Ladendiebstahl: 59-Jährige muss ins Gefängnis
Frau ließ in drei Geschäften Kleidung mitgehen – und hat bereits sieben einschlägige Vorstrafen. Jetzt gibt es acht Monate Haft
OBERALLGÄU - Das Flehen half nichts mehr. „Wenn Sie mich jetzt ins Gefängnis stecken, verliere ich meinen Job und meine Tochter“, bat die Angeklagte am Ende der Verhandlung die Richterin, sie noch einmal zu verschonen. Doch eine weitere Strafaussetzung verhinderte die kriminelle Vorgeschichte der Altenpflegerin: sieben Vorstrafen, alle wegen Ladendiebstahls und bereits zwei Bewährungsstrafen. „Irgendwann ist das Ende der Fahnenstange erreicht“, sagte Richterin Brigitte Gramatte-Dresse und verurteilte die 59-jährige Altenpflegerin zu acht Monaten Gefängnis, weil sie in drei Oberallgäuer Bekleidungsgeschäften Waren im Wert von fast 2000 Euro erbeutet hatte.
Auf die Schliche gekommen war der Frau ein Geschäftsmann, der die Stammkundin – sie hatte in den vergangenen Jahren auch für über 8000 Euro in dem Geschäft eingekauft – schon länger in Verdacht hatte, dass sie gelegentlich Waren mitgehen lässt. Als wieder drei Kleidungsstücke verschwunden waren, nachdem die 59-Jährige das Geschäft verlassen hatte, stellte er der Frau eine Falle.
Die schnappte zu, als sie im Oktober 2017 versuchte, eine Hose aus dem Laden zu schmuggeln. Der Geschäftsmann verständigte die Polizei. Die herbeigerufenen Beamten fanden im Auto der Frau dann noch ein Dirndlkleid und einen Bikini. Ebenfalls Diebesgut, wie sich herausstellte. „Sie war aufbrausend“, beschrieb der Beamte die Kontrolle der Frau. In ihrer Wohnung entdeckten die Polizisten weitere Kleidungsstücke, die bei einem früheren Besuch der Frau in dem Modegeschäft verschwunden waren.
Die Angeklagte räumte den Diebstahl aller gefundenen Kleidungsstücke ein. Weitere Diebstähle bestritt sie. Der Staatsanwältin reichte das nicht für ein glaubwürdiges Geständnis: „Die Angeklagte gesteht genau das, was man ihr nachweisen kann.“Auch sie hatte eine Freiheitsstrafe gefordert. „Die eigenen finanziellen Verhältnisse geben es offensichtlich nicht her, deswegen stiehlt sie“, beschrieb die Staatsanwältin die Taten, die sie ebenso wie Richterin Gramatte-Dresse als gewerbsmäßig und damit als Diebstahl in einem besonders schweren Fall einstufte. „Sie nehmen sich die Kleidung einfach, die sich andere verdienen müssen“, sagte die Richterin. Die Angeklagte ließ offen, Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichts einzulegen.