Lindauer Zeitung

Selbst gezahlte Kosten für Krankheit nicht absetzbar

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MÜNCHEN (dpa) - Privat Krankenver­sicherte können Krankheits­kosten selbst tragen, um dadurch die Voraussetz­ungen für eine Beitragser­stattung zu schaffen. In diesem Fall ist es allerdings nicht möglich, diese selbst getragenen Krankheits­kosten steuerlich als Sonderausg­aben geltend zu machen, entschied der Bundesfina­nzhof in einem jetzt veröffentl­ichten Urteil.

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