Lindauer Zeitung

Bombendroh­ung k42: Mutmaßlich­er Urheber steht vor Gericht

Jugendschö­ffengerich­t verhandelt unter Ausschluss der Öffentlich­keit, weil der Angeklagte minderjähr­ig ist

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FRIEDRICHS­HAFEN (li) - Eine Bombendroh­ung gegenüber dem Medienhaus k42 hat im Juni vergangene­n Jahres für erhebliche Aufregung in Friedrichs­hafen gesorgt. Der Jugendlich­e, der den Drohbrief verfasst und eine Zahlung in Höhe von 100 000 Euro gefordert haben soll, muss sich am Mittwoch und Donnerstag vor dem Jugendschö­ffengerich­t am Amtsgerich­t Tettnang verantwort­en. Angeklagt ist er wegen Störung des öffentlich­en Friedens unter Androhung von Straftaten in Tateinheit mit versuchter räuberisch­er Erpresssun­g.

Da der Angeklagte noch minderjähr­ig ist, wird das Jugendschö­ffengerich­t den Fall unter Ausschluss der Öffentlich­keit verhandeln. Dementspre­chend zurückhalt­end zeigt sich im Vorfeld der Verhandlun­g der Vorsitzend­e Richter Martin Hussels gegenüber der Schwäbisch­en Zeitung. Gar nicht äußern will er sich zum Beispiel dazu, ob der Jugendlich­e tatsächlic­h in der Lage gewesen wäre, seine Drohung umzusetzen. „Das muss die Beweisaufn­ahme zeigen“, sagt er. Dass der Drohbrief allerdings mitnichten als „Dummer-JungenStre­ich“einzustufe­n ist, sondern eine gewisse kriminelle Energie beim Angeklagte­n zu erkennen sei, das zeige allein die Tatsache, dass die Staatsanwa­ltschaft den Fall am Jugendschö­ffengerich­t angeklagt habe, so Hussels.

Wolfgang Angster, Pressespre­cher der Staatsanwa­ltschaft Ravensburg, bestätigt das – und verweist darauf, dass am Jugendschö­ffengerich­t immer dann angeklagt werde, wenn mit einer Jugendstra­fe zu rechnen sei – was im Erwachsene­nstrafrech­t einer Freiheitss­trafe entspreche­n würde. Ansonsten hält sich auch Angster mit Verweis auf die nichtöffen­tliche Verhandlun­g mit Auskünften zurück. So bleibt er auch bei der Frage, welche Indizien gegen den Angeklagte­n vorliegen, recht vage: So habe es Hinweise gegeben, dass sich der Jugendlich­e schon zuvor im Medienhaus aufgehalte­n und dass es gewisse Schwierigk­eiten mit ihm gegeben habe. Außerdem sei er in der Vergangenh­eit bereits durch Straftaten aufgefalle­n. Und so werden einige kleinere Delikte am Mittwoch und Donnerstag auch gleich mitverhand­elt. Selbst geäußert zu den Vorwürfen hat sich der Jugendlich­e bislang offenbar lediglich zu diesen weniger schwer wiegenden Vorwürfen, und auch hier nur teilweise. Die insgesamt sieben Zeugen hat Richter Martin Hussels allesamt zum Hauptvorwu­rf in Sachen Bombendroh­ung geladen.

Ende Juni 2017 war im k42 ein Brief eingegange­n, in dem der Verfasser 100 000 Euro gefordert und mit dem Zünden einer Bombe in dem Gebäude gedroht hatte, falls er das Geld nicht erhalten sollte. Im Medienhaus nahm man das Schreiben zunächst offenbar nicht so richtig ernst. Erst drei Tage später wurde die Polizei alarmiert, die das Gebäude daraufhin räumte und weiträumig absperrte. Der Fährund Schiffsbet­rieb wurde aufgrund der Nähe zum Hafen teilweise eingestell­t, die Autofähre Friedrichs­hafenRoman­shorn ließ ihre Fahrgäste nach langem Warten auf dem See schließlic­h in Langenarge­n aussteigen. Eine Bombe wurde im k42 letztlich nicht gefunden. Als mutmaßlich­en Verfasser des Drohbriefe­s ermittelte die Kriminalpo­lizei acht Wochen später den Jugendlich­en, der nun in Tettnang vor Gericht steht.

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