Kabinett will Kreuz und Amtszeitbegrenzung
Ministerpräsident soll künftig nur noch zehn Jahre amtieren dürfen – Volksentscheid am Tag der Landtagswahl im Oktober
MÜNCHEN - Der neue bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) macht ernst mit seiner Ankündigung, die Amtszeit eines bayerischen Regierungschefs verfassungsrechtlich zu begrenzen. Söders Kabinett beschloss am Dienstag in München einen entsprechenden Entwurf für die Ergänzung der Landesverfassung und leitete diese dem Landtag zu. Die Ergänzung besteht aus nur einem Satz: „Zum Ministerpräsidenten kann nur gewählt werden, wer dieses Amt nicht bereits zehn Jahre innehatte.“
Für ihn bedeute dies, dass er sein Amt im „ersten Quartal in guter Reminiszenz“2028 übergeben werde, scherzte Söder in Anspielung auf die zurückliegende, nicht ganz glatte Machtübernahme von Vorgänger Horst Seehofer: „Es ist also klar, wann es endet.“
Durch die gewählte Formulierung wird vermieden, dass im Laufe einer Legislaturperiode ein neuer bayerischer Regierungschef gewählt werden muss. Söder hatte schon vor seiner Wahl zum Ministerpräsidenten angekündigt, seine Amtszeit auf maximal zehn Jahre begrenzen zu wollen.
Für eine Verfassungsänderung wird in Bayern nicht nur eine Zweidrittelmehrheit im Landtag benötigt, sondern auch die Zustimmung des Volkes. Ein solcher Volksentscheid soll aus Kostengründen gleichzeitig mit der Landtagswahl am 14. Oktober stattfinden. Die Wahlberechtigten bestimmen dann bei einem Gang ins Wahllokal nicht nur über die Zusammensetzung des Landesparlaments, sondern auch über die Amtszeitbegrenzung. Die Vorlage, zeigte sich Söder sicher, werde „auf große Resonanz stoßen“. Die Begrenzung der Amtszeit werde nicht, wie von einzelnen Kritikern befürchtet, zu einer Erlahmung des Ministerpräsidenten, sondern zu einer „politischen und demokratischen Stärkung“führen. Der Ministerpräsident könne sich auf Inhalte konzentrieren.
Kruzifixe in allen Behörden
Ebenfalls am Dienstag beschloss der Ministerrat eine Änderung der „Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern“, wonach im Eingangsbereich eines jeden staatlichen Dienstgebäudes schon ab 1. Juni dieses Jahres ein Kruzifix hängen muss. Die Kreuze sollten Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung des Freistaats sein und auch zur „Selbstvergewisserung“dienen, sagte Söder. Ein Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot liege nicht vor, weil eine direkte Betroffenheit wie etwa bei Kreuzen in Klassenzimmern oder Gerichtssälen nicht geltend gemacht werden könne.
Söder schritt gleich zur Tat und befestigte ein Kruzifix im Eingangsbereich der Staatskanzlei in München. Das Exemplar war dem früheren Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) von Kardinal Friedrich Wetter überreicht worden und war bis 2008 im Kabinettsaal angebracht.