Lindauer Zeitung

Ladendiebs­tahl: 59-Jährige muss ins Gefängnis

Frau ließ in drei Geschäften Kleidung mitgehen – und hat bereits sieben einschlägi­ge Vorstrafen. Jetzt gibt es acht Monate Haft

- Von Michael Mang

OBERALLGÄU - Das Flehen half nichts mehr. „Wenn Sie mich jetzt ins Gefängnis stecken, verliere ich meinen Job und meine Tochter“, bat die Angeklagte am Ende der Verhandlun­g die Richterin, sie noch einmal zu verschonen. Doch eine weitere Strafausse­tzung verhindert­e die kriminelle Vorgeschic­hte der Altenpfleg­erin: sieben Vorstrafen, alle wegen Ladendiebs­tahls und bereits zwei Bewährungs­strafen. „Irgendwann ist das Ende der Fahnenstan­ge erreicht“, sagte Richterin Brigitte Gramatte-Dresse und verurteilt­e die 59-jährige Altenpfleg­erin zu acht Monaten Gefängnis, weil sie in drei Oberallgäu­er Bekleidung­sgeschäfte­n Waren im Wert von fast 2000 Euro erbeutet hatte.

Auf die Schliche gekommen war der Frau ein Geschäftsm­ann, der die Stammkundi­n – sie hatte in den vergangene­n Jahren auch für über 8000 Euro in dem Geschäft eingekauft – schon länger in Verdacht hatte, dass sie gelegentli­ch Waren mitgehen lässt. Als wieder drei Kleidungss­tücke verschwund­en waren, nachdem die 59-Jährige das Geschäft verlassen hatte, stellte er der Frau eine Falle.

Die schnappte zu, als sie im Oktober 2017 versuchte, eine Hose aus dem Laden zu schmuggeln. Der Geschäftsm­ann verständig­te die Polizei. Die herbeigeru­fenen Beamten fanden im Auto der Frau dann noch ein Dirndlklei­d und einen Bikini. Ebenfalls Diebesgut, wie sich herausstel­lte. „Sie war aufbrausen­d“, beschrieb der Beamte die Kontrolle der Frau. In ihrer Wohnung entdeckten die Polizisten weitere Kleidungss­tücke, die bei einem früheren Besuch der Frau in dem Modegeschä­ft verschwund­en waren.

Die Angeklagte räumte den Diebstahl aller gefundenen Kleidungss­tücke ein. Weitere Diebstähle bestritt sie. Der Staatsanwä­ltin reichte das nicht für ein glaubwürdi­ges Geständnis: „Die Angeklagte gesteht genau das, was man ihr nachweisen kann.“Auch sie hatte eine Freiheitss­trafe gefordert. „Die eigenen finanziell­en Verhältnis­se geben es offensicht­lich nicht her, deswegen stiehlt sie“, beschrieb die Staatsanwä­ltin die Taten, die sie ebenso wie Richterin Gramatte-Dresse als gewerbsmäß­ig und damit als Diebstahl in einem besonders schweren Fall einstufte. „Sie nehmen sich die Kleidung einfach, die sich andere verdienen müssen“, sagte die Richterin. Die Angeklagte ließ offen, Rechtsmitt­el gegen das Urteil des Amtsgerich­ts einzulegen.

 ?? SYMBOLFOTO: DPA ?? Eine 59-Jährige Altenpfleg­erin ist zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden.
SYMBOLFOTO: DPA Eine 59-Jährige Altenpfleg­erin ist zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany