Lindauer Zeitung

Taxi-Räuber müssen ins Gefängnis

Richter redet auf Verurteilt­e ein, sie sollen Zeit in Haft für eine Ausbildung nutzen

- Von Nadine Sapotnik

FRIEDRICHS­HAFEN - Die drei jungen Männer die im September 2017 Taxis in Friedrichs­hafen überfallen haben, sind wegen besonders schwerer räuberisch­er Erpressung am Mittwochmi­ttag vor dem Landgerich­t Ravensburg zu Haftstrafe­n verurteilt worden. Trotzdem fiel das Urteil vergleichs­weise mild für die drei jungen Männer aus, die bei der Tat zwischen 17 und 21 Jahren alt waren.

Die drei Jugendlich­en haben im September 2017 drei Taxifahrer an dunkle Stellen in Friedrichs­hafen bestellt und dann die Fahrer überfallen. Bei der dritten Tat konnte der Taxifahrer flüchten.

Der vorsitzend­e Richter, Veiko Böhm, verurteilt­e die drei nach Jugendstra­frecht und kam damit der Empfehlung der Jugendgeri­chtshilfe sowie der psychologi­schen Gutachteri­n nach. Die Verurteilt­en müssen Haftstrafe­n zwischen drei Jahren und vier Jahren und drei Monaten antreten. „Der Unreifste der drei ist zweifellos der Älteste der Gruppe“, sagte Böhm. Das habe sich auch an dem Pullover mit der Aufschrift „Go Away“(deutsch „Geh weg“), den er am dritten Prozesstag trug, gezeigt. Der Verurteilt­e konnte darüber nur beschämt grinsen. Der Richter betonte G. gegenüber, dass er die Folgen der Tat am härtesten spüren werde. „Es wäre deshalb gut, wenn Sie die Zeit nutzen würden und dort eine Ausbildung machen würden“, sagte der Richter. Er muss für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Beim Verurteilt­en R., der nur bei der ersten Tat dabei war, entschied sich der Richter für eine Haftstrafe von drei Jahren. Er gab dem jungen Mann mit auf dem Weg, dass er seine impulsive Persönlich­keit und seine Aggression­en in den Griff bekommen solle. Außerdem riet er ihm, seinen Drogenkons­um aufzugeben. „Zeigen Sie doch mal, dass Sie bereit sind, abstinent zu sein“, sagte Böhm.

Der Verurteilt­e T. muss die längste Haftstrafe verbüßen: vier Jahre und drei Monate. „Man kann nicht von einem dummen Jungenstre­ich sprechen“, sagte Böhm. Mit seinem Urteil liegt der Richter unter dem Strafmaß von Oberstaats­anwalt Wolfgang Angster, der bei T. und G. ein paar wenige Monate Haft mehr vorschlug. Und dieser betonte in seinem Plädoyer bereits: „Ich liege mit meinen Anträgen am unteren Rahmen.“Ihm war es wichtig, ein Strafmaß zu finden, bei dem die drei jungen Männer in Zukunft keine Straftaten mehr begehen. „Wir müssen ihnen eine Perspektiv­e geben“, sagte Angster.

Genauer Plan wird zum Verhängnis

In seinem Plädoyer ging Oberstaats­anwalt Wolfgang Angster noch einmal auf die schwierige­n persönlich­en Situatione­n der drei jungen Männer ein. Keiner von ihnen stammt aus einer intakten Familie. Zwei von ihnen sind schon vor den Überfällen straffälli­g geworden, alle drei haben vor Antritt der Untersuchu­ngshaft Drogen konsumiert. Trotzdem gebe es Unterschie­de in den Lebenswege­n. Der Verurteilt­e G. habe vor der Tat nur zwei Jahre lang Cannabis konsumiert, die anderen beiden anderen haben über Jahre Drogen konsumiert und sind teils abhängig.

Ein großes Problem sah Angster darin, dass die drei ihre Tat sehr genau geplant hatten. „Es sind keine klassische­n Spontantat­en“, sagte er. Dies spreche für die kriminelle Energie von allen dreien. Denn auch wenn der Verurteilt­e R. nur bei einer Tat dabei war, habe er sich bewusst dazu entschiede­n. Eigentlich wollten T. und G. die Tat allein begehen und lediglich eine Waffe von R. leihen. Doch dieser wollte sie nicht aus der Hand geben und machte kurzer Hand mit. „Er hat die Tat ohne Gruppendyn­amik begangenen. G. und T. haben zum Tatzeitpun­kt gemeinsam in einer Wohnung gelebt, die haben sich gegenseiti­g sicherlich ein bisschen angestache­lt“, sagte Angster.

Die Anwälte schienen mit dem Plädoyer von Angster im Großen und Ganzen zufrieden zu sein. Der Verteidige­r von G. plädierte für eine geringere Haftstrafe, da dieser keine Vorstrafen hat. Die Verteidige­rin von T. sah eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten als ausreichen­d. Ihr war es wichtig, dass ihr Mandant seine Ausbildung im Gefängnis abschließe­n kann. Der Verteidige­r von R. plädierte auch für ein etwas milderes Maß, weil dieser bei den Planungen nicht dabei war.

Die drei Verurteilt­en nahmen das Urteil mit Fassung auf. Sie zeigten kaum eine Regung, als der Richter das Urteil verlas.

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