Taxi-Räuber müssen ins Gefängnis
Richter redet auf Verurteilte ein, sie sollen Zeit in Haft für eine Ausbildung nutzen
FRIEDRICHSHAFEN - Die drei jungen Männer die im September 2017 Taxis in Friedrichshafen überfallen haben, sind wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung am Mittwochmittag vor dem Landgericht Ravensburg zu Haftstrafen verurteilt worden. Trotzdem fiel das Urteil vergleichsweise mild für die drei jungen Männer aus, die bei der Tat zwischen 17 und 21 Jahren alt waren.
Die drei Jugendlichen haben im September 2017 drei Taxifahrer an dunkle Stellen in Friedrichshafen bestellt und dann die Fahrer überfallen. Bei der dritten Tat konnte der Taxifahrer flüchten.
Der vorsitzende Richter, Veiko Böhm, verurteilte die drei nach Jugendstrafrecht und kam damit der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe sowie der psychologischen Gutachterin nach. Die Verurteilten müssen Haftstrafen zwischen drei Jahren und vier Jahren und drei Monaten antreten. „Der Unreifste der drei ist zweifellos der Älteste der Gruppe“, sagte Böhm. Das habe sich auch an dem Pullover mit der Aufschrift „Go Away“(deutsch „Geh weg“), den er am dritten Prozesstag trug, gezeigt. Der Verurteilte konnte darüber nur beschämt grinsen. Der Richter betonte G. gegenüber, dass er die Folgen der Tat am härtesten spüren werde. „Es wäre deshalb gut, wenn Sie die Zeit nutzen würden und dort eine Ausbildung machen würden“, sagte der Richter. Er muss für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.
Beim Verurteilten R., der nur bei der ersten Tat dabei war, entschied sich der Richter für eine Haftstrafe von drei Jahren. Er gab dem jungen Mann mit auf dem Weg, dass er seine impulsive Persönlichkeit und seine Aggressionen in den Griff bekommen solle. Außerdem riet er ihm, seinen Drogenkonsum aufzugeben. „Zeigen Sie doch mal, dass Sie bereit sind, abstinent zu sein“, sagte Böhm.
Der Verurteilte T. muss die längste Haftstrafe verbüßen: vier Jahre und drei Monate. „Man kann nicht von einem dummen Jungenstreich sprechen“, sagte Böhm. Mit seinem Urteil liegt der Richter unter dem Strafmaß von Oberstaatsanwalt Wolfgang Angster, der bei T. und G. ein paar wenige Monate Haft mehr vorschlug. Und dieser betonte in seinem Plädoyer bereits: „Ich liege mit meinen Anträgen am unteren Rahmen.“Ihm war es wichtig, ein Strafmaß zu finden, bei dem die drei jungen Männer in Zukunft keine Straftaten mehr begehen. „Wir müssen ihnen eine Perspektive geben“, sagte Angster.
Genauer Plan wird zum Verhängnis
In seinem Plädoyer ging Oberstaatsanwalt Wolfgang Angster noch einmal auf die schwierigen persönlichen Situationen der drei jungen Männer ein. Keiner von ihnen stammt aus einer intakten Familie. Zwei von ihnen sind schon vor den Überfällen straffällig geworden, alle drei haben vor Antritt der Untersuchungshaft Drogen konsumiert. Trotzdem gebe es Unterschiede in den Lebenswegen. Der Verurteilte G. habe vor der Tat nur zwei Jahre lang Cannabis konsumiert, die anderen beiden anderen haben über Jahre Drogen konsumiert und sind teils abhängig.
Ein großes Problem sah Angster darin, dass die drei ihre Tat sehr genau geplant hatten. „Es sind keine klassischen Spontantaten“, sagte er. Dies spreche für die kriminelle Energie von allen dreien. Denn auch wenn der Verurteilte R. nur bei einer Tat dabei war, habe er sich bewusst dazu entschieden. Eigentlich wollten T. und G. die Tat allein begehen und lediglich eine Waffe von R. leihen. Doch dieser wollte sie nicht aus der Hand geben und machte kurzer Hand mit. „Er hat die Tat ohne Gruppendynamik begangenen. G. und T. haben zum Tatzeitpunkt gemeinsam in einer Wohnung gelebt, die haben sich gegenseitig sicherlich ein bisschen angestachelt“, sagte Angster.
Die Anwälte schienen mit dem Plädoyer von Angster im Großen und Ganzen zufrieden zu sein. Der Verteidiger von G. plädierte für eine geringere Haftstrafe, da dieser keine Vorstrafen hat. Die Verteidigerin von T. sah eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten als ausreichend. Ihr war es wichtig, dass ihr Mandant seine Ausbildung im Gefängnis abschließen kann. Der Verteidiger von R. plädierte auch für ein etwas milderes Maß, weil dieser bei den Planungen nicht dabei war.
Die drei Verurteilten nahmen das Urteil mit Fassung auf. Sie zeigten kaum eine Regung, als der Richter das Urteil verlas.