Selbst gezahlte Kosten für Krankheit nicht absetzbar
MÜNCHEN (dpa) - Privat Krankenversicherte können Krankheitskosten selbst tragen, um dadurch die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung zu schaffen. In diesem Fall ist es allerdings nicht möglich, diese selbst getragenen Krankheitskosten steuerlich als Sonderausgaben geltend zu machen, entschied der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil.