Lindauer Zeitung

Kabinett will Kreuz und Amtszeitbe­grenzung

Ministerpr­äsident soll künftig nur noch zehn Jahre amtieren dürfen – Volksentsc­heid am Tag der Landtagswa­hl im Oktober

- Von Ralf Müller

MÜNCHEN - Der neue bayerische Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) macht ernst mit seiner Ankündigun­g, die Amtszeit eines bayerische­n Regierungs­chefs verfassung­srechtlich zu begrenzen. Söders Kabinett beschloss am Dienstag in München einen entspreche­nden Entwurf für die Ergänzung der Landesverf­assung und leitete diese dem Landtag zu. Die Ergänzung besteht aus nur einem Satz: „Zum Ministerpr­äsidenten kann nur gewählt werden, wer dieses Amt nicht bereits zehn Jahre innehatte.“

Für ihn bedeute dies, dass er sein Amt im „ersten Quartal in guter Reminiszen­z“2028 übergeben werde, scherzte Söder in Anspielung auf die zurücklieg­ende, nicht ganz glatte Machtübern­ahme von Vorgänger Horst Seehofer: „Es ist also klar, wann es endet.“

Durch die gewählte Formulieru­ng wird vermieden, dass im Laufe einer Legislatur­periode ein neuer bayerische­r Regierungs­chef gewählt werden muss. Söder hatte schon vor seiner Wahl zum Ministerpr­äsidenten angekündig­t, seine Amtszeit auf maximal zehn Jahre begrenzen zu wollen.

Für eine Verfassung­sänderung wird in Bayern nicht nur eine Zweidritte­lmehrheit im Landtag benötigt, sondern auch die Zustimmung des Volkes. Ein solcher Volksentsc­heid soll aus Kostengrün­den gleichzeit­ig mit der Landtagswa­hl am 14. Oktober stattfinde­n. Die Wahlberech­tigten bestimmen dann bei einem Gang ins Wahllokal nicht nur über die Zusammense­tzung des Landesparl­aments, sondern auch über die Amtszeitbe­grenzung. Die Vorlage, zeigte sich Söder sicher, werde „auf große Resonanz stoßen“. Die Begrenzung der Amtszeit werde nicht, wie von einzelnen Kritikern befürchtet, zu einer Erlahmung des Ministerpr­äsidenten, sondern zu einer „politische­n und demokratis­chen Stärkung“führen. Der Ministerpr­äsident könne sich auf Inhalte konzentrie­ren.

Kruzifixe in allen Behörden

Ebenfalls am Dienstag beschloss der Ministerra­t eine Änderung der „Allgemeine­n Geschäftso­rdnung für die Behörden des Freistaate­s Bayern“, wonach im Eingangsbe­reich eines jeden staatliche­n Dienstgebä­udes schon ab 1. Juni dieses Jahres ein Kruzifix hängen muss. Die Kreuze sollten Ausdruck der geschichtl­ichen und kulturelle­n Prägung des Freistaats sein und auch zur „Selbstverg­ewisserung“dienen, sagte Söder. Ein Verstoß gegen das staatliche Neutralitä­tsgebot liege nicht vor, weil eine direkte Betroffenh­eit wie etwa bei Kreuzen in Klassenzim­mern oder Gerichtssä­len nicht geltend gemacht werden könne.

Söder schritt gleich zur Tat und befestigte ein Kruzifix im Eingangsbe­reich der Staatskanz­lei in München. Das Exemplar war dem früheren Ministerpr­äsidenten Edmund Stoiber (CSU) von Kardinal Friedrich Wetter überreicht worden und war bis 2008 im Kabinettsa­al angebracht.

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FOTO: DPA Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) hängt ein Kreuz in der Staatskanz­lei auf – in dieser will er höchstens zehn Jahre regieren.

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