Lindauer Zeitung

Kreuze für die Landesbehö­rden

Unterbring­ungsdatei gestrichen – Opposition feiert Änderungen

- Von Ralf Müller

MÜNCHEN (lby) - In allen bayerische­n Landesbehö­rden werden künftig Kreuze im Eingangsbe­reich hängen. Doch diese sollen kein religiöses Symbol des Christentu­ms sein, sondern laut Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) ein „Bekenntnis zur Identität“und zur „kulturelle­n Prägung“Bayerns. „Das Kreuz ist nicht ein Zeichen einer Religion“, sagte er nach einer Kabinettss­itzung, in der die Verordnung für die Vorschrift beschlosse­n wurde.

MÜNCHEN - Zweieinhal­b Jahre hat die bayerische CSU-Staatsregi­erung nach Angaben von Sozialmini­sterin Kerstin Schreyer (CSU) am neuen Psychisch-Kranken-HilfeGeset­z (BayPsychKH­G) gearbeitet. Jetzt wurde der Entwurf nach massiver Kritik innerhalb weniger Wochen grundlegen­d verändert. Wichtigste Änderung: Die sogenannte Unterbring­ungsdatei wurde ersatzlos gestrichen.

Der bayerische Ministerra­t billigte am Dienstag in München den in wesentlich­en Teilen entschärft­en Gesetzesen­twurf. Dabei wurde nicht nur die Datei gestrichen, in der psychisch Kranke zu polizeilic­hen Zwecken mindestens fünf Jahre lang gespeicher­t werden sollten. Auch der Abstand zum Strafvollz­ugsbereich wurde wieder vergrößert.

Von allen Seiten hatte es an dem Gesetz Kritik gehagelt. So wurde bemängelt, dass psychisch Kranke stigmatisi­ert würden. Allgemein wurde bemängelt, dass der Teil des Gesetzes, in dem es um Hilfe für die Betroffene­n geht, viel kleiner geraten sei als die Abschnitte, die sich mit Zwangsmaßn­ahmen beschäftig­en.

Herrmann braucht keine Datei

Für Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) ist die Streichung der Unterbring­ungsdatei kein Problem. Die Polizei werde von den Kliniken nach wie vor informiert, wenn eine Person, welche in die Psychiatri­e zwangseing­ewiesen wurde und als fremdgefäh­rdend gilt, entlassen wird, erläuterte Herrmann. Das genüge, damit die Polizei ein Auge auf diese Personen haben könne, so Herrmann.

Auch mit der Sprache des Gesetzes solle den Belangen der psychisch Kranken besser Rechnung getragen werden, sagte Sozialmini­sterin Schreyer. Insbesonde­re sollten Verweise im Maßregelvo­llzugsgese­tz, das für psychisch kranke Straftäter vorgesehen ist, auf das BayPsychKH­G beseitigt werden. Die bisher für die Kranken ohne Strafrecht­sbezug vorgesehen­en „Besuchskom­missionen“bleiben unter diesem Namen erhalten, sie werden nicht durch „Unterbring­ungs-Beiräte“ersetzt.

Gesundheit­sministeri­n Melanie Huml (CSU) wies auf die unumstritt­enen Abschnitte des Gesetzes hin, in denen es um Hilfe für Betroffene geht. Damit werde die psychiatri­sche, psychother­apeutische, psychosoma­tische und psychosozi­ale Versorgung in Bayern verbessert. Wichtigste­r Baustein sei die landesweit­e Einführung von Krisendien­sten.

Die Landtagsop­position verbuchte die Änderungen am Gesetz als Erfolg ihrer Proteste. Der Druck von Opposition und Öffentlich­keit wirke, erklärte die SPD-Gesundheit­spolitiker­in Karin Sonnenholz­ner. Die SPD werde vor allem darauf achten, dass die Unterbring­ungsdatei und die Verweise auf das Maßregelvo­llzugsgese­tz auch wirklich verschwind­en.

Der gesundheit­spolitisch­e Sprecher der Freien Wähler im Landtag, Karl Vetter, zeigte sich „erleichter­t“vom Einlenken der Staatsregi­erung. Die Freien Wähler hätten sich „wieder einmal als notwendige­r Taktgeber der bayerische­n Gesundheit­spolitik erwiesen“.

Der „wuchtige Protest“der Grünen, vieler gesellscha­ftlicher Gruppen und vor allem die Petition mit über 90 000 Unterschri­ften hätten gewirkt, erklärte die Vorsitzend­e der Grünen im Landtag, Katharina Schulze. Die CSU-Regierung sei gezwungen worden, „ihren stigmatisi­erenden Gesetzesen­twurf abzuändern“.

Kein Kompromiss bei Polizei

So kompromiss­bereit sich die Regierung in Sachen BayPsychKH­G gibt, so hart will sie in der Auseinande­rsetzung um die Novelle zum bayerische­n Polizeiauf­gabengeset­z (PAG) bleiben. In diesem Fall gehe es um den Schutz der Bevölkerun­g, sagte Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU). Die Polizei benötige einen stabilen rechtliche­n Rahmen. Es bestehe kein Anlass, an der Substanz des PAG-Entwurfs etwas zu ändern, bekräftigt­e auch Innenminis­ter Herrmann. In der Debatte um das PAG werde „sehr viel Unsinn“verbreitet, langsam aber komme „einigermaß­en Ordnung“in die Debatte.

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FOTO: DPA Sozialmini­sterin Kerstin Schreyer (CSU) räumt ein, mit dem geänderten Gesetz werde den Belangen von psychisch Kranken besser Rechnung getragen.

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