Lindauer Zeitung

Bayern will neues EU-Verbrauche­rrecht über Bundesrat verhindern

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MÜNCHEN (lby) - Bayern will im Bundesrat die neuen EU-Regeln für den Onlinehand­el stoppen. Die Staatsregi­erung fordert dringende Korrekture­n zugunsten der Käufer. „Das Widerrufsr­echt im Onlinehand­el darf nicht ausgehöhlt werden. Der Verbrauche­r muss das Widerrufsr­echt auch in Zukunft gefahrlos nutzen können“, sagte CSU-Umweltund Verbrauche­rschutzmin­ister Marcel Huber (Foto dpa). Einkaufen im Internet dürfe nicht von heute auf morgen durch die Verschiebu­ng des Risikos bei der Rücksendun­g zulasten der Verbrauche­r gehen. Hintergrun­d für den Protest ist der New Deal for Consumers, ein umfangreic­hes Gesetzespa­ket zum Verbrauche­rschutz, welches eigentlich die Durchsetzu­ng von Verbrauche­rrechten verbessern und Rechtsvers­töße strenger sanktionie­ren soll. Nach den Plänen der EUKommissi­on sollen die Internethä­ndler aber auch vor einem Missbrauch des Widerrufsr­echts geschützt werden. So sollen unter anderem Händler die Rückzahlun­g des Kaufpreise­s bis zur Rücksendun­g der Ware künftig verweigern können. Das gängige Widerrufsr­echt soll auch erlöschen, wenn der Verbrauche­r die Ware über einen üblichen Test hinaus nutzt. „Die Bürger müssen vor unseriösen Internethä­ndlern geschützt werden und nicht umgekehrt. Wir dürfen die Verbrauche­r nicht unter den Generalver­dacht stellen, dass sie sich unredlich verhalten“, sagte Huber. Das geltende Recht sieht vor, dass der Verbrauche­r einen Einkauf im Netz ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann. Die erhaltene Ware muss er dann an den Verkäufer zurückschi­cken. Das Risiko, dass die Ware beim Versand verloren geht, trägt der Verkäufer.

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Marcel Huber

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