkeiten zum medizinischen und reproduktiven Klonen außer Acht, noch die vermeintlich selbstbestimmte Freiheit für den Tod. Dabei ging er sowohl auf die aktive Sterbehilfe wie auch auf die passive und indirekte Sterbebegleitung ein und gab am Ende die Empfehlung, eine Patientenverfügung, eine Betreuungsvollmacht und ein Testament zu machen.